Ich tu mich zwar mit solchen Texten etwas schwer, aber hier
Urteilstext
ist zu lesen dass
"Der Beschwerdeführer legte fristgerecht Einspruch ein und rügte unter anderem, die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes sei ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden. Es habe an einem konkreten Tatverdacht gefehlt. Weder im Gefahrenabwehrrecht noch im Ordnungswidrigkeitenrecht finde sich eine Befugnis für eine allgemeine oder automatisierte Videoüberwachung, deren Voraussetzungen erfüllt seien. Aus der Schwere des Rechtsverstoßes ergebe sich ein Verwertungsverbot. In der Hauptverhandlung wiederholte er die Einwendungen!"
Ich kenne jetzt die Rechtslage in D nicht so genau, aber hier in Schweden muss jede einzelne VIDEOüberwachung behördlich genehmigt werden. Beispielsweise haben jetzt einige Schulen einen Antrag gestellt Überwachungskameras montieren zu dürfen, wegen zunehmender Sachbeschädigung. Die Videoüberwachung der Strasse wird also hier genauso behandelt, und dafür lag offenbar keine Rechtsgrundlage vor. Ein"Blitzer" am Strassenrand ist technisch und rechtlich wieder was ganz anderes!