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crosser1970

Mo24-Kultanhänger

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Motorrad: BMW F800GS Triple Black

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21

Dienstag, 2. September 2008, 12:14

Zitat

Original von Teufel
alle reden von Überholen ...die Autos stehen doch....dann ist es doch Vorbeifahren:grin:

Gruss Heiko


das sehe ich nicht so...

Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

1
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet


Wenn die Autos also an einer Ampel stehen, warten sie, werden also überholt.

Erst wenn die Fahrzeuge den Motor ausschalten weil sie auf Mutti warten oder Zeitung lesen wollen, dann fährt man dran vorbei!
------------------------------------------------------------------------

If you make it idiot-proof, someone will make a better idiot!

Big R

Mo24-Hobbyist

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22

Dienstag, 2. September 2008, 15:46

Zitat

Original von Teufel
ja eben aber nur Rad- und Mofafahrer alles was drüber ist darf nicht!!!
das überholen oder vorbeifahren im stau ist nur geduldet aber nicht erlaubt

Nein, Rad- und Mofafahrer dürfen in diesem Fall rechts überholen. Daraus kann man messerscharf folgern: "Vorbeifahren" ist Überholen. Rechts ist es in speziellen Fällen, links folgerichtig grundsätzlich (wenn nicht anders geregelt) erlaubt, denn sonst wäre es hier verboten worden.

PS: Mir ging es hier aber vor allem darum, dass Vorbeifahren auf dem selben Fahrstreifen kein Überholen sei - was es aber laut diesem Gesetztestext ebenfalls eindeutig ist.

Blowtorch

Mo24-Probefahrer

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23

Dienstag, 2. September 2008, 18:13

Überholen = fliessender Verkehr (also auch Fahrzeuge, die aufgrund einer Anordnung oder UNFREIWILLIGEN Fahrtunterbrechung warten müssen)

Vorbeifahren= ruhender Verkehr (parken etc.)

also zwei komplett verschiedene paar Schuhe

Beim überholen ist es völlig egal wieviele Fahrstreifen es gibt. Da die Definition ja sehr eindutig ist, gibts da auch nicht allzuviel falsch zu verstehen:
"Ein Vorbeifahren von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung" = Überholen.
Wieviele Fahrstreifen die Fahrbahn hat ist völlig unerheblich

x-stars

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24

Dienstag, 2. September 2008, 18:30

Andere Frage (passt gerade): Wenn ich auf dem rechten Fahrstreifen stehe (ganz normal, sei es als erste und ich verpass das losfahren oder jemand vor mir kommt nicht in die Pötte) und dann beim anfahren gut wegkomme und an welchen auf dem linken Streifen vorbeikomme: Ist das dann (verkehrswidriges) Rechtsüberholen? Oder ist das Rechtsüberholen auf dem eigenen Streifen innerorts (frei Fahrstreifenwahl bis 3,5t) erlaubt?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (2. September 2008, 18:30)


Dirk U.

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25

Dienstag, 2. September 2008, 18:57

Zitat

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als ...hier geht es weiter!




Blowtorch

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26

Dienstag, 2. September 2008, 18:59

Natürlich ist das ein erlaubtes rechtsüberholen, denn wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t dürfen rechts schneller fahren.

Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, ist das von Dir beschriebene Beispiel ein klassischer Fall von verbotenem rechts Überholen.

sparxxxx

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27

Dienstag, 2. September 2008, 22:06

Das auf dem Bild ist definitiv innerorts. Und innerorts ist überholen verboten oder nicht?
Meine Gallerie DER JÜNGSTE SHADOWFAHRER!

biboty

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28

Dienstag, 2. September 2008, 22:42

Zitat

Original von sparxxxx
Das auf dem Bild ist definitiv innerorts. Und innerorts ist überholen verboten oder nicht?


NEE...wieso datt denn ?
Wenn jemand innerorts vor mir mit Tempo 20 eine Straße sucht...dann kann ich den doch überholen...Hauptsache,ich werde dabei nicht schneller als 50.

Blowtorch

Mo24-Probefahrer

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29

Dienstag, 2. September 2008, 22:42

Hä?
Seit wann soll innerorts überholen verboten sein???

Radfahrer, Mofafahrer etc. übholst Du doch auch ständig und was ist erst auf Richtungsfahrbahnen oder mehrspurigen Strassen? Ne,ne...
Innerorts darf ganz klar überholt werden

blahwas

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30

Mittwoch, 3. September 2008, 09:42

Richtisch... und mitm Mopped reicht dafür sogar der Platz. Sinnvollerweise nur tun wenn links keine Einfahrten etc sind ;)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Blowtorch

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31

Mittwoch, 3. September 2008, 13:28

/klugscheisser modus an

Einfahrten spielen keine Rolle ;)
Strassen ja, aber einfahrten müssen dem fliessenden Verkehr ja sowieso Vofahrt gewähren. Und die gilt bekanntermassen über die ganze Strassenbreite

/klugscheissermodus aus

Carina

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32

Mittwoch, 3. September 2008, 13:30

@Blowtorch
Zwar richtig, aber oftmals interessiert das diejenigen, die da aus den Ausfahrten rauskommen, herzlich wenig X(

Blowtorch

Mo24-Probefahrer

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33

Mittwoch, 3. September 2008, 15:56

Jau, da gebe ich Dir recht.

Dennoch gilt eigentlich kein Überholverbot. Dass Du mit Fehlern anderer rechnen musst, ist klar.

blahwas

Asphaltschinder

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34

Mittwoch, 3. September 2008, 16:09

Ich meinte nicht, dass da rauskommen können, sondern eher, dass der, den du da gerade überholst, auch gerne mal spontan nach links zieht. Kann ganz schön aua tun, und Schuldfrage ist dann a) dem Schmerz egal und b) davon abhängig ob ihn jemand hat blinken sehen = wer mehr lügende Freunde hat
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Carina

Mo24-Inventar

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35

Mittwoch, 3. September 2008, 16:13

Jep blahwas, da bringts einem auch nix, wenn der Linksabbiegende eigentlich doppelte Umschaupflicht gehabt hätte X(
Deswegen bin ich grad beim Überholen (meistens!) auch eher etwas zurückhaltender!

hama

Mo24-Probefahrer

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36

Montag, 13. Oktober 2008, 17:05

Zitat

das überholen oder vorbeifahren im stau ist nur geduldet aber nicht erlaubt


Stimmt so nicht.
In einem Stau, z.B. auf der Autobahn oder einer sonstigen 2-spurigen Straße für eine Richtung (2 Richtungsfahrbahnen) ist es nicht erlaubt, zwischen den Fahrspuren zu überholen. Könnte als Linksüberholen geahndet werden.
Dagegen kann dir niemand etwas, auf einer Straße mit 2 Fahrbahnen die Fahrbahn des Gegenverkehrs zu benutzen, um die wartenden Fahrzeuge zu überholen. Voraussetzung ist, dass kein Überholverbot (Verkehrszeichen 277) geboten ist und nicht die durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295) über- oder auf ihr gefahren wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hama« (13. Oktober 2008, 17:10)


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