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Yamaha-Reiter

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1

Montag, 25. Mai 2009, 17:07

Eintragung Betriebserlaubnis

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie bei euch eintragungen, insbesondere drosseln, eingetragen wurden. hab meine eintragen lassen, allerdings wurde da einfach der text wie im schein unter die betriebserlaubnis geschmiert. nun kann man nicht mal mehr das originale siegel von yamaha erkennen. meine versicherung wollte diese betriebserlaubnis nicht anerkennen. wollte daher nur wissen wie das bei eich eingetragen wurde.
das straßenverkehrsamt nimmt dazu keine stellung.

vielleicht könntet ihr ja auch ein bild reinstellen wie das aussieht.

:gruss:
:mo24: :gruss:

Panther

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2

Montag, 25. Mai 2009, 21:41

dieser drosselwortlaut wurde da draufgedruckt in der selben schrift wie die anderen angaben...?
oder ich versteh die frage ned ganz, haben die des bei dir mit der hand reingeschrieben??
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Yamaha-Reiter

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3

Montag, 25. Mai 2009, 21:56

richtig es gibt einmal den grünen von yamaha (brief) und den normalen schein. der schein wurde neu ausgestellt wie gewöhnlich mit der eintragung das eine drossel verbaut ist und welche kw-werte usw.
allerdings wurde dasselbe noch einmal in den brief eingetragen, aber mit hand und einer grässlichen schrift sodass originale siegel durchgeschrieben sind und meine versicherung nun meint das er das nicht annehmen kann.

gruß

ist das so verständlich ;)
:mo24: :gruss:

Panther

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4

Dienstag, 26. Mai 2009, 17:54

jop kapiert..... :respekt: :P :P


also bei mir wurde sowohl brief als auch kfz schein neu ausgestellt, hatte das bike aber auch auf mich umgemeldet.... das man da mit der hand drin rumschreiben darf, kann ich mir aber schlecht vorstellen...ruf doch mal bei der zulassungstelle an....wenn dir deine eigene keine auskunft gibt kannst ja auch mal eine ausm anderen zulassungsbezirk fragen...
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LittleHonda

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5

Mittwoch, 27. Mai 2009, 12:33

Kfz.-Schein & Kfz.-Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2) gibt es für alle Fahrzeuge die mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet sind - d.h. i. d. R. mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h bzw. 50 km/h bzw. 60 km/h. (Ausnahmen möglich). Wird eine Drossel für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug eingebaut, gibt es von der Werkstatt ein Datenblatt über den Einbau mit welchem zum TÜV/DEKRA/KÜS zwecks Abnahme gefahren wird. Der Tüb/DEKRA/KÜS erstellt ein Gutachtenblatt auf Grund dessen die Zulassungsstelle neue Zulassungsbescheinigungen I & II erstellt. Handschriftliche Eintragungen gab es eigentlich noch nie, lediglich Ergänzungen mit Schreibmaschine, Dienstsiegel & Unterschrift waren vor bundeseinheitlicher Einführung des EDV-Verfahrens zulässig.

Eine Betriebserlaubnis gibt es üblicherweise für Fahrzeuge bis 50 ccm - also Mofas, Mockicks und Roller, Quads, die mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sind und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h bzw. bei älteren Modelle 50 & 60 km/h beträgt. (Ausnahmen möglich) Hier wird eine Drosselung entweder direkt in die Betriebserlaubnis eingetragen (üblicherweise mit Schreibmaschine) und dazu gibt es noch ein Daten- bzw. Gutachtenblatt, auf welchem die Werkstatt den Einbau der Drossel bescheinigt. Auch die Eintragung einer z.B. Anhängerkupplung an einen versicherungspflichtigen 50 ccm-Roller wird in die Betriebserlaubnis eingetragen.
:moped: ....Nimm die Menschen wie sie sind - es gibt keine anderen.

hotblack

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6

Mittwoch, 27. Mai 2009, 14:02

Moin,

einige 125er werden auch mit BE ausgeliefert. Um den Fall gehts hier, denke ich.

Ich würde mich an den aaS wenden, dessen Stempel da drauf ist. Der solls gerade biegen.
Munter bleiben
Gruß
hotblack

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7

Mittwoch, 27. Mai 2009, 16:57

danke ersteinmal...

... meine 125 wurde mit betriebserlaunis ausgeliefert. das problem ist das es nur zweitschriften gibt und keine originalen.

die straßenverkehrszentrale hat gesagt das müsste so und das ihn die versicherung bedauern würde, dass sie das nicht anerkennt.X( X(

:danke:
:mo24: :gruss:

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