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harley.hansi

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 612

Registriert: 13.07.2008

Region: Hamburg

Motorrad: Harley Sporty XLH 1200 S

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61

Dienstag, 31. März 2009, 17:54

RE: ?? Ordnungswiedrigkeit Auspuffanlage ??

Moin

@anonymos

Wenn sie dir Vorsatz nachweisen können.

Zb. Amerikanische Anlage ohne ABE

oder Anlage verändert.

150 € 3 Punkte

Wenn unterwegs putt gegangen kein Problem.

Deswegen hab ich mein Ofenrohr auch wieder abgebaut.

:gruss:Hansi
:gruss: Hansi

Born to ride Harley

anonymos

Mo24-Hobbyist

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Motorrad: Bandit 600 Kult

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62

Dienstag, 31. März 2009, 19:56

Im Fahrzeugschein sind nur Änderungen a la Lenker, Heckhöherlegung,...

Nichts was den Auspuff oder den Motor betrifft!
Hmm...also werde ich wohl zum Tüv fahren und ne Geräuschmessung machen...Mir geht es ja nicht um die Lautstärke sondern um den Klang!Darf da überhaupt eine Differenz zwischen tatsächlicher und eingetragener Lautstärke sein?So Toleranzwerte oder Messungenaugikeiten?
Was kostet eigentlcih so eine Messung?Und letzte Frage: Gibt es sonst noch eine Möglichkeit den Auspuff leiser zu kriegen falls er zu laut ist?Es ist doch aber irgendwie komisch wenn ein nicht eintragungspflichtiger und sich im Originalzustand befindener Auspuff trotzdem "illegal" ist trotz e-zeichen.....

Danke für die bisherigen Antworten!

Bobby

Freebiker

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Motorrad: V-Strom

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63

Dienstag, 31. März 2009, 20:10

@ anonymos

Nun mach Dir mal nicht so einen Kopp!

Ich hatte schon einige ESD div. Hersteller an meinem Möp dran und nichts wurde beanstandet, weder von der Polizei noch vom Tüv!

Übrigens habe ich auch den Hurric dran, und finde nicht, das der laut ist.

Che

FreeBiker

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64

Mittwoch, 1. April 2009, 13:35

Hi,
...und immer wieder das Thema

"Auspuff zu laut !?! Passiert mir was ? Droht Stilllegung ja/nein"

(auch bei mir gerade akut & geklärt :) , sprich: EagleMach7 angebaut 8) )
Ich mach´mal ne Liste (abgeleitet aus StVZO, EU & TÜV-Aussage)
in Bezug auf
1. Original - Endschalldämpfer
a) Zulässig gemäß StVZO, EU :D -> wenn unverändert & nicht defekt
b) Wenn verändert, erlöschen der Betriebserlaubnis & Stillegung;
c) wenn defekt, Mängelbericht & Wiedervorführung

2. Zubehör - Endschalldämpfer
a) Zulässig gemäß StVZO, EU -> wenn vom Zubehörhersteller für das Motorrad (z.B. Suzuki, Typ: GSF 650SA, BJ 2005/2006) eine ABE beantragt und erteilt wurde. Diese ist durch eine Buchstaben/Ziffern-Kombination auf dem Endschalldämpfer sichtbar angebracht.
-> Der Anbau dieser Anlage hat gemäß Anbauanleitung (d.h. unverändert & fachgerecht -> sprich: d i c h t & richtig befestigt) zu erfolgen.
Eine Mitführung von ABE, eine Eintragung in KFZ-Schein ist n i c h t erforderlich.
Lautstärke ist gemäß ABE geprüft & zulässig !
-> ansonsten gilt 1 b) & 1 c) genau wie beim Original !!!

3. Zubehör-Endschalldämpfer o h n e ABE/EU-Kennzeichnung & Eigenbau
a) Zulässig n u r nach Einzelabnahme (kostet locker den Gegenwert eines Motorrads :smirk: )
b) ohne Abnahme und Eintragung in den KFZ-Schein,
erlöschen der Betriebserlaubnis & Stillegung, Erlöschen des Versicherungsschutzes
****************************************************
ciao
Che

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