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1

Samstag, 10. Dezember 2005, 15:08

Kurzzeitkennzeichen für Motorrad

Hi,

weis jemand ob man für Motorräder auch ein Kurzzeitkennzeichen bekommt? Autos darf man ja so auch probefahren oder überführen oder beim TÜV vorführen...

Danke!

2

Samstag, 10. Dezember 2005, 15:12

Re: Kurzzeitkennzeichen für Motorrad

Moin!

Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit dem 1. Mai 1998 das ?Rote Kennzeichen?.
Es gilt zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. Der Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens beträgt fünf Tage und ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf der rechten Seite des Kennzeichens eingedruckt. Nach Ablauf dieses Datums darf mit dem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden. Wird das Fahrzeug anschließend mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.

Quelle: http://www.da-direkt.de/versicherungen/motorradversicherung/fragen_motorrad/index.jsp#p_11

Hoffe, das hilft.

3

Samstag, 10. Dezember 2005, 15:30

Re: Kurzzeitkennzeichen für Motorrad

Das hab ich auch grad gelesen... Ist nur die Frage ob man da auch so ein "Auto- Kuchenblech" bekommt oder eins auf "Moped- Größe"...

4

Samstag, 10. Dezember 2005, 15:35

Re: Kurzzeitkennzeichen für Motorrad

Natürlich wirst du ein Motorradkenneichen kriegen und kein längliches Autokennzeichen.
Oder meinst du jetzt die Größe des Motorradkennzeichens? Ist für 5 Tage doch eigentlich egal... passen wird's auf jeden Fall.

Beny

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Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CB 250 RS; BMW R 100 GS; und jetzt Yamaha XT 600 einfach geil

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5

Montag, 12. Dezember 2005, 11:26

Re: Kurzzeitkennzeichen für Motorrad

Für die paar Tage wirst du Dich auch unter Umständen mit einem Kuchenblech abfinden müsssen. Hinterher kannst Du ja einfluss auf das Kennzeichen (bzw. Größe) nehmen.
Beny

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