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Welche Konsequenzen folgen?
- Bußgeld von meist 125 Euro
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (wenn vorhanden)
- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) von insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten (Kosten: ~300 Euro)
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Original von oldman52
KfZ mit Allohol führen? ...dat geht gar nicht!
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Original von flori12342
gibt auch alkoholfreies Bier![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kleiner Chris« (12. Mai 2009, 13:01)
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Original von kleiner Chris
@cressi
Das stimmt aber defintiv nicht
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt bis 0,5 Promille wenn sie erwischt werden 250 € + 2 Punkten, und während der Probezeit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
ab 0,5 Promille, das gilt dann wieder für alle, sind es 500 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
So stehts zumindest im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009.
[EDIT]
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen!
ich lag mitm geld falsch... aber meiner meinung nach kommt trotzdem noch der monat fahrverbot zu!? 0,0 Promille - Strafe bei Verstoß © MOTORRAD online24