Original von Aprilia Freak
Es ist legal !
Weil, 1995 sollte mal irgendein Verbot bei Drehzahlbegrenzung bei 80er durchgeführt werden, aber dies hat sich erledigt, dweswegen steht in meiner BE Höchstgeschwindigkeit: 80 Km/H
Aber durch das geringe Leergewicht schafft sie deutlich mehr !
Und beim TüV etc. nachgefragt, sobald die Maschine im original Zustand iist gelten nämlich diese 80Km/H, wenn ich jetzt irgendetwas verändert hätte größeren Vergaser etc. gelten diese Papiere nicht mehr ...
Und was kommt dabei raus wenn Du mal die Zähne Deiner Übersetzung zählst, oder Dir mal Deine Hauptdüse anschaust? Genau DAS sind die neuralgischen Punkte, die bei der RG Leistung bringen. Und genau DAS sind die Punkte, die im Zweifelsfall (nach Prüfstandslauf) einem Sachverständigen als erstes auffallen. Und dann kannst Du Deinem Führerschein "winke-winke" sagen. Weil: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Aber soll mir auch egal sein ! Wenn du meinst du wüsstests besser, behalts für dich ...
Klassischer Fall von "Roller-Forum-Syndrom", würde ich mal so sagen........ Kein guter Stil! Schade eigentlich!