M:
- ab 16 Jahre
- bis 50 cm³
- max. 45 km/h oder max. 60 km/h (DDR-Mopeds mit Erstzulassung vor 1992)
A1:
- ab 16 Jahre
- bis 125 cm³
- max. 11 kw
- 16-18 Jahre: gedrosselt auf 80 km/h
A:
- ab 50 cm³
- über 45 km/h
- 18-24 Jahre: 2 Jahre Leistungsbeschränkung (max. 25 kw + max. 0,16 kw/kg)
- ab 25 Jahre: Direkteinstieg (keine Leistungsbeschränkung)
Fazit:
1. Wenn du A1 hast, fällt für dich ab 18 die Drosselung auf 80 km/h weg. Jedoch darf das Motorrad maximal 11 kw haben. Solltest du eine 125er haben, die z.B. 22 kw hat, darfst du die mit A1 niemals ungedrosselt fahren.
2. Bei A gibt es keine Hubraumbeschränkung sondern nur eine 2jährige Leistungsbeschränkung. Du kannst dir also mit 18, sofern du A hast, eine 1000er GSX holen, musst sie aber 2 Jahre lang auf 25 kw kastrieren.