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S-line-Rulez

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 174

Registriert: 25.05.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Z1000

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21

Dienstag, 10. März 2009, 16:37

Zitat

Original von labete

Zitat

Original von S-line-Rulez
Ist doch eigentlich relativ einfach:
...

Kein Verkehrszeichen --> kein Kreisverkehr --> kein Rechtsfahrgebot
....


Doch, das gilt immer -> § 2 (2) StVO ...wenn es nicht durch andere Zeichen aufgehoben wird. :P


Änder bitte nicht meinen Post ab und stell es dann als Zitat rein!! Ich habe ganz bewusst von einen Rechtsdurchfahrgebot geschrieben!

Natürlich gilt in D das Rechtsfahrgebot, das hat hiermit allerdings nix zu tun! Deiner Logik zur Folge dürfte man NIEMALS links abbiegen... :wall:
Grundsatzdiskutierer! :suspekt:

Meise

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22

Dienstag, 10. März 2009, 17:02

Zitat

Original von Raudi


@ Fischi: Und das gilt ebenso für Verkehrsinseln. Bei einer Verkehrsinsel sind IMMER Blaupfeile die einem nur das vorbeifahren auf der rechten Seite genehmigen!



FALSCH !!! Bei uns hier in Sarstedt befindet sich an einer Kreuzung eine Verkehrsinsel OHNE "vorgeschriebene Vorbeifahrt (blaues Schild mit weißem Pfeil zeigt nach rechts/unten)"...Linksabbieger an dieser Kreuzung dürfen also "links" an dieser Insel vorbeifahren !
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





labete

Freiwilliger

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23

Dienstag, 10. März 2009, 17:04

Zitat

Original von Raudi

Zitat

Original von labete
Doch, das gilt immer -> § 2 (2) StVO ...wenn es nicht durch andere Zeichen aufgehoben wird. :P


Das Problem hat aber gar nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun!
Wenn man die Einfahrten als Kreuzungen betrachtet und die Straße im Kreis verläuf, wer verbietet mir dann aus so einer Kreuzung nach links abzubiegen?

Laut Deinem Argument dürfte man ja an keiner Kreuzung mehr nach links abbiegen! :grin:
...!


Aaaalso... ich sehe da

1) Privatgelände großflächig angebunden -> quasi beliebig befahrbar.
2) einen öffentlichen Wendehammer, kreisförmig -> Rechtsfahrgebot wg. StVO -> vorgegebene Drehrichtung "gegen die Uhr".

Egal , ob ich nun die Trennung zwischen 1) und 2) wahrnehme, 2) wirkt rechtlich wie eine "Strömung". ... klar soweit? :P

Natürlich nur IM PRINZIP. :grin: Ich werde ganz bestimmt keine weiteren Schilder fordern... :grin:

labete

Edit @s-line rulez,

hast du das nicht nachträglich editiert? Wenn nicht, entschuldige ich mich, hab das wohl falsch gelesen.
Was ist denn ein Rechtsdurchfahrgebot?

Just do go ahead.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »labete« (10. März 2009, 17:11)


Fischi

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24

Dienstag, 10. März 2009, 17:24

@Meise
Sarstedt und Hemsbach sind wie Bielfeld in einer anderen Dimension....wir haben hier auch jede Menge solcher ominöser Verkehrsinseln die ganz ohne Zeichen auskommen und trotzdem Verkehr rechts daran vorbeirollert.... :suspekt:


"Rechtsdurchfahrtgebot" ist aber ein schönes deutsches Wort....gibt es das im Ordnungswidrigkeitenkatalog? ?( :D :grin:
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

S-line-Rulez

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25

Dienstag, 10. März 2009, 17:32

Keine Ahnung ob es das Wort im Ordnungswidrigkeitenkatalog gibt. Ist ein Neologismus von mir, Zufälligkeiten zu existieren Wörtern sind rein zufällig...

Das beschreibt aber am besten was ich meine. Das Verkehrszeichen für den Kreisverkehr gibt quasi vor in welcher Richtung der Kreisverkehr zu durchfahren ist --> "Rechtsdurchfahrgebot" ;)

@ labete
Das Wort wurde nicht editiert... Entschuldigung angenommen.
Grundsatzdiskutierer! :suspekt:

Coyote

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26

Mittwoch, 11. März 2009, 07:28

Zitat

Original von Fischi
Wenn´s kein Kreisverkehr ist, dann ist es eine reinzufällig runde Verkehrsinsel....da fährt ohne ausdrückliches Zeichen auch keiner links dran vorbei :smirk:


Neben einer Verkehrsinsel hast Du in der Regel aber auch links keine Einmündungen in die Du abbiegen dürftest. In der Regel sind auch die Fahrspuren vor und hinter den Inseln aufgezeichnet, und die Beiwege sind in anderen Fällen erst recht nicht zweispurig.

Völlig anderer Fall.

@Labete: es gibt keine Drehrichtung, ewnn es keinen Kreisverkehr gibt.

Ich vergleiche die Fläche eher mit einem Innenstadtring auf engsten Raum, oder meinetwegen der Straße um einen Wohnblock. Die darf ich auch linksrum befahren.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 07:32)


N-2010

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27

Mittwoch, 11. März 2009, 16:00

Finde die Argumentation von Coyote und Raudi am besten...sehe ich genauso...Straße, die im Kreis verläuft nur ist der Kreis niht mehrere Kilometer breit, sondern nur ein paar Meter...der Effekt ist des selbe...

Nils

man

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28

Mittwoch, 11. März 2009, 16:48

Hallo Lille,

da man auf dem Foto nicht alles erkennen kann, frag doch einfach mal bei der Gemeinde oder Stadt nach. Dort bekommst du eine verbindliche Antwort und das Rätselraten hat ein Ende.
Bei uns sind die Städte und Gemeinden dort sehr hilfsbereit.
Vielleicht hast du ja auch eine Stelle gefunden, für die tatsächlich ein Regelungsbedarf besteht und sie benennen aus Dank den Kreisverkehr nach dir.

:respekt: :)

LG

Manfred

Zottelc4

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29

Mittwoch, 11. März 2009, 20:13

Ich verstehe ja das theoretische Interesse an dem Ding. Aber in der Praxis ist da och kein Regelungsbedarf.
Bloß nicht bei der Gemeinde fragen. die geben tatsächlich noch Geld aus und stellen da Schilder auf. 8)
Gruß
Zottel

Coyote

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30

Mittwoch, 11. März 2009, 23:14

Zitat

Original von Zottelc4
Ich verstehe ja das theoretische Interesse an dem Ding. Aber in der Praxis ist da och kein Regelungsbedarf.


Der ist dann ganz plötzlich da, wenn Linksfahrer und Kreiseljünger doch mal zusammentreffen. Aber sowas passiert ja nie.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Zottelc4

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31

Mittwoch, 11. März 2009, 23:38

Wenn da zwei Schnarchnasen zusammenballern, sollten die Pappen eingezogen und gelbe Armbinden mit drei schwarzen Punkten verliehen werden.
Noch viel übersichtlicher geht es ja kaum noch.

Aber in Deutschland muss ja jeder Blödsinn sauber geregelt sein, sonst könnte ja jemand nicht wissen, was er machen soll.
Gruß
Zottel

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