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biboty

Team MO24 - Posting-Queen

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41

Montag, 3. November 2008, 20:49

Zitat

Original von kopfschüttel
man man man--kaum zu glauben was da manche für Probleme haben und außenstehende damit belasten!!



Von UNS fühlt sich aber niemand belastet... :heuldoch:

Inukshuk

Lebende Forenlegende

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42

Montag, 3. November 2008, 20:58

Es muss Dich ja sehr belasten, wenn Du Dich dafür extra hier anmeldest. :durchgeknallt:

Uns hat´s nicht gestört.
Inukshuk

und meine Isabelle

Bobby

Freebiker

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43

Montag, 3. November 2008, 21:19

Zitat

Original von Inukshuk
Es muss Dich ja sehr belasten, wenn Du Dich dafür extra hier anmeldest. :durchgeknallt:

Uns hat´s nicht gestört.


Hat er doch garnicht! :grin:

Morrison

Team MO24 - Biomod

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44

Montag, 3. November 2008, 22:13

Die Trolle werden auch immer fauler.

labete

Freiwilliger

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45

Montag, 3. November 2008, 22:34

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

Zitat

Original von STan.X

Zitat

Original von korki
Ein Privatgrundstück ist niemals Teil des öffentlichen Verkehrs, wenn nicht Wegerechte eingetragen sind. Die 10 Meter Auffahrt zur Garage dürfen ohne Genehmigung des Besitzers (das kann auch ein Mieter sein) von niemandem befahren werden, auch nicht von der Polizei.
Sie können aber bedenkenlos mit den verrücktesten Gefährten ohne Beachtung der Straßenverkehrsordnung benutzt werden, wenn der Besitzer dies erlaubt.
X( X( ?( X( X( ?(



auch wenn dieser Irrglaube immer wieder irgendwohin posaunt …gepostet wird – X( X( X(
es bleibt falsch und kann teuer werden!!

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17317

GruHS
Richard


Woran man fein erkennen kann, wie realitätsfern, um nicht zu sagen bekloppt, eine von Rechtsverdrehern "geordnete" Welt sein kann... :durchgeknallt:

Ach, was reg ich mich auf... :smirk:

Just do go ahead.

46

Dienstag, 4. November 2008, 01:14

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

[quote][i]Original von STan.X[/i]
[quote][i]Original von korki[/i]
Ein Privatgrundstück ist niemals Teil des öffentlichen Verkehrs, wenn nicht Wegerechte eingetragen sind. Die 10 Meter Auffahrt zur Garage dürfen ohne Genehmigung des Besitzers (das kann auch ein Mieter sein) von niemandem befahren werden, auch nicht von der Polizei.
Sie können aber bedenkenlos mit den verrücktesten Gefährten ohne Beachtung der Straßenverkehrsordnung benutzt werden, wenn der Besitzer dies erlaubt.[/quote] [align=center] X( X( ?( X( X( ?( [/align]


auch wenn dieser Irrglaube immer wieder irgendwohin posaunt …gepostet wird – X( X( X(
[B]es bleibt falsch und kann teuer werden!![/B]

[URL]http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17317[/URL]

Gru[color=red][b]HS[/b][/color]
Richard[/quote]

Tut mir Leid: Dein Link verweist auf einfache Meinungen, die in keinem Fall verifiziert werden!
Wer auf meinem Grundstück (30 m Auffahrt) versuchen sollte, einen öffentlichen Verkehr zu eröffnen (das gilt auch für Polizeifahrzeuge), würde die volle Breitseite der Justiz erhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Verkehr

Deine Beispiele beziehen sich auf frei zugängliche Orte, die jedermann befahren kann. Es bleibt also dabei: Auf Privatgrundstücken kann man machen, was man will, solange man nicht andere beeinträchtigt oder gegen Gesetze verstößt, die zum Schutz auch der eigenen Existenz erlassen wurden (z.B. Rauschmittelanbau). Die Aussage bleibt also bestehen.

STan.X

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47

Dienstag, 4. November 2008, 07:22

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

Zitat

Original von korki
Deine Beispiele beziehen sich auf frei zugängliche Orte, die jedermann befahren kann. Es bleibt also dabei: Auf Privatgrundstücken kann man machen, was man will, solange man nicht andere beeinträchtigt oder gegen Gesetze verstößt, die zum Schutz auch der eigenen Existenz erlassen wurden (z.B. Rauschmittelanbau). Die Aussage bleibt also bestehen.
:sleep: :sleep: :sleep:

Ich mach´ mir vor Lachen gleich in die Hose. X( :durchgeknallt: X(
Manche lernen es nie!
Troll dich!!

GruHS
Richard

labete

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48

Dienstag, 4. November 2008, 08:30

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

Ich lerne es auch nicht. :smirk:

So wie korki sehe ich das auch.

Just do go ahead.

STan.X

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49

Dienstag, 4. November 2008, 08:47

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

Unabhängig von der Frage, ob der eine oder andere es richtig oder falsch findet…

Ist dein Grundstück mit einem Kaufhausparkplatz vergleichbar,
jeder fährt einfach so drauf => faktisch öffentlicher Verkehrsraum

[SIZE=7]Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei überhaupt keine Rolle. Die sind für die (Verkehrs-)Sicherungspflichten von Bedeutung. [/SIZE]

Sieht dein Grundstück aus wie eine Kaserne, am Eingang finden Zugangskontrollen statt,
es können nur bestimmte Personen drauf => kein öffentlicher Verkehrsraum


so sieht´s aus

GruHS
Richard

labete

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50

Dienstag, 4. November 2008, 09:14

RE: Brauch dringend Rat! Bitte Bitte!!

Das stimmt schon. Der Regelfall liegt aber dazwischen. Ich habe zum Beispiel eine gepflasterte Hoffläche, die schon durch ihre Anordnung (Abwinkelung, Hecke, Oberfläche) für jeden klar erkennbar NICHT zum öffentlichen Bereich gehört.
Da brauche ich keine Schranke... :P.. .OB irgendein Winkeladvokat daraus einen öffentlichen Bereich konstruieren kann, sei mal dahingestellt.
Im richtigen Leben würde aber kein Polizist, der seine sieben Zwetschgen zusammen hat, auf die Idee kommen, jemanden zu überprüfen, der da was auch immer macht, wenn es die öffentliche Ordnung nicht stört. Und das tun Fahrübungen nicht. Selbst wenn ein netter Nachbar das möglicherweise anders sieht... :smirk:

Bastelt doch nicht immer solche künstlichen Problemfälle, :danke:.

labete

Just do go ahead.

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