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sonni78

Mo24-Probefahrer

  • »sonni78« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 4. März 2009, 14:02

Motorrad gedrosselt eingetragen,ist aber offen.Kann ich es trotzdem ummelden,oder muß ich zum Tüv

Hallo,
ich bin Anfänger und habe eine Frage.
Ich habe mir ein Motorrad gekauft. Im Fahrzeugschein ist es gedrosselt eingetragen. Der Besitzer hat aber gesagt das es offen ist. Nun möchte ich das Motorrad anmelden.
Muß ich es bei der Zulassungsstelle nur angeben oder muß das Motorrad vorher noch zum TÜV?
Normal hat es bis 2010 TÜV.

Wär schön,wenn mir wer helfen könnte!
Vielen Dank schonmal.

Thorbjoern

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2

Mittwoch, 4. März 2009, 14:06

RE: Motorrad gedrosselt eingetragen,ist aber offen.Kann ich es trotzdem ummelden,oder muß ich zum T

Würde erst mal zum Tüv/Werkstatt mit Tüvservice tragen (aka Anhänger) und die drossel austragen lassen (gleich auch mal prüfen lassen, ob die Aussage des Verkäufers korrekt war), danach mit der Tüvbestätigung zum Amt und anmelden lassen.

Edit sagt noch: Eintragungen/Austragungen sind unabhängig von der HU. Deine nächste HU 2010 bleibt also bestehen
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorbjoern« (4. März 2009, 14:08)


Coyote

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3

Mittwoch, 4. März 2009, 15:39

RE: Motorrad gedrosselt eingetragen,ist aber offen.Kann ich es trotzdem ummelden,oder muß ich zum T

Man kann auch ohne Anhänger direkt zum TÜV. Der gibt einen dann einen lustigen Zettel mit, den bringt man zur Zulassungsstelle und die tragen dann ein, was auf dem Zettel draufsteht. Freundlich wie man ist, faxt man den vorher auch noch an die Versicherung, damit die auch bescheid weiß.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

Asphaltschinder

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4

Mittwoch, 4. März 2009, 18:14

Zum TÜV darfst du fahren - und sonst nirgends hin, solange Eintragung und echter Zustand nicht zusammenpassen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

sparxxxx

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5

Mittwoch, 4. März 2009, 18:31

Zitat

Original von blahwas
Zum TÜV darfst du fahren - und sonst nirgends hin, solange Eintragung und echter Zustand nicht zusammenpassen.


Steht eigentlich irgendwo, dass man zum nächstliegenden TÜV fahren muss? Sonst fahre ich durch halb Deutschland "nur zum TÜV" :D
Meine Gallerie DER JÜNGSTE SHADOWFAHRER!

blahwas

Asphaltschinder

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6

Mittwoch, 4. März 2009, 18:48

bestimmt :smirk:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Schneiber

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7

Mittwoch, 4. März 2009, 19:20

Was für einen Grund solltest du haben nicht zum nächstliegenden TÜV, Dekra oder was auch sonst immer zu fahren? Nur weil du vielleicht einen von nem TÜV in 300km kennst? Glaub kaum, dass das bei der Versicherung zieht. ;)

Meise

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8

Mittwoch, 4. März 2009, 19:39

...willst du das Bike "AN-" oder nur "UMMELDEN" ?
Wenn du es UMMELDEN willst, es also noch auf den Vorbesitzer ANGEMELDET ist, besteht überhaupt kein Problem damit zum TÜV zu fahren und die Drossel austragen zu lassen! Ich gehe mal davon aus, daß du den "offenen" FS hast...
Wenn das Bike ABGEMELDET ist, darfst du mit dem ALTEN Kennzeichen am Bike und der Versicherungsbestätigung auf dem DIREKTEN und KÜRZESTEN Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





sonni78

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9

Sonntag, 8. März 2009, 10:42

Hm, und was mache ich wenn ich das alte Nummernschild nicht mehr habe?

Meise

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10

Sonntag, 8. März 2009, 10:49

Zitat

Original von sonni78
Hm, und was mache ich wenn ich das alte Nummernschild nicht mehr habe?



...Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
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Marc99

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11

Sonntag, 8. März 2009, 12:15

Warum schreiben hier eigentlich alle das du zum TÜV oder zur DEKRA sollst?! So wie ich es verstehe willst du das Motorrad auf deinen Namen anmelden und das Mopped hat noch TÜV bis 2010? Dann hast du doch die HU (TÜV) - Bescheinigung!! Also einfach mit der Bescheinigung und dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und anmelden! Umtragen beim TÜV kannst du auch danach! Aber man muss nicht vor jeder Zulassung beim Verkehrsamt zur Hauptuntersuchung! Das Motorrad hat 2 Jahre TÜV und innerhalb dieser Zeit kannst du soviel An-Und Ummelden wie du willst. Ohne zum TÜV zu müssen. Es ist nur Voraussetzung das die nen aktuellen TÜV-Bericht hast, dann kannst du auch anmelden! mfg marc
Viele Grüße aus dem Norden

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marc99« (8. März 2009, 12:16)


Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Sonntag, 8. März 2009, 12:18

Es geht ums Austragen der Drossel, nicht um die HU, oder nicht?

Übrigens bezweifle ich, dass man wenn man weiß, dass die Kiste offen ist, diese "angeblich gedrosselt" zulassen *darf* (nicht "kann"). Denn genau da beginnt der Versicherungsbetrug.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (8. März 2009, 12:31)


Meise

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13

Sonntag, 8. März 2009, 12:19

Zitat

Original von Marc99
Warum schreiben hier eigentlich alle das du zum TÜV oder zur DEKRA sollst?! So wie ich es verstehe willst du das Motorrad auf deinen Namen anmelden und das Mopped hat noch TÜV bis 2010? Dann hast du doch die HU (TÜV) - Bescheinigung!! Also einfach mit der Bescheinigung und dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und anmelden! Umtragen beim TÜV kannst du auch danach! Aber man muss nicht vor jeder Zulassung beim Verkehrsamt zur Hauptuntersuchung! Das Motorrad hat 2 Jahre TÜV und innerhalb dieser Zeit kannst du soviel An-Und Ummelden wie du willst. Ohne zum TÜV zu müssen. Es ist nur Voraussetzung das die nen aktuellen TÜV-Bericht hast, dann kannst du auch anmelden! mfg marc


Es ging aber um die korrekte Eintragung der Entdrosselung!
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Marc99

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14

Sonntag, 8. März 2009, 12:25

Achso! Ich dachte es geht in erster Linie um die Anmeldung bei der Zulassungsstelle..
Viele Grüße aus dem Norden

mueckehintenamhelm

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15

Sonntag, 8. März 2009, 15:31

nicht ganz klar für mich

entweder

du hast ein moped erstanden, das mehr als 25 kw aufweist, gedrosselt eingetragen aber tatsächlich entdrosselt ist laut dem vorbesitzer, dann musst du lediglich die drossel wieder einbauen und alles ist gut. kein tüv erforderlich, du meldest die kiste auf dich an und fährst spazieren.

anders du kauftest ein für den 1b fschein gedrosseltes teil und dies ist jetzt offen, also für den 1er limitiert fahrbar, aber noch nicht eingetragen. dann musst du zum tüv weil du ja ein motorrad zulassen willst. hinfahren zur abnahme erlaubt, versicherung hierzu erforderlich, also vorher mit den papieren dahin. dann zulassen.

lg
helmut

biboty

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16

Sonntag, 8. März 2009, 16:27

RE: nicht ganz klar für mich

Warum Drossel ? Dem Geburtsdatum nach aber nicht..

LG Sabine

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