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Ronka79

Mo24-Probefahrer

  • »Ronka79« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2

Registriert: 22.08.2009

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1

Samstag, 22. August 2009, 12:11

Unfallschaden ohne Versicherung klären

Moin Moin,

am donnerstag wurden meine parkende F800GS von einen rückwärts ausparkenden ADAC-Abschleppwagen einen knappen meter nachhinten gedrückt und auf die seite geworfen.

die schadenshöhe kann ich schlecht einschätzen (Scheinwerfer, cockpithalter, Windschild, bremshebel und Soziusfussraste müssen wohl komplett getauscht werden, einige verkleidungsteile sind zerkratzt und die wegfahrsperre wurde auslgöst)
die GS war keine 4wochen alt und hat 2200km auf der uhr.

ich hatte mein moped ca 2m mittig hinter den abschlepper geparkt (genau hinter die rückfahrkamera), es gab auch mehrere zeugen die den unfall hergang beoachtet haben oder gesehen haben wie ich geparkt habe.

was mir ein wenig sorgen macht das der chef des abschleppunternehmen den schaden ohne versicherung bezahlen will.


was ich bisher getan habe:

-fotos von allen schäden am moped
-das abschleppunternehmen hat die GS seblst zum händler gebracht
-am montag wird ein kostvorschlag erstellt

Nun zu meinen fragen:

gib es einen anhalt oder einen regelsatz für die wertminderung die ich verlangen kann?
soll ich meine versicherung infomieren?
soll ich auf ein gutachten bestehen?
gib es so noch etwas zu beachten?


Gruß Ronka

Harti

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 126

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Motorrad: ne Kuh und ein Ferkel = R 1200 RT / HD Night Rod Spezial

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2

Sonntag, 23. August 2009, 09:04

Moin!

Grundsätzlich ist das ja seine Sache, wenn er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen will und muß auch kein Nachteil für Dich sein! Anscheinend will er ja eine höhere Einstufung bei seine Versicherung vermeiden!

Notiert hast Du Dir ja wohl das Kennzeichen und den Fahrer?
Von einem/den Zeugen die Personalien?

Wird das Möp in der autorisierten Fachwerkstatt "Deiner Wahl" repariert?

Mein Tipp! Du hast doch bestimmt einen netten eigenen Versicherungsvertreter, der nicht nur
neue Verträge abschließen will?
Lass Dir von ihm Deine Ansprüche mal genau erklären und aufstellen!

Fairer Weise würde ich dem "Gegner" neben dem Kostenvoranschlag schon mal drauf hinweisen, dass Du Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung bezahlt haben möchtest (Steht Dir ja auch zu!)! Seine Reaktion sollte ja auch ein Hinweis auf seine "Zahlungswilligkeit" sein!

Ein Gutachten würde ich in diesem Zusammenhang schon erstellen lassen!
Gibt es unlösbare "Unstimmigkeiten" tritt's Du an seine Versicherung heran!

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

x-stars

Mo24-Bewohner

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3

Sonntag, 23. August 2009, 09:22

Zitat

Grundsätzlich ist das ja seine Sache, wenn er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen will und muß auch kein Nachteil für Dich sein! Anscheinend will er ja eine höhere Einstufung bei seine Versicherung vermeiden!


Wenns wirklich nur das ist. Die Hochstufung könnt er auch vermeiden, wenn der die entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Zeit an die Versicherung zurückzahlt (bei Bagatellschäden unter, lass mich Lügen, 500 oder 1000Euro muss die Versicherung ihren Versicherungsnehmer sogar explizit auf diese Möglichkeit hinweisen).

Aber wird schon klappen. Ein Kumpel war auch froh einen verschuldeten Parkrempler so lösen zu können, der hätte sonst in seinem ersten Versicherungsjahr im Auto ordentlich blechen müssen.

Immer an das Gute glauben :).

Ronka79

Mo24-Probefahrer

  • »Ronka79« ist der Autor dieses Themas

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4

Sonntag, 23. August 2009, 10:30

das kennzeichen habe ich, der olle abschlepper steht ja jeden zweiten tag vor meiner tür und der fahrer ist mein nachbar.

mit meiner versicherung habe ich gestern noch telefoniert ist aber nix brauchbares rausgekommen (nur schadenshotline, wegen we). ich werde morgen mal versuchen mit qualifizierteren leuten von meiner versicherung zu sprechen.

Zitat:
Fairer Weise würde ich dem "Gegner" neben dem Kostenvoranschlag schon mal drauf hinweisen, dass Du Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung bezahlt haben möchtest (Steht Dir ja auch zu!)!

ich schätze das der schaden so um die 1000-1500€ liegen wird, hab ihr eine ahnung was ich ungefähr an wertminderung und nutzungausfall verlangen kann? ein gutachten will ich eigentlich vermeinden ausser mein händler rät mir dazu.
öhm... wie kann ich hier im forum eigenlicht richtig zitieren? kenne das sonst nur mit "zitat" button^^

achja der händler hat eine 1000€ selbstbeteilung.

danke!
LG Jan

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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5

Sonntag, 23. August 2009, 12:35

Es ist aber die Aufgabe des Gutachters den Wertverlust festzustellen. Von der Beschreibung her würde ich übrigens auf "0 Euro" tippen, das sind alles oberflächliche Schäden die von der Werkstatt komplett behoben werden.


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