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Original von Tim Hunter
Was ist, wenn ich dieses Beiblatt für die Scheibe nicht dabeihabe?
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Was ist, wenn ich so einen DB-Killer brauche und ihn nicht habe?
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Was ist, wenn ich den Endschalldämpfer eintragen bzw. auch so ein Beiblatt haben müsste, es aber nicht habe?
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Viele Grüße und Danke für Aufklärung
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Original von schokorossi
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Original von Tim Hunter
Was ist, wenn ich dieses Beiblatt für die Scheibe nicht dabeihabe?
Über die Försterei im Harz bin ich konkret nicht informiert, aber die ABE interessiert i.d.R. maximal bei der HU
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Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kater_Tom« (9. Februar 2009, 20:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Oldi1963« (14. März 2009, 14:37)
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