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tigerrussell

unregistriert

1

Samstag, 7. Juni 2008, 00:21

Vorverlegte Fußrasten rückgängig machen

Hallo,

hab da mal ne Frage als purer Anfänger: habe gerade ein gebrauchtes Motorrad gekauft, bei dem die Fußrasten vorverlegt sind. Wenn ich dies nun wieder rückgängig machen will ("Normale Fußrasten) muss ich dass beim TÜV eintragen lassen?

Danke schon mal für die Anworten :-))

tigerrussell

leroy

Bikes, Tattoos And Rock´N´Roll

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2

Samstag, 7. Juni 2008, 01:13

RE: Vorverlegte Fußrasten rückgängig machen

Klar kannst du das rückgängig machen, du brauchst die Vorverlegten nur austragen zu lassen.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

tigerrussell0

unregistriert

3

Samstag, 7. Juni 2008, 07:16

RE: Vorverlegte Fußrasten rückgängig machen

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Habe ich das richtig verstanden, dass die beim Tüv ausgetragen werden, dann muss ich zur Zulassungsstelle???

Sorry für die "peinlichen" Anfängerfragen, aber ich hatte damit noch nie etwas zu tun.....

MfG
tigerrussell

Sportyzilla

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4

Samstag, 7. Juni 2008, 09:44

RE: Vorverlegte Fußrasten rückgängig machen

ja, das musst du.

kostet zwischen 10€ und 25€, bei denen weiß man nie.


achte darauf, dass wenn du wiederum zurückverlegte rasten anbaust und diese nicht original sind, diese ggfs. wieder neu eingetragen werden, da es da nicht um die position geht, sondern das produkt eingetragen wird - z.b. hersteller "LSL xy-rastenanalge code 1234"


gruß
robert

blahwas

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5

Samstag, 7. Juni 2008, 11:35

Ob du mit der Änderungsabnahme zur Zulassungsstelle musst, entscheidet der TÜV-Ingenieur. Manche lassen dich das auch erst beim nächsten Ummelden erledigen, bis dahin musst du den Wisch vom TÜV halt mitführen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

tigerrussell

unregistriert

6

Samstag, 7. Juni 2008, 13:57

vorverlegte Fußrasten rückgängig machen

Hallo,

vielen Dank an alle, die so schnell geantwortet haben!!!!

Allen ein schönes sonniges Wochenende


tigerrussell

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