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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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21

Dienstag, 1. September 2009, 14:28

Zitat

Original von savage
Ich habe Leute gesehen, die, angesichts der Google Street Kamera gewunken, und sich gefreut haben! Würden die selben Menschen sich noch freuen, wenn sie von einer Polizeikamera gefilmt werden, wenn sie zu schnell fahren? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?


Mann, es gibt auch Leute, die pinkeln an einen Weidezaun. Was interessiert mich, was diese Winker denken? Und wenn Du wissen wilst, ob sie sich noch freuen - frag sie und nicht uns.

Zitat

..und das Google seine Kamera- Fahrten bei jedem Ort ankündigt war ja wohl ein Witz oder??!!!


Nein.

Zum Rest sage ich besser nichts.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (1. September 2009, 14:31)


STan.X

Mo24-Bewohner

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Registriert: 29.09.2008

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22

Dienstag, 1. September 2009, 15:16

on topic

Zitat

Original von - 2 BvR 941/08 -
Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.


Von dieser Art der Geschwindigkeitsüberwachung habe ich hier im wilden Westen bislang noch nichts gehört.
Das Messverfahren ähnelt dem von Sektion Control oder ist damit identisch.
Von daher auch im Osten nichts Neues.

GruHS
Richard

nordicbiker

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 776

Registriert: 18.06.2008

Region: sonstiges

Motorrad: KTM Adventure 990 (2009er)

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23

Freitag, 4. September 2009, 07:35

Ich tu mich zwar mit solchen Texten etwas schwer, aber hier

Urteilstext

ist zu lesen dass

"Der Beschwerdeführer legte fristgerecht Einspruch ein und rügte unter anderem, die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes sei ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden. Es habe an einem konkreten Tatverdacht gefehlt. Weder im Gefahrenabwehrrecht noch im Ordnungswidrigkeitenrecht finde sich eine Befugnis für eine allgemeine oder automatisierte Videoüberwachung, deren Voraussetzungen erfüllt seien. Aus der Schwere des Rechtsverstoßes ergebe sich ein Verwertungsverbot. In der Hauptverhandlung wiederholte er die Einwendungen!"

Ich kenne jetzt die Rechtslage in D nicht so genau, aber hier in Schweden muss jede einzelne VIDEOüberwachung behördlich genehmigt werden. Beispielsweise haben jetzt einige Schulen einen Antrag gestellt Überwachungskameras montieren zu dürfen, wegen zunehmender Sachbeschädigung. Die Videoüberwachung der Strasse wird also hier genauso behandelt, und dafür lag offenbar keine Rechtsgrundlage vor. Ein"Blitzer" am Strassenrand ist technisch und rechtlich wieder was ganz anderes!
nordicbiker.se
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