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Original von labete
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Original von S-line-Rulez
Ist doch eigentlich relativ einfach:
...
Kein Verkehrszeichen --> kein Kreisverkehr --> kein Rechtsfahrgebot
....
Doch, das gilt immer -> § 2 (2) StVO ...wenn es nicht durch andere Zeichen aufgehoben wird.![]()
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Original von Raudi
@ Fischi: Und das gilt ebenso für Verkehrsinseln. Bei einer Verkehrsinsel sind IMMER Blaupfeile die einem nur das vorbeifahren auf der rechten Seite genehmigen!
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Original von Raudi
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Original von labete
Doch, das gilt immer -> § 2 (2) StVO ...wenn es nicht durch andere Zeichen aufgehoben wird.![]()
Das Problem hat aber gar nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun!
Wenn man die Einfahrten als Kreuzungen betrachtet und die Straße im Kreis verläuf, wer verbietet mir dann aus so einer Kreuzung nach links abzubiegen?
Laut Deinem Argument dürfte man ja an keiner Kreuzung mehr nach links abbiegen!
...!
Ich werde ganz bestimmt keine weiteren Schilder fordern... 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »labete« (10. März 2009, 17:11)

FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued

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Original von Fischi
Wenn´s kein Kreisverkehr ist, dann ist es eine reinzufällig runde Verkehrsinsel....da fährt ohne ausdrückliches Zeichen auch keiner links dran vorbei![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 07:32)
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Original von Zottelc4
Ich verstehe ja das theoretische Interesse an dem Ding. Aber in der Praxis ist da och kein Regelungsbedarf.
"Pseudo"-Kreisverkehr :) © MOTORRAD online24