Hallo,
ich kann mich noch an einen Fall aus meiner Zivi-Zeit erinnern. Dort hatten wir einen alten "Notarzt-Mercedes" mit dem Organtransporte durchgeführt wurden. Der Punkt ist dabei, dass das Organ natürlich so schnell wie möglich von A nach B kommt, damit die Zeit vom Organspender zum Empfänger möglichst minimal ist. Für diese Fahrten wurden meistens Zivis eingesetzt und es ist Folgendes passiert:
1. Anruf kam, Organ muß dringend von KKH A abgeholt werden.
2. Zivi musste zügig zu Krankenhaus A fahren (noch ohne Blaulicht) und wurde dabei mit 92 kmh innerorts geblitzt.
3. Zivi hat Organ mit Blaulicht von A nach B transportiert (mit Blaulicht).
Fazit:
Geldstrafe, 1 oder 2 Monate Fahrverbot und ich glaube 4 Punkte.
Begründung:
Nur die Fahrt von KKH A nach B war als Sonderfahrt deklariert, da dann auch unter Einsatz des Blaulichts und Martinshorn. Die Hinfahrt zu KKH A und die Rückfahrt von KKH B waren ganz normale Dienstfahrten (ohne Sonderrechte). Dumm gelaufen für den Zivi.