Entfernen der Drossel: Sofort.
Schließlich ändert sich die Leistung -> Betriebserlaubnis ist so erst einmal erloschen.
Dies findet sich in § 13 FZV:
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung [...] unverzüglich mitzuteilen:
[...]
2. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
3. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, [...]
Weiterhin interessiert es natürlich auch die Versicherung brennend.
Grüße, Martin