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Tim Hunter

Mo24-Probefahrer

  • »Tim Hunter« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 39

Registriert: 01.02.2007

Region: Niedersachsen

Motorrad: Honda CBR600RR PC37

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1

Sonntag, 8. Februar 2009, 19:28

Was eintragen/mitführen?

Hallo,
seit letztem Jahr fahre ich eine CBR600RR, allerdings auf 34 PS gedrosselt, da ich den Führerschein mit 18 gemacht habe.

Ende der Saison habe ich mir einen neuen Endschalldämpfer und eine schwarze Scheibe gekauft und dieses montieren lassen.

Der Endschalldämpfer ist von Shark. Es ist dieser hier. Ich habe dem Verkäufer sofort gesagt, dass ich etwas haben möchte, was auch legal im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. Er meinte, da mein Modell eine E-Nummer habe, wäre alles in bester Ordnung, ich bräuchte auch nichts eintragen lassen etc. (habe auch keine Lizenz dafür bekommen).
Ist das denn korrekt? Und wo finde ich diese E-Nummer auf dem Teil?

Was mich dahingehend noch irritiert hat, ist, dass ich keinen DB-Killer habe.
Ich muss sagen, ich kenne mich mit der Technik wirklich nicht aus und weiß nicht, welche Modelle DB-Killer haben und welche nicht. Mir ist es nur hier durchs Störbern im Forum so aufgefallen, dass ich sowas nicht habe :)
Also ich kann quasi bis zum Ende des Endschalldämpfers durchgucken. Auf dem Foto von Polo kann man allerdings auch nicht genau sehen, ob das Ding sowas hat.
Aber da ich dem Verkäufer sagte, ich möchte nichts Verbotenes, ging ich bisher davon aus, dass alles in bester Ordnung sei ?(

So und zur Scheibe habe ich eine Lizenz bekommen, quasi so ein kleines Beiblatt. Frage hierzu: Muss ich diese beim Fahren dabeihaben?
Wenn ja wäre das blöd, weil das nicht im Portemonnaie behalten will, da es so dick ist, es aber sonst sicher jedes 2. Mal vergesse :D


Was mich natürlich auch interessiert sind eventuelle Konsequenzen (bin ja noch in der Probezeit) z. B. in einer Polizeikontrolle (hier im Harz ja relativ üblich).
Was ist, wenn ich dieses Beiblatt für die Scheibe nicht dabeihabe?
Was ist, wenn ich so einen DB-Killer brauche und ihn nicht habe?
Was ist, wenn ich den Endschalldämpfer eintragen bzw. auch so ein Beiblatt haben müsste, es aber nicht habe?

Viele Grüße und Danke für Aufklärung

schokorossi

unregistriert

2

Sonntag, 8. Februar 2009, 19:39

RE: Was eintragen/mitführen?

Zitat

Original von Tim Hunter

Was ist, wenn ich dieses Beiblatt für die Scheibe nicht dabeihabe?


Über die Försterei im Harz bin ich konkret nicht informiert, aber die ABE interessiert i.d.R. maximal bei der HU

Zitat


Was ist, wenn ich so einen DB-Killer brauche und ihn nicht habe?


Das wäre schlecht. Dein Motorrad entspräche dann nicht mehr den Vorschriften.
Und dem Text auf der Website ist zu entnehmen, daß ein db-eater verbaut sein müsste. Eventuell kannst Du bei der Fa. shark einen Ersatz-eater ordern. Die sollen ja öfter verloren gehen, wie man hört.


Zitat


Was ist, wenn ich den Endschalldämpfer eintragen bzw. auch so ein Beiblatt haben müsste, es aber nicht habe?


Die eingestanzte e-Nummer auf dem Auspuff genügt, auch bei einer HU.
Die E-Nummer muß zu Deinem Motorradmodell passen, allerdings mußt Du keine ABE mitführen. So ist z.Z. die Rechtslage, denn die Kontrollinstanz kann beim KBA nachfragen.
Wenn Du sicher gehen willst, informiere Dich bei der Fa. shark über die E-Nummer. Manche Hersteller bieten diesen service auch im Internet an.


Zitat

Viele Grüße und Danke für Aufklärung


Immer wieder gerne... ;)

Morrison

Team MO24 - Biomod

Beiträge: 6 326

Registriert: 28.03.2007

Region: Hessen

Motorrad: Suzuki GSF 650 S

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3

Sonntag, 8. Februar 2009, 21:00

RE: Was eintragen/mitführen?

Zitat

Original von schokorossi

Zitat

Original von Tim Hunter

Was ist, wenn ich dieses Beiblatt für die Scheibe nicht dabeihabe?


Über die Försterei im Harz bin ich konkret nicht informiert, aber die ABE interessiert i.d.R. maximal bei der HU



Man sollte die ABE trotzdem immer dabei haben. Man kann nie wissen an wen man bei einer Kontrolle gerät.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Zitat

Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.


LG
Thilo

Kater_Tom

unregistriert

4

Montag, 9. Februar 2009, 20:30

Moin,

ich denke, man sollte evtl. ABEs dabei haben. Ich habe lieber zwei Zettel mehr dabei, als einen zuwenig.

Ich habe meine ABE fürn ESD unter dem Sitz. Erst in der Werkzeugmulde (bei meinem alten Töff) und nun in nem Fach, das mir dazu gedacht zu sein scheint. War jedenfalls vorher leer das Fach. Gegen die Feuchtigkeit habe ich den Zettel in Plastik eingeschweißt, nachdem ich vorher ne Kopie auf die Festplatte gebannt hatte. Man weiß ja nie, wie dicht und resistent diese Schweißkunst so ist... Und bei Sebring wollten die 15 Eus haben für ne neue ABE (das nennen die dann wohl noch Kundenfreundlichkeit... Aber mach was dran ...)

TOM, lieber vorsichtig als in ner Kontrolle in Erklärungsnot

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kater_Tom« (9. Februar 2009, 20:31)


Oldi1963

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 867

Registriert: 09.02.2006

Region: Österreich

Motorrad: Honda Deauville NT700VA "2009"

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5

Samstag, 14. März 2009, 14:34

@Schokorossi
du hast Recht, mit der Aussage das man für Pötte KEINE ABE mitführen muss!

Auszug und Hinweis der BOS Auspuff GmbH, die ich gerade vor Mir leigen habe!

Hinweis:

Nach §19 der Straßenverkehrs - Zulassung - Ordnung (STVZO) muss eine Ablichtung der EWG - Betriebserlaubnis NICHT mehr mitgeführt werden!
Die E - Nummer am Schalldämpfer ist selbst der Nachweis einer Betriebserlaubnis!
Der Dämpfer muss auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.


BOS Auspuff GmbH
Reithgaarstr. 2 - 49828 Neuenhaus


Wegen dB Eather - wenn dieser Entfernt wird, erlischt auch die Betreibserlaubnis des Schalldämpfers!

Für ne Scheibe, hab ich noch nie ne Betriebserlaubnis gebraucht, bzw. mitgeführt!

Hab an meiner Telly, ABM "Schwimmend" WAVE Bremsscheiben montiert, die haben ABE und da führe ich auch keine ABE Erlaubnis mit.

Lg Oldi

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Oldi1963« (14. März 2009, 14:37)


Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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6

Samstag, 14. März 2009, 14:42

Jo. Man muss sie nicht mitführen. Aber bevor ich extra für so'n Kram später nochmal zur Wache fahren darf um die ABE nachzureichen, packe ich sie lieber gleich ein.


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