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stix

Mo24-Probefahrer

Beiträge: 13

Registriert: 22.07.2009

Region: Schweiz

Motorrad: Yamaha FZ6 Fazer

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21

Freitag, 28. August 2009, 15:26

Kosten für den Nutzungsausfall gibt es sicher.

Ich weiß nicht, wie lange der Geschädigte dadurch ohne Fahrzeug war, aber wenn die Maschine auseinandergebaut wurde etc. dann war es wohl länger. Wenn die Kiste noch 1000-1500 Euro wert war, Anwaltsgebühren, Aufwandentschädigung und Nutzungsausfall dazukommt, kann ich mir diesen Preis gut vorstellen.

Nachdem was dein Sohn sich da geleistet hat, kann dein Sohn gerne erneut noch eine Zeit arbeiten gehen um den Schaden zu bezahlen. Wenn ich bedenke, dass dein Sohn sich bereichern wollte, dann soll er jetzt nicht jammern, wenn er dabei nun noch evtl 300,- zuviel zahlt. Gute Investition: Lehrgeld.

Mach du dir keinen Kopf drum, lass deinen Sohn ruhig mal etwas leiden. ;)
Grüße
Steven

Bansidhe

Mo24-Fan

Beiträge: 395

Registriert: 13.10.2008

Region: Hessen

Motorrad: früher MT-01

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22

Mittwoch, 9. September 2009, 16:07

Zitat

Original von stix
Kosten für den Nutzungsausfall gibt es sicher.

Ich weiß nicht, wie lange der Geschädigte dadurch ohne Fahrzeug war, aber wenn die Maschine auseinandergebaut wurde etc. dann war es wohl länger. Wenn die Kiste noch 1000-1500 Euro wert war, Anwaltsgebühren, Aufwandentschädigung und Nutzungsausfall dazukommt, kann ich mir diesen Preis gut vorstellen.

Nachdem was dein Sohn sich da geleistet hat, kann dein Sohn gerne erneut noch eine Zeit arbeiten gehen um den Schaden zu bezahlen. Wenn ich bedenke, dass dein Sohn sich bereichern wollte, dann soll er jetzt nicht jammern, wenn er dabei nun noch evtl 300,- zuviel zahlt. Gute Investition: Lehrgeld.

Mach du dir keinen Kopf drum, lass deinen Sohn ruhig mal etwas leiden. ;)
Grüße
Steven


Ich finde diese Aussage klingt noch mit am Vernünftigsten.

Zuviel zahlen soll man natürlich nicht, also im Sinne davon, das sich der Geschädigte über jedes Maß bereichert. Zu geizig würde ich die Sache aber nicht sehen, schließlich ist ein Schaden entstanden und selbst wenn der Geschädigte in einem begrenzten Rahmen übertreibt, kann ich das absolut verstehen.

Ich betone: "begrenzter Rahmen"

Da gibt es aber nur wenige Menschen die das bemessen können und zwar Du selbst, nach einem Gespräch mit dem Geschädigten.

Mag der Betrag auch "ein wenig zu hoch" sein, einen Roller zu klauen ist schon ein wenig mehr wie die berühmte Mutprobe in Form eines Ladendiebstahls.

Die Sozialstunden mögen Deinen Sohn ausgesprochen nachdenklich gemacht haben, den Schaden zu erstatten wird ihn bestimmt überzeugen, egal über was er nachdachte.

Ich weiss was mein Vater mit mir gemacht hätte, er hätte die Summe grob geprüft, eine Einigung erzielt und mich dann dafür verantwortlich gemacht, und mir ausführlich den Unterschied zwischen Recht und Gesetz erklärt.

^^
Can't you hear, can't you hear the thunder?
You better run, you better take cover

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