Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorbjoern« (4. März 2009, 14:08)
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Original von blahwas
Zum TÜV darfst du fahren - und sonst nirgends hin, solange Eintragung und echter Zustand nicht zusammenpassen.
Meine Gallerie DER JÜNGSTE SHADOWFAHRER! Benutzerinformationen überspringen
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Original von sonni78
Hm, und was mache ich wenn ich das alte Nummernschild nicht mehr habe?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marc99« (8. März 2009, 12:16)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (8. März 2009, 12:31)
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Original von Marc99
Warum schreiben hier eigentlich alle das du zum TÜV oder zur DEKRA sollst?! So wie ich es verstehe willst du das Motorrad auf deinen Namen anmelden und das Mopped hat noch TÜV bis 2010? Dann hast du doch die HU (TÜV) - Bescheinigung!! Also einfach mit der Bescheinigung und dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und anmelden! Umtragen beim TÜV kannst du auch danach! Aber man muss nicht vor jeder Zulassung beim Verkehrsamt zur Hauptuntersuchung! Das Motorrad hat 2 Jahre TÜV und innerhalb dieser Zeit kannst du soviel An-Und Ummelden wie du willst. Ohne zum TÜV zu müssen. Es ist nur Voraussetzung das die nen aktuellen TÜV-Bericht hast, dann kannst du auch anmelden! mfg marc
Motorrad gedrosselt eingetragen,ist aber offen.Kann ich es trotzdem ummelden,oder muß ich zum Tüv © MOTORRAD online24