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Lanzelot

unregistriert

1

Montag, 10. Dezember 2007, 22:47

Roller tuning was erlaubt was nicht?

Guten Tag ich bekomme diese Woche einen Aerox YQ50! Ich will folgendes "Tunen" und wollte fragen was so erlaubt ist und was nicht.

!Ich wohne in der Schweiz!

-Weisses Blinkerglas
-Orange Blinkerbrinen
-Weisses Rücklichtglas
-Rotes LED Rücklicht

-Chromspiegel
-Chromseitenständer
-Riffelblech bei den Füssen

-Nummernhalter, sodass die Nummer an der Seite des Fahrzeugs befestigt ist.

Evtl. Hebo Auspuffanlage...

Also was von dem ist in der Schweiz erlaubt bitte? Und wenn ich das Zeug alles mondiert habe wie muss ich vorgehen, damit das alles in meinem Fahrzeugschein drinsteht?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir schnell helfen könnt.

Nsr_junky

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2

Dienstag, 11. Dezember 2007, 14:27

RE: Roller tuning was erlaubt was nicht?

-Chromspiegel
-Chromseitenständer
-Riffelblech bei den Füssen
is glaub ich erlaubt, rest weiß i ned. Des mit der auspuffanlage wenn se abe hat und se eintragen lässt kei problem.
Aba wie des in da schweiz mit abe is weiß i ned. ?(

3

Dienstag, 11. Dezember 2007, 15:21

RE: Roller tuning was erlaubt was nicht?

*seufz*

Meise hat sicherlich auch noch ein paar tolle Ideen, was man so tunen kann. :grin: :grin: :grin:

matei

Mo24-Fan

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4

Dienstag, 11. Dezember 2007, 16:02

RE: Roller tuning was erlaubt was nicht?

Zitat

Original von Lanzelot
Guten Tag ich bekomme diese Woche einen Aerox YQ50! Ich will folgendes "Tunen" und wollte fragen was so erlaubt ist und was nicht.

!Ich wohne in der Schweiz!

-Weisses Blinkerglas
-Orange Blinkerbrinen
-Weisses Rücklichtglas
-Rotes LED Rücklicht

-Chromspiegel
-Chromseitenständer
-Riffelblech bei den Füssen

-Nummernhalter, sodass die Nummer an der Seite des Fahrzeugs befestigt ist.

Evtl. Hebo Auspuffanlage...

Also was von dem ist in der Schweiz erlaubt bitte? Und wenn ich das Zeug alles mondiert habe wie muss ich vorgehen, damit das alles in meinem Fahrzeugschein drinsteht?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir schnell helfen könnt.


Weiße Blinkergläser; Ja aber nur mit ECE-Kennung
Oranke Blinkerbirne: ja klar
Weißes Rücklicht glas: ja aber auch nur mit ECE-Kennung
LED-Rücklicht ECE-Kennung
Chromspiegel; ECE-Kennung
Seitenständer ja
Riffelblech Ja
Nummernhalter nein
Hebo Auspuffanlage: Ja mit ABE für deinen Roller und ECE-Kennung am Auspuff

In den Fahrzeugschein wird nichts eingetragen weil du gar keinen hast wenns ein 50er Roller is, denn der ist nicht zulassungspflichtig. Wenn du eine ABE hast muss auch nichts eingetragen werden und mit ECE-Kennung auch nicht
ps Das ist jetzt deutsches Recht ich glaube aber nicht das, das in der Schweiz anders ist.
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Lanzelot

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5

Dienstag, 11. Dezember 2007, 18:00

Vielen Dank für die Antworten.
Was heisst ECE Kennung?
Der Hebo Auspuff: bei hxxp in http ändern!!!

hxxp://www.scootertuning.ch/product_info.php/info/p2552_Auspuff-Hebo-Competition-Minarelli-horizontal.html

da steht aber auf 50 ccm Sportzylinder gut Passbar, aber passt der auch sonst hin auch wenn man den Motor selbst nicht getunt hat?

Aber bei uns in der Schweiz bekommt man irgendwie nen Fahrzeugausweis und wenn man was am Fahrzeug ändert muss man es innert 14 Tagen vorführen soviel ich weiss. Aber wenn ich so nen Auspuff habe wie weiss ich was erlaubt ist und was man net am Roller tunen darf? Ich will keinen Pilz oder Vergasen etc. oder nen 70ccm Zylinder....

Danke

Coyote

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6

Dienstag, 11. Dezember 2007, 18:06

Ob es erlaubt ist, wird Dir, ganz banal, in der Regel der Händler sagen können, der es Dir verkauft.

ECE-Normen sind europäische Normen. Die bestimmen bei uns inzwischen, was an Fahrzeugen zulässig ist oder nicht - erfüllt ein Bauteil jene zuständige Norm, darf es angebracht werden. Da die Schweiz aber nicht zur EU gehört, hat das alles bei Euch vermutlich eher weniger Relevanz.


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Fischi

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7

Dienstag, 11. Dezember 2007, 18:17

@Lancelot

Mit einer ECE Kennung ...oder besser EU-ABE könntest Du zumindest im gesamten Ausland rund um die Schweiz sicher sein das es legal wäre ;)

Ich denke wir sind hier einfach zuwenig bewandert wwas in der Schweiz im Einzelnen erlaubt ist und was nicht....

Deshalb auch von mir der gleiche Tipp wie der von Coyote, frag den der es Dir verkaufen möchte ob das überhaupt geht....

Und wenn wir Glück haben kommt die Schweizerin oder pbsd noch vorbei...
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8

Dienstag, 11. Dezember 2007, 20:19

"Der passt gut auf 50ccm Sportzylinder" damit ist nicht der Anschluß vom Krümmer an den Zylinder gemeint sonder wie gut der Zylinder mit dem Auspuff harmoniert das hat was mit der Leistung zu tun. Aber du kann st ihn natürlich auch auf deinem Orginalzylinder fahren. Ich glaube das das bei euch auch so mit ECE-Kennung läuft da das ja ein schweizer versandhaus ist und der Auspuff eine CE-Version ist. Wenn du also mit dem Teil mehr Leistung willst musst du ihn entdrosseln. Dabei erlischt natürlich die Betriebserlaubniss. Kannst du mal den "Fahrzeugausweis" per mail an mich schicken??? dann kann ich dir auch sagen ob das jetzt ne normale Roller-ABE ist oder eben ein Fahrzeugschein. Bei deinen Fragen kann dir sicher auch der Tüv oder wie das dann bei euch heißt weiterhelfen.

Ps: habt ihrs gut "inkl 7,6% Mehrwertsteuer":boese:
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9

Dienstag, 11. Dezember 2007, 20:38

Zitat

Ps: habt ihrs gut "inkl 7,6% Mehrwertsteuer"


Also ich muss für Lebensmittel nicht unbedingt 50% mehr bezahlen....egal wie hoch hier die MWSt auch sein mag....
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Lanzelot

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10

Dienstag, 11. Dezember 2007, 21:46

Aber wenn ich einen Sportauspuff von Hebo oder so im Internet bestelle, dann muss ich doch beim Fahrzeugvorführen einen "Beweis" bringen dass der Auspuff genau für das Fahrzeug abgestimmt ist? Oder war das früher so?

Also soll ich

Seitenständer, Blinkerbirne (Orange), Blinkerglas transparent, Griffelblech, Spiegel und Auspuff einfach mondieren etc. und dann wenn ich aufgefordert werde das Fahrzeug vorzuführen dann eintragen lassen?

matei

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11

Dienstag, 11. Dezember 2007, 22:06

erkundige dich mal was der Tüv bei euch sagt ich kann dir nur sagen wie es in Deutschland ist
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Lanzelot

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12

Dienstag, 11. Dezember 2007, 23:24

Ich geh morgen mal auf den Polizeiposten und frag da einfach schnell nach. Mit dem Auspuff will ich nicht unbeding vielmehr Leistung, villeicht 5kmh schneller, bischen mehr Zug und jo geiler Sound. Wenn ich es einfach anschrauben würde all das TuningZeugs, dann ist das doch kein Schwerverbrechen? Spätstens bei der Polizeikontrolle oder beim MFK wird mir gesagt was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Naja mal die Polizei persönlich fragen

Coyote

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13

Dienstag, 11. Dezember 2007, 23:37

Zitat

Original von Lanzelot
dann ist das doch kein Schwerverbrechen?


Ich erklär mal kurz was hier in D passieren könnte. Du hast ein Töff, das 5 km/h schneller fährt als es darf. Durch eine Unachtsamkeit baust Du einen Unfall und fährst eine Person an, die sich ein paar Knochen bricht. Du bist nichtmal zu schnell gefahren.

Die Versicherung schaut sich das Töff an und stellt fest, dass es so nicht zugelassen war und weigert sich den Schaden zu übernehmen. Was wiederum heißt, dass die 50000 Franken Krankenhausrechnung, die 10000 Franken Schmerzensgeld und die 80000 Franken Reha-Klink von Dir bezahlt werden müssen. Die Tatsache, dass Du nebenbei ein Gefährt bewegt hast, das nicht mehr in Deine Führerscheinklasse passt, und Du ihn dadurch verlierst, wird dann völlig nebensächlich.

Es ist kein Schwerverbrechen, nein. Schadenersatzansprüche können aber sehr schnell sehr hoch werden. Mir ist letztens eine Frau hinten ins Möp gefahren. Das Möp hatte letztlich ein paar Kratzer und ein zerdelltes Heck. Abgesehen von 1500 Euro Reparaturkosten, hat meine Firma 7000 Euro Gewinnausfall eingefordert, mein normales Gehalt für die Zeit meines Ausfalls kommt auch noch dazu, die Rechnungen für einen Arzt und eine Therapeutin, mein Anwalt, das Abschleppen des Möps, meine Schutzkleidung... und mein Schmerzensgeld steht auch noch aus... die hat die 10000-Euro-Grenze schon längst überschritten. Rechtlich bestraft wurde die Fahrerin jedoch nicht.


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blahwas

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14

Mittwoch, 12. Dezember 2007, 08:56

In der Schweiz sind meinem Achtelwissen zufolge die Roller nicht geschwindigkeitsgedrosselt. Aber frag mal lieber nach und schreibs dann hier für den nächsten, der fragt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Fischi

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15

Mittwoch, 12. Dezember 2007, 09:14

In der Schweiz sind sie nicht gedrosselt....es gilt 120 auf der Autobahn und 80 auf der Landstrasse...

Lärm, Emissionen und geprüfte Bauteile werden aber auch bei den Eidgenossen verlangt und kontrolliert....
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Lanzelot

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Mittwoch, 12. Dezember 2007, 12:07

Tag an alle.

So war bei der Polizei der Affe wusste es netmal selbst was erlaubt ist und was verboten hahahaha.

Also hab ich am Motorrad Mechaniker angerufen und nach gefragt der sagte

am Fahrzeug selbst darf man nichts ändern die Teile so Auspuffe die für die EU gelten, darf man hier nicht haben. ( Jeder hat sie trotzdem dran)

Okay nachgefragt wegen Riffelblech und so.

Hat er gesagt kein Problem, Griffe, Spiegel, Riffelblech, Seitenständer sowas darf man schon und eben die Verschalung ist auch erlaubt.

Weder Auspuff, Blinkbirnen, Blinkglas transparent darf man nicht. Also ich überlege nochmals ob ich das mit dem Glas und den Birnen trotzdem machen soll, weil das weiss niemand dass das nicht Original ist.

Also ich gucke mal.

Danke schonmal, ich halt euch auf dem laufendem!

Coyote

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17

Mittwoch, 12. Dezember 2007, 12:16

Zitat

Original von Lanzelot
So war bei der Polizei der Affe wusste es netmal selbst was erlaubt ist und was verboten hahahaha.


Um den "Affen" mal zu relativieren: *Du* fährst einen Roller und bist für die Verkehrssicherheit des Gerätes persönlich verantwortlich und haftbar, also unmittelbar von dieser Frage betroffen - und Du wusstest es auch nicht. Polizisten haben dagegen "Rollerkontrolle" nicht als einzige Aufgabe, wenn überhaupt.

Aber danke für die Info! Sehr interessant zu erfahren.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (12. Dezember 2007, 12:17)


Fischi

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18

Mittwoch, 12. Dezember 2007, 13:15

Zitat

am Fahrzeug selbst darf man nichts ändern die Teile so Auspuffe die für die EU gelten, darf man hier nicht haben.


Na Ja....jetzt und zum allerersten Mal werde ich Headroom zitieren :grin:

"Jammern auch höchstem Niveau!"


Unsere A1 Inhaber mit einem 50ccm Mopped dürfen höchstens 45km/h fahren.....und selbst wenn man einen komplett offenen A hat wird es nicht möglich sein so ein Dingelchen auf über 80km/h zu bringen...selbst als Motorrad Zualssung....denn dann wird der TÜV gewaltig am Lärm mäkeln...

Uns = Deutschland ....und natürlich allgemein die EU ;)
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Lanzelot

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Mittwoch, 12. Dezember 2007, 17:04

Bei uns gibts den Aerox 50 ganz normal vom Händler, der läuft da schon ca. 80-85 km/h ALLES ORIGINAL. Naja will so nen Auspuff weil es einfach geiler aussieht wie ein Original Teil

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