Moin!
Ich weiß es auch nicht genau, würde aber einfach mal vermuten, dass es nicht für den Straßenvekehr zugelassen sein darf.
Könnte mir keine andere Kategorisierung vorstellen, denn sonst dürfte man nen Sportler transportieren, ne Chopper jedoch nicht.
Allerdings muss man ja heutzutage nicht viel machen, damit man ein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen darf. Bau die Scheinwerfer aus und sage jedem, der dich fragt, es ist ein Ringgerät. Schon ist es ein Sportgerät. Ein Golfschläger ist auch ein Sportgerät und eine Stoppuhr beim Schachspielen ist ein Denksportgerät. Dämliche Verordnung...
Da, wo du diese Bestimmung gelesen hast, muss doch irgendwo näher spezifiziert sein, was unter "Sportgerät" zu verstehen ist...
Ich habe jedenfalls keine Ahnung.