also vor 13 Jahren war das noch so wer den 1a FS gemacht hat hatte auch gleichzeitig die Klassen 4 und 5 (Klasse 5 = Krankenfahrstühle und Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h)
Heute gilt jedoch:
Klasse A1 Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht mehr als 125cm, nicht mehr als 11kW für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt.
Klasse L ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Klasse T Beinhaltet M,S,L ab 16 Jahre Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Gegoogelt und bei der Seite gelandet
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ich glaube du brauchst Klasse T oder L extra um den Traktor zu fahren!...also reicht die A1 nicht mehr für!...
Klasse 5 früher = Klasse T heute
Gruss
Orangina 8)