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Registriert: 20.01.2009
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: ZZR 1400, ZX 12 R, KTM 690 (x2), XT 600, DR 350


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (12. November 2009, 09:33)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »daybun« (12. November 2009, 09:50)
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Registriert: 18.04.2008
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Zitat
Original von daybun
[edit]: @Coyote leider ist der Aus- und wieder Einbau schon einige Wochen her, aber ich würde in dem Fall tatsächlich versuchen auf fehlenden Vorsatz zu pochen, da die Drossel wie Du gesagt hast ja nicht ausgebaut ist, sondern nicht richtig funktioniert.

Du musst ihn lediglich freiräumen (bei meinem Möp: Tankschrauben lösen und Tank hochklappen, fertig).
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (12. November 2009, 10:26)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Der_Schwabe« (22. November 2009, 11:44)
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Registriert: 16.07.2009
Region: Niedersachsen
Motorrad: ne Kuh und ein Ferkel = R 1200 RT / HD Night Rod Spezial
An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.
Kann man eigentlich wegen Vergewaltigung der Deutschen Sprache angezeigt werden?
Zitat
Stadtsandwald
Zitat
Original von schokorossi
Auch auf einem Perfektionstraining, Kurventraining u.ä. benötigt man i.d.R. eine gültige Fahrerlaubnis und ein StVZO-konformes Motorrad.
Hat man nur A beschränkt und ein unerlaubt entdrosseltes Motorrad, verstößt man gegen beides.
Ausnahmen bestätigen die Regel, je nach Anbieter, Angebot usw. Kann man ja vorher nachlesen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. November 2009, 16:08)
Zitat
Original von Fluffy
Kann man eigentlich wegen Vergewaltigung der Deutschen Sprache angezeigt werden?
Zitat
Stadtsandwald
![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schwabe« (22. November 2009, 16:33)
Zitat
Original von Der_Schwabe
Zitat
Original von schokorossi
Auch auf einem Perfektionstraining, Kurventraining u.ä. benötigt man i.d.R. eine gültige Fahrerlaubnis und ein StVZO-konformes Motorrad.
Hat man nur A beschränkt und ein unerlaubt entdrosseltes Motorrad, verstößt man gegen beides.
Ausnahmen bestätigen die Regel, je nach Anbieter, Angebot usw. Kann man ja vorher nachlesen.
Das würde ich so nicht unterschreiben!
Denn im Normalfall, sieht es doch etwas anders aus! So von wegen.... Blinker ab | Lichter ab/abkleben und noch paar andere Sachen!
Das sind dann aber meistens schon "richtige" Renntrainings. 

Brauche Hilfe - evtl. FoFE (§21), Auspuff etc. © MOTORRAD online24