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Ricky

Mo24-Probefahrer

  • »Ricky« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 9

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1

Donnerstag, 8. Mai 2008, 22:09

Drossel vs. Grün-Weiß

hi
hät da ma ne frage (alles nur theoretisch, nicht das jemand etwas schlechtes von mir denkt *g*) :
wenn ich in der Probezeit meine drossel rausbauen würde, aber trozdem "normal" fahren würde, dürfte die Pozilei dann überprüfen, ob eine drossel vorhanden ist?
und wie sieht es bei einem unfall aus? übernimmt die versicherung, wenn keine drossel vorhanden ist?
freu mich über antworten!
Mfg Ricky

Maddock

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2

Donnerstag, 8. Mai 2008, 22:31

Servus.

@Polizei:
Ermessensentscheidung. Grundsätzlich habe ich Zweifel, warum sie das nicht dürfen sollen.
Immerhin stellst Du straßenverkehrsrechtlich eine Gefahr dar, wenn Du unerlaubt ohne Drossel fährst. Und im Wege einer Verkehrskontrolle hat die Polizei üblicherweise die Erlaubnis, die Teilnahme am Straßenverkehr in allen Angelegenheiten zu überprüfen.

@Versicherung:
Die Versicherung wird zumindest sagen:
Der fuhr 'ne ungedrosselte Maschine, obwohl er nicht durfte. Hätte er das nicht gemacht, wär' es nicht zum Unfall gekommen. Daher ist das wenigstens grob fahrlässig was er macht. Somit hat er nicht unseren Versicherungsschutz.

Oder anders:
Schmeiß die Drossel raus, und die Probleme fangen dann erst an ...


Oben bleiben! ;)

Grüße
Mad
Definition Mensch:
Er ist ein Phänomen, das Fälschungen ohne ein Original hervorgebracht hat - mit zwei Puzzleteilen, die nicht zusammenpassen: Wissen und Glauben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maddock« (8. Mai 2008, 22:34)


blahwas

Asphaltschinder

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3

Donnerstag, 8. Mai 2008, 22:50

@polizei
Wenn du ein 100+x PS Geschoss fährst, reicht schon ein Dreh am Gasgriff, und der Polizist weiss was Sache ist und nimmt dein Motorrad erstmal mit. Interesse entwickelt er, wenn er dich z.B. beim Überholen verfolgt hat und du ziemlich gut weggekommen bist. Videomotorräder sehe ich inzwischen fast jede Woche. "trotzdem normal fahren" ist gut - dann lass sie halt drin?? ?( Dann gibt's ne Anzeige für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Achja, und 1 Punkt für Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis. Fahrbare Leistungsmessungsprüfstände soll es auch geben, habe aber noch keine gesehen.

@unfall
Wenn du ernsthaft was kaputt gemacht hast (z.B. Personen verletzt) guckt auf jedenfall ein Gutachter nach, was mit deiner Karre los ist, und wenn die auf dem Papier gedrosselt ist, dann ist das das erste, wonach er guckt. Du bekommst dein Motorrad zerlegt zurück und zahlst dei Kosten für den Gutachter. Deine Versicherung wird den Unfallgegner auszahlen und sich jeden Cent von dir zurückholen und dir alles kündigen. Jemanden zu verletzen kann sehr teuer werden, aus sowas können Rentenansprüche entstehen. Viel Spaß beim Ernähren einer fremden Familie... Du wirst es nach der Aktion verdammt schwer haben, mindestens die nächsten 10 Jahre irgendeine Versicherung abzuschließen, weil die eine gemeinsame schwarze Liste haben. Sehr eklige Sache. Und dann gibt's ne Anzeige für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Achja, und 1 Punkt für Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis.

@Fahren ohne Fahrerlaubnis:
6 Punkte, Straftat, Anzeige, Gerichtsverfahren. Kann im Führungszeugnis landen, landet auf jedenfall in den amtsinternen Akten und versaut dir vermutlich lebenslänglich die Chance auf eine Anstellung bei irgendeinem öffentlichen Arbeitgeber. Eklige Sache.

Oh, und weil du dafür Punkte bekommst und wenn du noch in der Probezeit bist (2 Jahre ab erstem Führerschein) dann musst du natürlich zur Nachschulung. Aber auf die 500€ kommts dann auch nicht mehr an.

Irgendwer meinte mal, dass man auch wegen Versicherungsbetrug Ärger bekommen könnte. Dazu habe ich aber keine Quellen gefunden.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

4

Donnerstag, 8. Mai 2008, 23:38

Hattest du nicht mal rausgefunden, dass die Regressansprüche der Versicherungen sehr begrenzt sind?

blahwas

Asphaltschinder

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5

Donnerstag, 8. Mai 2008, 23:55

Ah stimmt, hatte die falsche Platte eingelegt. Die Versicherung holt sich max. 5000 € von dir zurück. Strafrechtliche Konsequenzen und unversichertes Weiterleben bleiben unverändert.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Fischi

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6

Freitag, 9. Mai 2008, 06:29

RE: Drossel vs. Grün-Weiß

@blahwas
Auch rein hypothetisch, was aber wenn er eine zwar offene aber korrekt versicherte Mühle fährt? Der Vers. Betrug der im Falle eines Falles schlimmer sein kann als fahren ohne FS müsste ja damit wegfallen....


@Ricky
Ab 1.1.2009 werden die Bußgelder drastisch steigen, insbesondere die Taten, die mit Vorsatz begangen werden....und eine Drossel entfernen gehört dazu.
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

blahwas

Asphaltschinder

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7

Freitag, 9. Mai 2008, 09:06

Bußgelder gibts nicht für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist immer Sache fürs Gericht. Draum gibts auch keine "kostet 628,37 euro"-Auskunft.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

toms

Mo24-Kultanhänger

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8

Freitag, 9. Mai 2008, 10:01

Erlöschen Betriebserlaubnis bringt 3 Flenspunkte. Da "nur" B-Verstoß, führt allein dies nicht zu einer Verlängerung der Probezeit.

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird üblicherweise bei erwachsenen Ersttätern (*) mit 20-30 Tagessätzen (einem Netto-Monatsgehalt) Geldstrafe geahndet. Da eine einzige Tat bis zu 90 Tagessätzen nicht im öffentlichen Führungszeugnis landet, ist das noch kein Drama. Im Bundeszentralregister wird es natürlich schon gespeichert und wer sicherheitsrelevante Berufe wie Polizist oder Fluglotse ergreifen will, darf sich auf eine Nachfrage gefasst machen.

Der mögliche 5000 Euro Regreß (**) wurde schon angesprochen. Zusätzlich Gerichts- und Gutachterkosten. Haftpflicht-Versicherungen kann man trotzdem noch in einer hohen Schadensklasse abschließen, die Versicherungen sind zum Abschluß von Haftpflicht-Versicherungen verpflichtet.

(*) Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe, dort sind z.B. Sozialstunden eine übliche Strafe. Bei Unbelehrbaren aber auch mal Jugendarrest. 4 Wochen hinter Gittern sind mal etwas andere Sommerferien...

(**) Regreß bei grober Verletzung der Obliegenheitspflichten. Dazu zählt selbstverständlich Versicherungsbetrug genauso wie andere Straftaten. Sogar eine Rote Ampel kann schon kritisch werden!

Ach so: Natürlich darf die Polizei kontrollieren. Prinzipiell auch ein geparkt angetroffenes Fahrzeug.

Und bisher nicht erwähnt wurde beim Tuning die theoretische Möglichkeit der Steuerhinterziehung. Ein 50ccm Roller, der schneller als erlaubt fährt, ist kein Kleinkraftrad mehr und noch kein Leichtkraftrad (weil die mit >50ccm definiert sind). Damit wird es prinzipiell steuerpflichtig!
Die meisten Beamten vergessen das, 1.84 Euro pro 25ccm sind ja wirklich Peanuts. Aber rein der Vollständigkeit halber...
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (9. Mai 2008, 10:07)


Sportyzilla

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9

Freitag, 9. Mai 2008, 11:39

Zitat

Original von toms
Erlöschen Betriebserlaubnis bringt 3 Flenspunkte. Da "nur" B-Verstoß, führt allein dies nicht zu einer Verlängerung der Probezeit.


das hört sich interessant an!

was ist mit dem aufbauseminar?

toms

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10

Freitag, 9. Mai 2008, 11:58

Natürlich auch kein Aufbauseminar.
Sammelt man aber 2 B-Verstöße, dann folgt Seminar und Verlängerung - wie bei einem einzigen A-Verstoß.
MfG
Thomas

TT 600 R

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11

Freitag, 9. Mai 2008, 13:53

und bei 3 B's is der Schein komplett weg (oder ?)
Gruß, Jonas :groesste:

toms

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12

Freitag, 9. Mai 2008, 13:54

Per PN bin ich nach Quellen gefragt worden.
Da die von allgemeinem Interesse sein dürften:

Da wären also die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die ab §32 die Probezeit regelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/BJNR221410998.html
oder
http://www.bundesrecht.juris.de/fev/index.html

Ferner das Strassenverkehrsgesetz mit Probezeitregeln ab §2a:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Und z.B. der beim Kraftfahrtbundesamt kostenfreie Bußgeldkatalog und der Bundeseinheitliche Tatbestandkatalog:
http://www.kba.de/
(und dann nach unten scrollen)

Also "ganz einfach" bei den offiziellen Stellen schauen/fragen.

Edit: Nein, 3B's sind nicht unbedingt folgenreicher als 2 B's.
Eine schöne Darstellung eines Probezeitablaufes:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (9. Mai 2008, 13:56)


toms

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13

Freitag, 9. Mai 2008, 15:09

Auf weiteren Wunsch eine Erklärung zu A-/B-Verstoß:
http://www.bundesrecht.juris.de/fev/anlage_12_111.html
Man sieht die Unterteilung in schwerwiegende Verkehrsverstöße und die anderen.
Wobei die anderen durchaus Straftaten sein können, aber eben keine schweren direkten Verkehrsverstöße sind, sondern eher deren Folgewirkungen.

B-Kat und TB-Katalog wurden ja schon verlinkt. Da ist jedes einzelne Delikt explizit aufgeführt.

Und noch besser, als es im Gesetz steht, kann ich's auch nicht.
Ich bin ja nicht der Papst, der per Dogma neues Recht schaffen könnte.
MfG
Thomas

Ricky

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14

Freitag, 9. Mai 2008, 15:11

ok...danke für die vielen, detailierten angaben...
wie gesagt...war ja nur rein theoretisch...:grin:

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