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Harti

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61

Donnerstag, 30. Juli 2009, 18:25

@NormiSupastar

Vergessen!;) Kommen wohl nicht nur bei Verkehrszeichen Mißverständnisse vor! Habe auch versucht meine Antwort geschmeidig zu formulieren!
Entschuldige mich wegen des Mißverständnisses aber auch bei Dir!:)

Wir haben ja alle hier das Interesse uns auszutauschen!

Viele "Freds" gleiten nur einfach in "Paragraphengemetzel" ab, beobachte ich immer wieder, obwohl es die eigentliche Frage nicht beantwortet! Mein "Post" sollte nur Unklarheiten beseitigen! Wenn wir Gesetzestexte verstehen müßten, gebe es keine Juristen! Wäre schön, ist aber wohl utopisch!:durchgeknallt: Außerdem hängen Gesetzestexte ja nicht an Schildermasten aus!:grin:

Was ich eigentlich noch mal im "Fred" schreiben wollte, ist, dass die Zusammenstellung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzschildern + Überholverbot auf der Autobahn nichts alltägliches für uns ist, sieht man eben eigentlich nur an Kontrollstellen der BAG (Lkw/Bus-Kontrollen), und darum kommt es bestimmt auch zu Verwirrung. Da verstehe ich Dich voll! Das Du die Geschwindigkeitsmessung gerade an dieser temporäre beschilderten Stelle als "Abzocke" siehst, kann ich schon nachvollziehen. Es gibt bestimmt sinnvollere Orte! Würde mich ja auch ärgern und ist mir drömeliger Weise (Das Schild voll verpenn!) auch schon auf meiner Hausstrecke in einer 70er Zone passiert (Eigentlich noch ärgerlicher, aber menschlich!).
Blabbere schon wieder zu viel!
Was ich eigentlich sagen will, eine alltäglicheres Beschilderung, z.B. Baustelle und darunter Haltverbotzeichen mit Zusatzschild " 06 - 16 Uhr", würde uns das Problem nicht bescheren, weil wir es "gewohnt" sind solche Kombinationen zu sehen!

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harti« (30. Juli 2009, 18:27)


bouvier900

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62

Donnerstag, 13. August 2009, 09:49

Zusatzschilder und Tempolimit

Hallo,habe das gleiche problem mit der Interpretation dieser Schilderkombination und deswegen letztens einen wild mit seiner Kelle wedelnden beamten auf dem rechten Fahrstreifen gesehen! Bin mir da jetzt nicht mehr so sicher ob der mich nicht doch gemeint hat.Nach ausgiebiger Recherche in der STVO- Kommentar zur STVO 10.Auflage fand ich folgendenText:
VwV zu den §§ 39-43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
35 cc) Vorschriftszeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden,wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.
Also nichts von wegen zusatzzeichen bezieht sich nur auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen. Werde das Problem auch mal in Fahrlehrerkreisen und bei der DEKRA ansprechen,mal sehen was die dazu meinen.

Coyote

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Donnerstag, 13. August 2009, 11:28

RE: Zusatzschilder und Tempolimit

Schau mal in diesen Thread, da sollten die Vorschriften und Quellen inzwischen alle irgendwo genannt worden sein.


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Lille

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64

Donnerstag, 13. August 2009, 23:59

Da fällt mir ein...

DAS hab ich heute auf der Autobahn gesehen... auch ne nette Kombi :grin:



(Ein paar km weiter wurde dann noch aug 100kmh zwischen 22-6h begrenzt)

Coyote

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Freitag, 14. August 2009, 12:06

Hmmm... A8, irgendwo zwischen Ulm und München. :grin:


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (14. August 2009, 12:07)


Lille

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Freitag, 14. August 2009, 13:12

:respekt:

BorderMutti

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Samstag, 15. August 2009, 23:57

- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -

Ein jeder hat sich leider über die StVO und deren Aktualisierungen zu informieren.

Hilft alles nichts.

Coyote

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Sonntag, 16. August 2009, 11:40

Naja, die Aussage hat schon eine gewisse Berechtigung: es wurde ja nicht die StVO aktualisiert (da stimme ich Dir völlig zu), sondern es geht um erläuternde Kommentare, die eben nicht ohne weiteres öffentlich einsehbar sind. Alternativ ginge es um nicht besser publizierte einschlägige Gerichtsurteile.


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BorderMutti

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Sonntag, 16. August 2009, 12:27

naja, der Kommentar zur StVO gibts ja in jeder Bibliothek und ob der wirklich so hilfreich ist, sei mal dahingestellt.

Ich sage auch nicht, dass man bei manchen Schilderwäldern oder anderen kuriosen Gesetzen, sofort wissen kann, was sache ist.

Ich sage nur, dass das den Schutzmann reichlich wenig interessiert. Bleibt nur Widerspruch einlegen und hoffen.

Coyote

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Sonntag, 16. August 2009, 12:38

"Gibts in der Bibliothek" halte ich persönlich nicht für "ausreichen publiziert". Entweder Bundesanzeiger oder auf der Website des BMVBS oder des Justizministeriums. Aber richtig, den Polizisten interessiert das nicht. Offen gesagt erwarte ich aber auch keine besonders weitgehenden Rechtskenntnisse von ihm, auch wenn er vielleicht eine Grundschulung oder soetwas bekommen haben sollte.

Edith möchte noch hinzufügen, dass z. B. StVO, StVZO, StGB und, nach seiner Überarbeitung, der Schuldrechtteil des BGB halbwegs lesbar und verständlich sind. Da gibt es andere Gesetzbücher, die viel übler geschrieben wurden. Dass sie so "unverständlich" erscheinen liegt einfach daran, dass natürlich auch Juristen (wie jede Branche) eine Fachsprache haben und diese so formulieren, dass es tatsächlich möglichst eindeutig ist. So ziemlich jede Branche hat ihre Fachsprache, und wenn diese nicht benutzt wird, wird die Sache eher noch uneindeutiger (siehe die in der Bevölkerung weitverbreitete Gewährleistung-Garantie-Unterscheidungsschwäche).

Dass es dennoch Kommentare benötigt, um manche Gesetze detaillierter zu erläutern, empfinde ich als eine Art handwerkliches Nachbessern - das geht erstmal, aber IMO ist es ein Hinweis, dass der Gesetzestext überarbeitet werden müsste.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (16. August 2009, 12:49)


BorderMutti

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71

Sonntag, 16. August 2009, 12:54

Nun - Alles, was man wissen sollte, steht ja in der StVO, so ists ja nicht. Und wenn jmd das wirklich interessiert, befasst er sich auch damit.

Ich bin mir sicher, dass so einge die StVo nicht ansatzweise kennen. Sich dann aber aufregen.

Ich hatte letztens "Stress" mit einem Radfahrer.
Dieser fuhr auf der Fahrbahn. Neben ihm jedoch ein Radweg ausgeschildert mit Z 237.

Der fuhr nämlich auf einer engen FB und ich konnte nicht vorbei und meinte zu ihm, dass er gar nicht auf der FB fahren darf. Und er regte sich auf, dass das nicht stimmen würde usw. In der StVO steht klar und deutlich drin, dass Radfahrer, sofern Radweg vorhanden UND ausgeschildert ist, diesen auch zu benutzen hat. ( § 2 IV StVO)

Niemand liest sich die StVO durch - ist einfach so.
Und wir sind keine Juristen, das ist ganz klar. Wir haben auch den Kommentar, ob der immer so hilfreich ist, sei mal dahingestellt.

Aber zumindest werden wir ausreichend beschult. Und ich wusste vorher auch so einiges nicht. Gerade wer einen FS sollte sich damit mal befassen, damit er nicht unwissend umhergurkt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BorderMutti« (16. August 2009, 12:55)


Coyote

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72

Sonntag, 16. August 2009, 13:03

Zitat

Original von BorderMutti
Nun - Alles, was man wissen sollte, steht ja in der StVO, so ists ja nicht. Und wenn jmd das wirklich interessiert, befasst er sich auch damit.


In der StVO steht aber nur wenig zu den Zusatzschildern. Um nochmal §39 StVO zu bemühen:

Zitat

(2) Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Die Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind dicht unter den Verkehrszeichen angebracht. [...]


Für die hier angesprochene Fragestellung ist das mehr als unzureichend, zumal "unter den Verkehrszeichen" zwar einfach nur generalisiert sein soll, aber praktisch so klingt, als ob es sich auf alle anwesenden Verkehrszeichen (plural) bezieht - im Gegensatz zu "sie sind dicht unter *dem* Verkehrszeichen angebracht". Diese Unschärfe wird nur duch den Kommentar aufgelöst.

Zitat

Ich bin mir sicher, dass so einge die StVo nicht ansatzweise kennen. Sich dann aber aufregen.


Da stimme ich Dir völlig zu. Den Leuten ist es viel lieber, zu raten wie es sein könnte (oder darauf zu hören was andere glauben, wie es sei) und sich dann böse überraschen zu lassen.


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BorderMutti

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Sonntag, 16. August 2009, 13:15

Sicherlich lässt der Satz "sind dicht unter den VZ ..." Fragen offen!!

Das bestreite ich nicht. Die 1. Frage wäre sofort, was bedeutet denn dicht. Mir wäre auch nicht in den Sinn gekommen, dass vllt 2 VZ + ZS gemeinsam auftauchen. Ich werde meinen VL-Lehrer mal dazu befragen, was er denn darauf zu sagen hat.

Ich denke, was die einzelnen VZ bedeuten und wann sie zu beachten sind, weiß jeder. Es geht anscheinend nur darum, dass in der StVO nicht eindeutig erlkärt wird, wann und für wie viele VZ das ZS gilt.

Und da gebe ich recht, es ist daraus nicht zu lesen. Ich hab mir halt nur angewöhnt, sobald ich etwas nicht verstanden habe sofort zu googlen. Blöd, dass man das machen muss. *rechtgeb*

Coyote

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74

Sonntag, 16. August 2009, 13:38

Zitat

Original von BorderMutti
Ich dencke, was die einzelnen VZ bedeuten und wann sie zu beachten sind, weiß jeder. Es geht anscheinend nur darum, dass in der StVO nicht eindeutig erlkärt wird, wann und für wie viele VZ das ZS gilt.


Genau darum ging es in diesem Thread.

Zitat

Und da gebe ich recht, es ist daraus nicht zu lesen. Ich hab mir halt nur angewöhnt, sobald ich etwas nicht verstanden habe sofort zu googlen. Blöd, dass man das machen muss. *rechtgeb*


Das Problem: selbst mit Google findest Du kaum eine amtlich verbindliche (und vor allem überprüfbare) Antwort - geschrieben wird gerne und viel. Nach Hartis Hinweis steht die Lösung, wenn man sie denn verifizieren wollte, eben in Erläuterungen und in einem Gerichtsurteil. :P


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (16. August 2009, 13:39)


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