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Daedalus

Mo24-Fan

Beiträge: 377

Registriert: 30.04.2009

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: 2008er Triumph Tiger 1050 ABS

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21

Donnerstag, 21. Mai 2009, 10:41

Hallo,

ich kann mich noch an einen Fall aus meiner Zivi-Zeit erinnern. Dort hatten wir einen alten "Notarzt-Mercedes" mit dem Organtransporte durchgeführt wurden. Der Punkt ist dabei, dass das Organ natürlich so schnell wie möglich von A nach B kommt, damit die Zeit vom Organspender zum Empfänger möglichst minimal ist. Für diese Fahrten wurden meistens Zivis eingesetzt und es ist Folgendes passiert:

1. Anruf kam, Organ muß dringend von KKH A abgeholt werden.
2. Zivi musste zügig zu Krankenhaus A fahren (noch ohne Blaulicht) und wurde dabei mit 92 kmh innerorts geblitzt.
3. Zivi hat Organ mit Blaulicht von A nach B transportiert (mit Blaulicht).

Fazit:
Geldstrafe, 1 oder 2 Monate Fahrverbot und ich glaube 4 Punkte.

Begründung:
Nur die Fahrt von KKH A nach B war als Sonderfahrt deklariert, da dann auch unter Einsatz des Blaulichts und Martinshorn. Die Hinfahrt zu KKH A und die Rückfahrt von KKH B waren ganz normale Dienstfahrten (ohne Sonderrechte). Dumm gelaufen für den Zivi.
So long now...

Big R

Mo24-Hobbyist

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22

Freitag, 22. Mai 2009, 11:56

Zitat

Original von itzi
Können sich Sonderrechte in irgendeiner Form durch "persönliche Notlagen" ergeben?

Nachwuchs kommt, starke Blutungen, Notfälle...

Sonderrechte in diesem Sinne nicht, aber es gibt den Begriff des Rechtfertigenden Notstands.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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23

Freitag, 22. Mai 2009, 13:24

Zitat

Original von itzi
Können sich Sonderrechte in irgendeiner Form durch "persönliche Notlagen" ergeben?

Nachwuchs kommt, starke Blutungen, Notfälle...


Wobei man sich allerdings genau überlegen sollte, ob es nicht effizienter ist, den Rettungsdienst zu rufen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Mai 2009, 13:24)


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