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newcomer18

unregistriert

1

Sonntag, 10. Mai 2009, 20:54

0,0 Promille - Strafe bei Verstoß

Nach Vorschirft der Null-Komma-Null-Promille-Grenze dürfen junge leute unter 21 Jahren und Personen in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol im Blut haben wenn sie ein Kraftfahrzeug führen.

Bei einem Verstoß drohen:
* von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
* mindestens zwei Punkte in Flensburg
* Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
* Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Meine Frage ist jetz:
Wenn ich unter 21 bin, die Probezeit jedoch schon vorbei ist, welche Strafen kommen auf mich zu bei einem Verstoß?
Nur das Bußgeld und die Punkte?

Das Aufbauseminar ist ja nur für Leute die innerhalb der Probezeit auffällig werden, und die Probezeit verlängern geht auch nicht, da es keine Probezeit mehr gibt.

lg

2

Sonntag, 10. Mai 2009, 21:18

RE: 0,0 Promille - Strafe bei Verstoß

edit: Mein Fehler, nicht genau gelesen. Dann weiß ich's auch nicht sicher und halte mich zurück.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »horneburg1234« (10. Mai 2009, 21:20)


Coyote

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3

Sonntag, 10. Mai 2009, 22:18

RE: 0,0 Promille - Strafe bei Verstoß

Ja, nur Bußgeld und Punkte.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

kleiner Chris

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4

Sonntag, 10. Mai 2009, 22:21

Zitat

Welche Konsequenzen folgen?

- Bußgeld von meist 125 Euro
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (wenn vorhanden)
- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) von insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten (Kosten: ~300 Euro)


Wenn du keine Probezeit hast verlängert die sich auch nicht, die anderen 3 Punkte muss man aber trotzdem in Kauf nehmen.
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Coyote

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5

Sonntag, 10. Mai 2009, 22:35

Bist Du sicher, dass das Seminar auch fällig wird? Hab gerade nachgesehen, zumindest §36 (1) FeV spricht ausschließlich von der Probezeit.


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kleiner Chris

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6

Sonntag, 10. Mai 2009, 22:45

Mhh, hast recht. Die Formulierung der Strafen lässt Spielraum für unterschiedliche Interpretationen.
Aufbauseminar nur während der Probezeit, jetzt wo ich das lese habe ich das glaube ich auch schonmal genau so gehört.

Also Bußgeld + 2 Punkte ist sicher, Seminar wohl eher nicht.
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oldman52

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7

Montag, 11. Mai 2009, 21:27

KfZ mit Allohol führen? ...dat geht gar nicht!
Auch ich mit kaum etwas mehr als 21 Jahren und "fast" noch in der Probezeit inhaliere nix, wenn ich fahren wil! HALTET EUCH DRAN!

Gruß
oldman52
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8

Dienstag, 12. Mai 2009, 10:25

Zitat

Original von oldman52
KfZ mit Allohol führen? ...dat geht gar nicht!


Natürlich geht das, sonst würde man ja keinen mehr erwischen.;)
Wer andern eine Bratwurst brät,
hat ein Bratwurstbratgerät.

newcomer18

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9

Dienstag, 12. Mai 2009, 12:21

Danke erst mal für die Antworten.

Ob das geht oder nicht ist einmal dahin gestellt.
Ich bin jedoch der Meinung, dass ein kleines Bier zum Mittagessen (evtl. Restaurant) nicht die große Auswirkung auf das Fahrverhalten bringt.

Aber sich deswegen dann solchen Strafen auszusetzen finde ich trotzdem bescheuert. Bin auch prinzipiell der Meinung "Don't drink and drive" aber wiegesagt, ein Radler zum Mittagessen ist meiner Meinung nach nicht ausschlaggebend. Der Alkoholpegel ist dann trotzdem nicht mehr 0,0.

Genau aus dem genannten Grund gibt es ja für "Erwachsene" die 0,3 bzw 0,5 Promille Grenzen.

Aber wieder zurück zum Thema:
Das Aufbauseminar ist doch genau für "auffällige Fahranfänger" bestimmt. Fahranfänger ist man doch nur während der Probezeit (zumindest offiziell, gibt sicher einige die es nie richig lernen). Somit kann dass Seminar nicht mehr angeordnet werden.
D.h. es kommen "nur" die Geldstrafe und Punkte in Flensburg auf einen zu?

lg

10

Dienstag, 12. Mai 2009, 12:34

gibt auch alkoholfreies Bier ;)

cressi

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11

Dienstag, 12. Mai 2009, 12:44

Zitat

Original von flori12342
gibt auch alkoholfreies Bier ;)


haha :-P

also nochmal zum thema:

wenn du mit den dir beschriebenen vorraussetzungen erwischt wirst bekommst du nach dem neuen bußgeldkatalog:

- mindestens 500euro strafe (ist meist bei 1. mal so)
- die Punkte
- Fahrverbot wird von bußgeldstelle oder richter bestimmt...

kleiner Chris

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12

Dienstag, 12. Mai 2009, 12:59

@cressi
Das stimmt aber defintiv nicht

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt bis 0,5 Promille wenn sie erwischt werden 250 € + 2 Punkten, und während der Probezeit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

ab 0,5 Promille, das gilt dann wieder für alle, sind es 500 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

So stehts zumindest im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009.

[EDIT]
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.

Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen!
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kleiner Chris« (12. Mai 2009, 13:01)


cressi

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13

Dienstag, 12. Mai 2009, 13:22

Zitat

Original von kleiner Chris
@cressi
Das stimmt aber defintiv nicht

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt bis 0,5 Promille wenn sie erwischt werden 250 € + 2 Punkten, und während der Probezeit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

ab 0,5 Promille, das gilt dann wieder für alle, sind es 500 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

So stehts zumindest im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009.

[EDIT]
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.

Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen!


du hast recht... ;) ich lag mitm geld falsch... aber meiner meinung nach kommt trotzdem noch der monat fahrverbot zu!?

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