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Original von kopfschüttel
man man man--kaum zu glauben was da manche für Probleme haben und außenstehende damit belasten!!
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Original von Inukshuk
Es muss Dich ja sehr belasten, wenn Du Dich dafür extra hier anmeldest.
Uns hat´s nicht gestört.
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Original von STan.X
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Original von korki
Ein Privatgrundstück ist niemals Teil des öffentlichen Verkehrs, wenn nicht Wegerechte eingetragen sind. Die 10 Meter Auffahrt zur Garage dürfen ohne Genehmigung des Besitzers (das kann auch ein Mieter sein) von niemandem befahren werden, auch nicht von der Polizei.
Sie können aber bedenkenlos mit den verrücktesten Gefährten ohne Beachtung der Straßenverkehrsordnung benutzt werden, wenn der Besitzer dies erlaubt.![]()
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auch wenn dieser Irrglaube immer wieder irgendwohin posaunt …gepostet wird –![]()
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es bleibt falsch und kann teuer werden!!
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17317
GruHS
Richard


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Original von korki
Deine Beispiele beziehen sich auf frei zugängliche Orte, die jedermann befahren kann. Es bleibt also dabei: Auf Privatgrundstücken kann man machen, was man will, solange man nicht andere beeinträchtigt oder gegen Gesetze verstößt, die zum Schutz auch der eigenen Existenz erlassen wurden (z.B. Rauschmittelanbau). Die Aussage bleibt also bestehen.


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.. .OB irgendein Winkeladvokat daraus einen öffentlichen Bereich konstruieren kann, sei mal dahingestellt. 
. 
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