Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

21

Dienstag, 21. Oktober 2008, 14:50

Die Sache ist ganz einfach, wenn man zwischen dem Vergehen und der Schuldfrage unterscheiden kann.

Steht vor der Einmündung 70 und man biegt auf und wird mit 100 gelasert... dann hat man eben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Punktum.

Allerdings nicht schuldhaft, denn dass das Schild vor der Einmündung steht, konnte man ja nicht wissen. Also: kein Verschulden, keine Strafe.

Aber: wenn man weiß, dass vor der Einmündung so ein Schild steht weil man z. B. ortsansässig ist und öfter dort herfährt, dann missachtet man das Limit wieder schuldhaft. Und damit ist man eben wieder fällig.

Mir fallen zwei Sachen ein:
1) was bedeutet das eigentlich für die Haftung wenn etwas passiert? Immerhin *war* man zu schnell.
2) Für Autobahnen können wieder ganz andere Regeln gelten.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

leroy

Bikes, Tattoos And Rock´N´Roll

Beiträge: 11 930

Registriert: 23.09.2005

Region: Niedersachsen

Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2

  • Private Nachricht senden

22

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 07:38

@Coyote

zu 1) Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich vermute mal, dass man in solch einem Fall keine Einbussen des Versicherungsschutzes zu befuerchten hat.

zu 2) Auf BABs gelten eigentlich die gleichen Regeln wie auf allen anderen Strassen, wenn es nicht speziell aufgeschriebene Regeln gibt.

Uebrigens schoen, wieder was von dir zu lesen.

Gruss
Leroy

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

23

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 08:29

Zitat

Original von leroy
zu 1) Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich vermute mal, dass man in solch einem Fall keine Einbussen des Versicherungsschutzes zu befuerchten hat.


Um Versicherungsschutz braucht man sich vermutlich sowieso keine Sorgen machen. Der verfällt höchstens wegen grober Fahrlässigkeit oder Mutwille - beides läge nicht vor.

Laut §823 (2) BGB (na, wer hat mich vermisst?) ist aber auch derjenige zu Schadenersatz verpflichtet, der gegen ein Gesetz verstoßen hat, das andere schützen sollte. Auch wenn es eine StVO ist, wird dies genauso gesehen werden. Ob der Schadenersatz jetzt durch eine Versicherung übernommen wird, ist ja erstmal wurscht.

Jetzt steht da aber nichts von schuldhaftem Verhalten als Vorraussetzung drin - es gilt also uneingeschränkt... das bedeutet für mich: wenn es durch die überhöhte Geschwindigkeit kracht, wird man auch die Schuld dafür zugesprochen bekommen. Obwohl man gar nicht wissen konnte, dass ein Tempolimit herrschte.

Scheint ungerecht, macht aber Sinn: was interessiert es den Geschädigten. ob Du wissentlich oder unwissentlich zu schnell gefahren bist? Das ändert ja seinen Schaden nicht.

Zitat


zu 2) Auf BABs gelten eigentlich die gleichen Regeln wie auf allen anderen Strassen, wenn es nicht speziell aufgeschriebene Regeln gibt.


Jahaaaa... eben. Das Problem mit speziell aufgeschriebenen Regeln ist, sie zu finden. Manchmal ist es einfach und es steht in der StVO (wie zum Beispiel der höchst interessante Passus über die nächtliche Höchstgeschwindigkeit), dies ist aber wieder so ein Fall, der vor allem über Urteile geregelt wurde.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

spiderschwein

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 577

Registriert: 13.08.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Skorpion 660 Traveller

  • Private Nachricht senden

24

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:37

Zitat

Original von Coyote
wie zum Beispiel der höchst interessante Passus über die nächtliche Höchstgeschwindigkeit


:bahnhof:
nächtliche Höchstgeschwindigkeit?
Sowas gibt es?
schön zu wissen und wo liegt die?
130km/h?
Zwei Dinge sind Unendlich ...
... das Universum und die menschliche Dummheit, wobei ich mir beim Universum noch nicht ganz sicher bin. (A.Einstein)


Der_Dani

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 103

Registriert: 22.09.2008

Region: Berlin

Motorrad: Kawasaki ER-6n

  • Private Nachricht senden

25

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:46

Soweit ich weiss, sollte man innerhalb seiner Scheinwerferreichweite zum stehen kommen können. Und man darf dementsprechend nur so schnell fahren, wie man auch gucken kann.

spiderschwein

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 577

Registriert: 13.08.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Skorpion 660 Traveller

  • Private Nachricht senden

26

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:47

na das kann ich ja mal probieren ...
wobei, scheinwerfer hoch und schon ganz ich sehr sehr weit sehen ...
die anderen autofahrer werden sich freuen :P
Zwei Dinge sind Unendlich ...
... das Universum und die menschliche Dummheit, wobei ich mir beim Universum noch nicht ganz sicher bin. (A.Einstein)


Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

27

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:51

Auauauauauau. Besser aufpassen in der Fahrschule. ;) Generell liegt die Höchstgeschweindigkeit nachts bei gut ausgebauten Straßen außerorts bei 70 km/h. Hält sich natürlich keine Sau dran.

Warum 70? Ganz einfach: man muss innerhalb der gegebenen Sichtweite anhalten können. Bei einer 70 km/h beträgt der Anhalteweg 70 m, was der Reichweite des Abblendlichts entspricht.

Spaßigerweise räumt der Gesetzgeber für Autobahnen aufgrund der Größe der Trasse und der vergleichsweise hohen Sicherheit viel liberalere Bedingungen ein und berücksichtigt in der Rechtsprechung ziemlich wilde Faktoren. Konkret z. B. die Ausleuchtung der Fahrbahn durch Gegenverkehr oder die Rücklichter des Vordermanns. Sprich: es ist legitim, die Scheinwerfer der anderen in die Höchstgeschwindigkeitsberechnung mit einzubeziehen. (Was ich übrigens für sehr wohlwollend vom Gesetzgeber halte: zumindest auf der Bahn möchte er mich so wenig wie möglich einschränken, solange keine Gefährdung anderer eintritt.)

Schau mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Oktober 2008, 09:52)


Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung