
Zitat
Klasse A: Beinhaltet A1,M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wombi« (29. August 2009, 12:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CibHH« (29. August 2009, 12:56)
Zitat
Original von CibHH
...Wenn ich den A1-Schein mache(Vorher machen muss)...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CHiP« (29. August 2009, 13:02)
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