StVO §1 Abs 2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ein "provozierter" Drift ist vermeidbar !
Anders wäre es, wenn ich nur durch einen Drift zB eine Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verhindern kann...
...das heißt im Klartext:
III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§49 Ordnungswidrigkeiten
Abs 1 Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Abs. 2, ...verstößt.
<Auszug aus StVO>
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