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Pförtner

unregistriert

1

Freitag, 8. Mai 2009, 13:50

125er Versicherung, Steuer usw

Hi,
ich habe meinen großen Motorradführerschein seit 16 Jahren und vorher zwei Jahre 80er.
Ich bin fast 10 Jahre unfallfrei eine 650er bzw eine 1100er gefahren und verzichte nun, meinem Lütten und den Nerven meiner Frau zuliebe auf diesen Spaß.
Trotzdem würde ich mir gerne wenigstens etwas ganz kleines zulegen.
Nur so für den Spaß.
Was kostet eine 125er in Steuer und Versicherung, kann mir das jemand sagen ?
Ich habe nur Preise für Einsteiger gefunden und die fand ich recht gesalzen.

Vielen Dank im Vorraus.

CHiP

Motocop24

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2

Freitag, 8. Mai 2009, 14:00

Steuer = 1,84 je 25ccm = 9,20Euro, wird aber nicht eingezogen, da der Betrag zu gering ist.

Versicherung = ist von div Faktoren abhängig. Dazu am Besten einen Versicherungs-Online Vergleich durchführen lassen, auf den Seiten einiger Versicherungen.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Coyote

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3

Freitag, 8. Mai 2009, 14:35

Einsteigertarife sind das eine, zum anderen der U18-Faktor - eine ungedrosselte 125er wird vor allem nach Leistung eingestuft (wie andere Möps auch) und ist damit dann normalerweise preisgünstiger als größere Möps.

Steuern fallen nicht an, solange die 125er nicht mehr als 11 kW hat - solange zählt sie als Leichtkraftrad und ist zulassungsfrei. (Kein Straßenverkehrsamt, kein TÜV, keine Steuern...)


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (8. Mai 2009, 14:38)


hawkeye

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4

Freitag, 8. Mai 2009, 16:39

Hallo,

@ coyote: Da muss ich Dich leider ein wenig korrigieren: Leichtkrafträder sind sehr wohl zulassungspflichtig und sie müssen ebenfalls alle 2 Jahre zum TÜV.
Steurn werden für Leichtkrafträder nicht erhoben, weil die zu erwartenden Steuereinnahmen niedriger wären als die Verwaltungskosten.
Was die Versicherung betrifft sieht es so aus, dass Leichtkrafträder(also 125ccm, max. 11kw) NICHT nach Leistung versichert werden. Es gibt lediglich eine Unterteilung in V-max >80 km/h und V-max > 80km/h. Eine Rabattierung nach Schadensfreiheitsklassen gibt es ebenfalls. Zweiräder mit 125ccm und
mehr als 11kw sind keine Leichtkrafträder mehr sondern Motorräder und werden auch so versteuert und versichert, also nach Hubraum und Leistung

@pförtner:
125ccm Leichtkrafträder sind steuerfrei. Einen genauen Versicherungstarif kann Dir nur Deine Versicherung nennen, da sie den bisher erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt kennt. Die Leichtkrafträder mit V-max> 80 km/h halten sich aber von den Kosten her absolut im Rahmen. Teuer wird es nur für die 16- und 17-jährigen die auf 80km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren müssen. Das waren vermutlich die Tarife, die Du gefunden hast. Fahr so ein Gerät aber bitte vorher mal Probe, damit Du weißt, auf was Du Dich da einlässt.

Grüße

Hawkeye
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Tha Anu

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5

Freitag, 8. Mai 2009, 17:25

Da du ja dann offen fahren wirst, und je nach Motorrad um die 30 PS hast musst du glaube ich um die 100 EUR Versicherung zahlen. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Coyote

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6

Freitag, 8. Mai 2009, 18:04

@Hawkeye: §3 (2) FZV:
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.folgende Kraftfahrzeugarten:
a)selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c)Leichtkrafträder,
d)zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e)motorisierte Krankenfahrstühle,
f)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
[...]

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__3.html

§2 definiert Leichtkrafträder als solche mit max. 125 cm³ und 11 kW.


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Pförtner

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7

Montag, 11. Mai 2009, 10:31

Hi,
ich wollte eigentlich eine Monkey oder Dax 50er.
Alleine schon aus Platzgründen und zur Beruhigung der Frau. ;-)
Aber da ich gelegentlich kurze Autobahnstrecken, von 1-2 km, fahren muß, sollte es schon etwas mehr Power haben.
Wo kann man denn in HH so n Ding probefahren ?

hawkeye

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8

Dienstag, 12. Mai 2009, 10:51

Hallo
@coyote: Na dann zeig mir mal ein Leichtkraftrad, dass kein amtliches Zulassungskennzeichen und keine TÜV- Plakette hat. Ich kenn keines,
Aber ich lerne ja gern dazu.
Leichtkrafträder dürfen sowohl mit Fahrzeugbrief als auch mit Betriebserlaubnis ausgeliefert werden.
In dem zitierten Artikel hat wohl jemand Leicht- und Kleinkrafträder verwechselt. Denn Kleinkrafträder (V-max < 45km/h, max 50ccm) müssen nicht zugelassen werden, hier reicht ein Versicherungskennzeichen.

Nicht immer alles glauben was im Internet veröffentlicht wird.

Grüße

Hawkeye
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DieLegende

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9

Dienstag, 12. Mai 2009, 19:45

Kopie dazu aus der Fahrzeugzulassungsverordnung:

Zitat

Verkleinerte Kennzeichen Leichtkrafträder erhalten zukünftig unabhängig von ihrer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit verkleinerte Kennzeichen.
Bei Wiederzulassungen müssen die Kennzeichen jedoch nicht geändert werden.

Bei Fahrzeugen, bei denen die Anbringung von ein- und zweizeiligen Kennzeichen vorgeschrieben ist, hat die Zulassungsbehörde jetzt auch die Möglichkeit ein Gutachten eines amtliche anerkannten Sachverständigen zu verlangen, wenn aus Platzgründen die Zuteilung einer kleinen Kombination begehrt wird.

Sie muss es verlangen, wenn für das hintere Kennzeichen (für vorderes gibt es keine Ausnahme) eine verkleinerte Ausführung beantragt wird.

Das Gutachten darf sich dabei nicht darauf beschränken, eine Angabe über den vorhandenen Platz zu machen, sondern muss auch dazu Stellung nehmen, ob ein Umbau technisch möglich und zumutbar ist.
Gesichtspunkte der Ästhetik spielen bei dieser Beurteilung keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

Die Zulassungsbehörde ist auch an ein befürwortendes Gutachten nicht gebunden. Sie kann trotz der erfolgten Begutachtung auch die Vorführung der Fahrzeuge verlangen. FZV Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4


Quelle: HP der Stadt Nürnberg, Zulassungsstelle

Servus,

Holger
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