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Fischi

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21

Mittwoch, 23. Januar 2008, 12:32

Natürlich muss die Polizei jedwede Anzeige aufnehmen....

Nur in diesem Fall muss sich ja der Anzeigende outen selber einige Verstöße begangen zu haben....jeder Polizist in meiner Gegend würde dem Herrn Offizier nahelegen das besser bleiben zu lassen....

Denn seinerseits ist der Polizist schließlich auch gezwungen dem Eingriff im Verkehr, der Nötigung und der überhöhten Geschwindigkeit (die sein muss wenn man einen Raser verfolgt) entsprechend sofort von sich aus Anzeige zu erstatten.....da kommt er gar nicht drum rum...schon gar nicht mit ´ner direkten Selbstanzeige die der Herr Offizier gemacht hat....haben könnte ;)



WENN! Er Gerads anzeigt hätte ohne ihn verfolgt zu haben....dann sähe die Geschichte ganz anders aus...hat er aber nicht und sich selber mehrfach eine Schuld aufgeladen....

Dumm gelaufen für den Mann in oliv.....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Coyote

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22

Mittwoch, 23. Januar 2008, 13:01

Zitat

Original von Fischi
Denn seinerseits ist der Polizist schließlich auch gezwungen dem Eingriff im Verkehr, der Nötigung und der überhöhten Geschwindigkeit (die sein muss wenn man einen Raser verfolgt) entsprechend sofort von sich aus Anzeige zu erstatten.....


Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung ja - das sind Straftaten. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, und es besteht keine amtliche Verfolgungspflicht.

Daher der kleine aber feine Unterschied zwischen Gesetzen wie das StGB und Verordnungen wie die StVO.


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Fischi

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23

Mittwoch, 23. Januar 2008, 13:22

Na dann also für ein einmaliges Vorfahrt Missachten auch nicht ;)

Edit: Ganz blöde wenn es ein BW Fahrzeug war....die schreiben die Fahrten auf, mit Geschwindigkeit :devil:
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Gerards

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24

Mittwoch, 23. Januar 2008, 14:01

Zitat

Wenn Dich der Typ wegen Nötigung, Beleidigung und sowas wie "gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr" anzeigt (ob er das Beweisen kann ist was anderes...)


Hey, ich war ganz lieb.
Habe ihn weder zu seiner Handlung genötigt, noch beleidigt.
Ich glaub mein genauer Wortlaut war: "ähh, ja okay!" :smirk:
Ob ne Vorfahrtsmissachtung gefählicher Eingriff ist, weiß ich nicht.

War übrigens ein Zivil-Auto, und selbst wenn, schneller als 40 war ich
definitiv nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gerards« (23. Januar 2008, 14:01)


Fischi

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25

Mittwoch, 23. Januar 2008, 14:10

Umgekehrt Gerards...Du kannst den Typen anzeigen wegen den genannten Vergehen der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr...

Wenn der BW Mann auch nur einen Funken Verstand hat wird es bleiben lassen....obwohl, den Verstand muss man anzweifeln wenn er ´ne Verfolgungs "Jagd" startet....
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Coyote

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26

Mittwoch, 23. Januar 2008, 14:13

Wenn er dem Typen ärgern möchte (und sich die Numemr gemerkt hat), kann er das ja machen. Der mosert danach bestimmt keinen mehr an. :grin: Vorher aber klären, wann eine "Gefährdung" eines Verkehrsteilnehmers stattfindet.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (23. Januar 2008, 14:14)


Fischi

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27

Mittwoch, 23. Januar 2008, 14:29

Und so wurde die Mücke zum Elefanten :grin:


Üblicherweise hebt man die Hand zur Entschuldigung und geht bzw. fährt seiner Wege......wir bräuchten dreimal soviele Polizisten, Staastanwälte und Gerichte wenn jedes dieser "Vergehen" geahndet werden sollte....
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Maddock

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28

Dienstag, 5. Februar 2008, 12:11

Servus.

@Fotos:

Ja, man darf Fotos machen, wie man lustig ist.
Aber andererseits gibt es auch das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Und sofern jemand nicht eine Perönlichkeit des besonderen öffentlichen Interesses ist, kann nicht so ohne weiteres über das Selbstbild und die eigenen Informationen durch andere frei verfügt werden.
Anders: Wenn jemand von Dir oder höchstpersönlichen Dingen von Dir ein Foto macht, dann muss er Dich um Erlaubnis fragen. Da gibt es auch kein Wenn und Aber.

In Deinem Fall hat er das Foto nach Deiner Darstellung nicht an dem Tatort sondern später aufgenommen; am Tatort wär' das oben beschriebene Prinzip überworfen, da das Foto der Sachverhaltsklärung dient.
Er hat, ebenfalls nach Deiner Beschreibung, gegen seinen Amtseid verstoßen und sich mit größter Wahrscheinlichkeit außerhalb der Rechtsordnung bewegt (Nötigung, Störung der öffentlichen Verkehrs, Eingriff in Persönlichkeitsrecht (Foto), Kompetenzüberschreiung durch Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben u.a.), indem er Dich später angehalten hat, um von Dir ein Foto zu machen.
Meine Auffassung sagt mir: Damit darf er dieses Foto nur dann verwenden, wenn Du es ihm erlaubst. Das würde ich in einem entsprechenden Verfahren in jedem Fall ganz deutlich machen.

Wichtig:
Wenn Du in einem Verfahren Dich selbst mit Deinen Aussagen belastet (ja, ich habe ihn geschnitten), dann kann die entscheidende Stelle zu der Auffassung gelangen, dass das Foto doch rechtmäßig entstanden sein kann. (Das obere ist meine Auffassung nach bisherigen Erkenntnissen und Studien zu Persönlichkeitsrechten.)

@Aussage gegen Aussage:

Ja, es ist einerseits ein Mythos.

Aber auch 'nein', Gerichte dürfen nicht einfach aus Ihrer Meinung heraus entscheiden. Auch sie sind an Recht und Gesetz gebunden. Und wenn ein Urteil entsteht, das sich aus Annahmen und nicht aus 'der Wahrheitsfindung des Sachverhalts' ergibt, dann wird das Urteil angreifbar. Und mit Blick auf die Prozessökonomie wird ein Gericht daher im Zweifel eher entsprechend des Mythos "Aussage gegen Aussage" entscheiden als einem der Streitparteien ein wackeliges Recht zuzusprechen; im letzteren Fall ist ein nächstinstanzieller Prozess wahrscheinlich und kann das vorangegangene Urteil aufheben.
In einer Vielzahl von Prozessen gilt, dass der Kläger den Beweis erbringen muss, dass er in seinen Rechten verletzt worden ist. Ob der Kläger eine Privatperson oder der Staat ist, das spielt keine Rolle. Solange der Beweis nicht erbracht ist, greift die Unschuldsvermutung.
Straßenverkehrsverletzungen sind regelmäßig nicht solche Fälle, in denen eine Beweislastumkehr erfolgt; mit anderen Worten: der Beklagte muss normalerweise nicht vorbringen, dass er nichts gemacht hat. Vielmehr äußert er sich (als Antwort) zu den Vorwürfen, die ihm gemacht werden.

@Bulli:
Du hast geschrieben, dass Du im Prüfungsstress stehst. Gut, dann bist Du schüler/ Auszubildender/ Student oder ähnliche "Randgruppe". In einigen Ländern haben Schüler und Studierende Anspruch auf 1 Stunde Rechtsberatung, deren Kosten von einer übergeordneten Einrichtung getragen werden können; mir ist dies ganz konkret vom Land Niedersachsen mit den Studentenwerken bekannt. Mach Dich in Deiner Einrichtung mal schlau, ob es da was gibt und wie das in Deinem Fall funktionieren würde.
Im Zweifel hast Du dann noch die Möglichkeit, per Beratungskostenunterstützung Dir durch die hiesigen Amtsgerichte einen Anwalt leisten zu können; auch hier: Wende Dich an Dein zuständiges Amtsgericht ...

Aber, bevor wir die Pferde scheu machen, warte erstmal ab, ob und was kommt!

In diesem Sinne, alles Gute!

Grüße
Mad
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Er ist ein Phänomen, das Fälschungen ohne ein Original hervorgebracht hat - mit zwei Puzzleteilen, die nicht zusammenpassen: Wissen und Glauben.

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29

Mittwoch, 6. Februar 2008, 13:36

RE: Anzeige bekommen

Moin, ich nehme Wetten an das KEINE Anzeige erfolgt ist.
Nur nicht Bange machen lassen, hat keine Beweise für seine Behauptungen.

Gruß Stecki
:gruss:

csspainkiller

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30

Mittwoch, 6. Februar 2008, 16:36

Hey!

Mach dich nicht bekloppt....

Das war mit sehr hoher warscheinlichkeit wieder einer der selbsternannten Dorf-Sherrifs...
Die sind immer so schnell mit "Ich werde eine Anzeige machen" bla bla bla... Dann kommen die wieder nach Hause und Lisbeth holt die wieder von ihrem hohen Ross runter :grin: .
Ne mal im Ernst, da wird mit sicherheit nichts kommen. Solch eine begegnung hatte ich auch schon des öfteren.

Gruß
Christian
!!!Keine Macht dem E10 Mist!!!

Der Töff

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31

Mittwoch, 6. Februar 2008, 20:14

RE: Anzeige bekommen

Hallo,...!

Immer wieder mein Rat:


Keinen Meter ohne eine Verkehrs - Rechtsschutzversicherung!

Keinen Meter ohne eine Haftpflicht - Versicherung!

Keinen Meter ohne eine Berufsunfähigkeits - Versicherung!


Das geht heute alles so schnell,...da hat man eine Sekunde nicht aufgepasst,

...und ist ruiniert für den Rest des Lebens!


So hat man wenigstens eine kleine Möglichkeit,...die Dinge noch Positiv zu gestalten!


Der Töff.
Nein, kommt nicht aus der Versicherungsbranche!
*Flott mit Schrott!*

Gerards

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32

Donnerstag, 7. Februar 2008, 15:42

Huhu!

Ne, da ist nichts gekommen, sonst hätte ich mich schon laut schimpfend
gemeldet :heuldoch:
Aber war trotzdem ne blöde Woche, darum wohl auch die (Über)Reaktion.

Rechtsschutzversicherung kommt sobald ich in der Ausbildung bin.

Danke für Ihre Anteilnahme,
ihr Apotheker! :smirk:

matei

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33

Donnerstag, 7. Februar 2008, 16:50

kann ich dir nur zustimmen töff gerade wenn man noch sehr jung ist, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig weil die gesetztliche erst zahlt wenn du 5 jahre gearbeitet hast.
1.Das heißt wenn du berufsunfähig wisrt, bist du en Sozialfall
2. Je später du anfängst einzuzahlen desto teurer wirds
Wer bremst verliert aber erst am Ende wird abgerechnet ;-)

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