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Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2
Zitat
Original von leroy
zu 1) Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich vermute mal, dass man in solch einem Fall keine Einbussen des Versicherungsschutzes zu befuerchten hat.
Zitat
zu 2) Auf BABs gelten eigentlich die gleichen Regeln wie auf allen anderen Strassen, wenn es nicht speziell aufgeschriebene Regeln gibt.
Zitat
Original von Coyote
wie zum Beispiel der höchst interessante Passus über die nächtliche Höchstgeschwindigkeit

Generell liegt die Höchstgeschweindigkeit nachts bei gut ausgebauten Straßen außerorts bei 70 km/h. Hält sich natürlich keine Sau dran.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Oktober 2008, 09:52)
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