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weelah

Mo24-Inventar

  • »weelah« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 28. Januar 2008, 21:20

Führerschein mit 17 und Quad

Hallo,

Mein Sohn möchte in etwa einem halben Jahr den PKW Führerschein
erwerben. Er darf dann begleitet ( von mir :grin:) mit dem Auto fahren.
Nun würde er sich dann gern ein kleines Quad /50er) kaufen.
Kann er dies dann mit dem Schein fahren ? ?(

Grüße
Tina

Xelf

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2

Montag, 28. Januar 2008, 21:40

Soweit ich weiß darf er dann alleine Fahrzeuge der Klasse M, L und S bewegen.

Das Quad dürfte Klasse S sein.

Um sicher zu gehen, einfach mal seinen Fahrlehrer fragen.

Benino

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3

Montag, 28. Januar 2008, 22:04

Für ein 50er Quad benötigt man die Klasse S (wird von B eingeschlossen), für größere Quads Klasse B. Das Quad darf er, mein ich, dann aber erst fahren, wenn er 18 ist, da ein begleitetes Fahren auf so einem "Rutscher" nicht möglich ist.

So ein S-Klasse-Quad ist aber zu fast nichts nütze, es ist klein, hat ein schlechtes Fahrverhalten, Durchschnittsroller sind schon über alle Berge, wenn das Quad noch mit Anfahren beschäftigt ist, die Höchstgeschwindigkeit von um die 40 km/h wird nur mühsam erreicht. Der Spritverbrauch ist um einiges höher als bei einem Roller, die Reifen sind reichlich teuer und radieren relativ schnell ab. Im Gelände ist der Motor ziemlich überfordert. Kurzum, ein 50er Quad kann man niemanden empfehlen, dann lieber einen ordentlichen Roller...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benino« (28. Januar 2008, 22:05)


weelah

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4

Montag, 28. Januar 2008, 22:15

@Benino ich weiß.
Aber er möchte sich halt eines kaufen...bzw. er hofft das ich mir so ein
Teil für die Stadt kaufe :smirk:.
Die von Kymco sind nicht so lahm......meine Bekannte hat sich mittlerweile bis zur 500 derter vorgearbeitet :D
Einen Roller hat er ja - aber ein Quad wollte er ja schon immer haben.
Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort


@Xelf, vielen Dank, so dachte ich mir das ja auch.

BG #60

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5

Dienstag, 29. Januar 2008, 00:08

wenn man den B17 macht kriegt man den Führerschein erst mit 18. Man kriegt doch erst nur'ne Bescheinigung, dass man am begleiteten Fahren teilnehmen darf (stümmt doch???). Daher dürfte er erst mit 18 ein Klasse S Fahrzeug bewegen, ausser er macht den S seperat oder den T, der enthält den S-Schein. Wenn er den M-Schein hat, kann er evtl. auch noch beim Amt nen neuen FS beantragen, in dem lediglich M, L und S eingetragen sind, ich glaub allerdings nicht, dass das geht.

Aber am Besten nochmal den Fahrlehrer fragen, ich hab da weniger das Bedürfnis, weil ich schon'nen FS für A1 und T habe...
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

TwoWheeler

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6

Dienstag, 29. Januar 2008, 17:05

Das stimmt meines Wissens so nicht ganz.
Ich hab das Ganze gemacht, und mit 17 bekommt dein Sohn so einen Wisch, auf dem draufsteht, dass er die Führerscheinklassen B, M, L und S hat, Fahrzeuge, für die Klasse B nötig ist, aber erst ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung bewegen darf.
Heißt also, M, L und S hat er auch vor dem 18. Geburtstag schon.
Wen's interessiert, dem kann ich den genauen Wortlaut rausschreiben.

Ich bin jedenfalls vorher schon "M-Roller" gefahren.
Stand ja drin, dass ich darf (zumindest hatte ich das so verstanden)

Grüße,
Leo
Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.
Mark Twain (1835 - 1910)

Panther

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7

Dienstag, 29. Januar 2008, 17:20

Zitat

Original von TwoWheeler
Ich hab das Ganze gemacht, und mit 17 bekommt dein Sohn so einen Wisch, auf dem draufsteht, dass er die Führerscheinklassen B, M, L und S hat, Fahrzeuge, für die Klasse B nötig ist, aber erst ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung bewegen darf.
Heißt also, M, L und S hat er auch vor dem 18. Geburtstag schon.


jop genau so stimmsts! er darf die klassen dann allein fahren, sollte aber einen ausweis etc dabeihaben, da auf dem rosa lappen kein bild drauf ist und es sonst zu problemem kommen könnte.
If you run away you have to fight another day!!

weelah

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8

Dienstag, 29. Januar 2008, 19:06

Super, danke.
Da wird er sich freuen. :P
Und ich mich auch.....denn dann muß ich nicht daneben/dahinter sitzen :smirk:

War mit dem Neffen vom Ex einmal auf dem Verkehrsübungsplatz.
Fahren konnte er sehr gut - denoch bin ich in der Stunde um Jahre gealtert.... :grin:...

Senna

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9

Dienstag, 29. Januar 2008, 22:12

@ weelah
das mit dem 50ger Quad red ihm trotzdem aus. Er wirds RuckZuck leid sein. :devil:

Von nem Roller hat er mehr. 8)
Gruß Senna

Goose

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10

Donnerstag, 7. Februar 2008, 16:57

RE: Führerschein mit 17 und Quad

Zitat

Original von weelah
Hallo,

Mein Sohn möchte in etwa einem halben Jahr den PKW Führerschein
erwerben. Er darf dann begleitet ( von mir :grin:) mit dem Auto fahren.
Nun würde er sich dann gern ein kleines Quad /50er) kaufen.
Kann er dies dann mit dem Schein fahren ? ?(

Grüße
Tina


Ja darf er und auch ohne Begleitung genau wie die Klasse M (Roller) auch ohne Begleitung!

Gruß vom Goose
Biker töten nicht Biker werden getötet! Einmal Biker immer Biker! Bike the Planet!!

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