Hallo MR-XM,auf deine Frage ob in der Schweiz die Polizei die geschwindikeit schätzt,
Das war einmal vor vielen Jahren, heute wenn man angehalten wird, hast Du das Recht dir vorzulegen lassen dass die Messung seine richtikeit hat, und dass das Gerät Geeicht ist.
Wenn die Polizei dir diese bestätigung nicht vorlegen kann, kannst Du auf ort und stelle wiederspruch eingeben, und Sie können und dürfen Dir keinen strafzettel überreichen.
mfg Christian
Die ich hatte:
Moto Graziella, Suzuki 125 2tk, Yamaha 125 2tk, Yamaha XT500,
Yamaha TT600, Kawasaki ZXR750, 2 Honda Transalp XL600V
Die ich habe:
CIAO 42ccm, Kreidler Florett KR54,
Pan-European ST1100