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lucky Z

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 14. Juli 2009, 10:11

kennzeichenhalterung

hallo leute, hab mal ne frage bezüglich kennzeichen anbringen.

hab in italien viele z 750 u 1000 gesehen die ihr kennzeichen unten an der sitzbank befestigt haben.
ist das bei uns zulässig? schaut voll porno aus!!! :D :grin: :P will ich auch haben!!!
RIDING IS GOOD 4 U

Allan Sche Sar

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2

Dienstag, 14. Juli 2009, 22:09

kann mir nicht vorstellen, dass das bei uns in D zulässig ist. Aber hast du ein Bild davon? Ich könnte mal unseren TÜVer fragen

Bobby

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3

Dienstag, 14. Juli 2009, 22:36

Lass es sein, es ist nicht zulässig!

Vielleicht mal was interessantes für Dich zum Lesen: http://www.gutefrage.net/frage/welche-vo…ei-motorraedern

lucky Z

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4

Mittwoch, 15. Juli 2009, 08:21

irgendwo hab ich ein bild, ich gucke!

hab mir den link durchgelesen, darauf hin würde ich sagen es ist zulässig. kann aber auch sein das ich mich da täusche.
RIDING IS GOOD 4 U

lucky Z

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5

Donnerstag, 16. Juli 2009, 14:01

@ Allan Sche Sar

hab dir 2 pics per email gesendet
RIDING IS GOOD 4 U

6

Donnerstag, 16. Juli 2009, 14:25

wurede auch gerne die bilder sehen stell sie doch hier rein zu deinem beitrag
Wer nicht fährt hat was verpasst :moped:

Allan Sche Sar

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7

Donnerstag, 16. Juli 2009, 18:13

Hier sind mal die Bilder:



Ich denke nicht, dass du damit durchkommen würdest in good old Germany

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Allan Sche Sar« (16. Juli 2009, 18:14)


blahwas

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8

Donnerstag, 16. Juli 2009, 19:53

Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

DeNn!s

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9

Donnerstag, 16. Juli 2009, 21:59

Der Reifen ist auch noch Top :grin:

Bobby

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10

Donnerstag, 16. Juli 2009, 22:12

Zitat

Original von DeNn!s
Der Reifen ist auch noch Top :grin:


Nicht nur das!

Der Killer ist draußen, der Blinker nicht sichtbar...ein gefundenes Fressen für unsere Ordnungshüter! :smirk:

blahwas

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11

Donnerstag, 16. Juli 2009, 22:59

aber die Angstnippel sind noch an den Rasten - klarer Fall von Poser :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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12

Donnerstag, 16. Juli 2009, 23:46

Zitat

Original von blahwas
Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck :)


Hilft nicht - 30° nach oben geneigt, bei der Höhe. Nach unten geht schonmal gleich gar nicht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

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13

Freitag, 17. Juli 2009, 08:29

Interessant. Und sinnlos... :O
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

noroelle

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14

Freitag, 17. Juli 2009, 09:38

Ist es nicht so, dass wenn das kennzeichen nach "oben" guckt, dürfen es 30° sein, wenn es nach "unten" guckt, aber nur 15° (zumindest hier in D)

hab das hier gefunden:
"Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."

Weiß jetzt nicht genau welcher § das ist

15° ist nicht allzuviel, da brauchste schon ein extremes Fighterheck oder ne passende Befestigung unterm Popo

15

Freitag, 17. Juli 2009, 09:57

Der Reifen faehrt noch nen Tausender >D
Auf jeden Fall nicht zulaessig in unserem Land. Sieht auch komisch aus, dann wuerde ich eher auf das Nummernschild verzichten.
Gruss obstgarten
Wer nicht fährt hat was verpasst :moped:

Coyote

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16

Freitag, 17. Juli 2009, 10:21

Zitat

Original von blahwas
Interessant. Und sinnlos... :O


Hä? Ist das einzig sinnvolle. Unterhalb 1,50m oder so darf das Nummernschild bis 30° so gekippt sein: \ (Fahrtrichtung: <-). Oberhalb davon um glaube ich 15° so rum: /

Es geht darum, es lesbar zu halten. Auf Kniehöhe 30° nach unten Abwinkeln ist IMO viel sinnfreier.

Edit:
Ich zitiere nochmal:

RiLi 70/222/EWG

Zitat

Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :

2.3.1 . um höchstens 30 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .

2.3.2 . um höchstens 15 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (17. Juli 2009, 10:28)


lucky Z

Mo24-Probefahrer

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17

Donnerstag, 23. Juli 2009, 11:12

überredet, dann lass ich es lieber...
:danke:
hab mir eh schon was anderes gebastelt! :grin:
RIDING IS GOOD 4 U

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