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1

Samstag, 30. Januar 2010, 21:32

Kauf + Zulassung + Entdrosselung / Reihenfolge?

Guten Abend,

ich bin derzeit am überlegen eine gedrosselte Maschine zu kaufen, diese aber direkt nach dem Kauf in einer Werkstatt entdrosseln zu lassen.

Nun ist es ja so, dass nach der Entdrosselung diese auch durch den Tüv abgenommen, und in die Papiere eintragen werden muss.

Wie sieht es nun aus, wenn ich mit den Papieren des Vorbesitzers (34ps), der Umbaubestätigung (Werkstatt) und dem Tüv-Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau bei "der Stadt" aufpralle um sie auf mich anzumelden? Kann soetwas in "einem Abwasch" gemacht werden, um u.U. hier auch Gebühren zu sparen? Irgendetwas besonderes worauf ich achten sollte?

Oder muss ich unbedingt den Weg gehen:

Kaufen + anmelden
später:
Umbauen + TÜV + eintragen
?

Warum ich frage:
1) Zeitersparnis (Rennerei...)
2) u.U. Geldersparnis?

Gruß,

Stefan
Und nu?

Laurence

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 479

Registriert: 14.04.2009

Region: Bayern

Motorrad: Suzuki GS 500E (naggig)

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2

Samstag, 30. Januar 2010, 21:44

Hmm ich würde es so versuchen:
Kaufen >zur Werkstatt entdrosseln > zum TÜV um das zu beschneinigen> Zulassungstelle.
Den du bekommst eh einen neuen Fahrzeugschein wenn du sie entdrosselst, und einen neuen wenn du sie auf dich ummeldest.
Wenn du das Ding erst auf dich Anmeldest > neuen Schein dann Entrdosseln zum TÜV und wieder zur Zulassungsstelle und wieder neuen Schein^^

Hoffe man versteht was ich meine :O
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

DieLegende

Master of desaster

Beiträge: 5 679

Registriert: 31.01.2006

Region: Bayern

Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987

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3

Samstag, 30. Januar 2010, 21:46

Bring die Maschine direkt zu einer Werkstatt, z.B. mit Kurzzeitkennzeichen oder Hänger.
Laß das Motorrad da entdrosseln und das durch den TÜV gleich abnehmen, die Herren sind in der Regel einmal die Woche da.
Nebenbei: Die Drosselbestandteile gehören Dir, laß Dir die aushändigen und Du hast für den Fall des späteren Wiederverkaufs gleich einen Kundenkreis mehr.

Wenn Du auf direktem Weg von der Werkstatt dann zur Zulassungsstelle fährst, brauchst Du kein Nummernschild.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

4

Samstag, 30. Januar 2010, 22:30


Nebenbei: Die Drosselbestandteile gehören Dir, laß Dir die aushändigen und Du hast für den Fall des späteren Wiederverkaufs gleich einen Kundenkreis mehr.

Wenn sie mir die nicht geben würden, würden Sie mich kennenlernen ;)

Danke für eure Infos! An das Kurzzeitkennzeichen habe ich natürlich gar nicht gedacht :wall: Kläre Montag mal was günstiger ist ... Kurzzeitkennzeichen oder nachträgliche Eintragung.
Und nu?

Panther

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 815

Registriert: 17.09.2007

Region: Bayern

Motorrad: Yamaha Thundercat

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5

Dienstag, 2. Februar 2010, 14:51

weiß nicht obs sie bei dem vorbesitzer noch angemeldet ist....ich hab meinen damals einfach gefragt ob ichs noch etwas länger (also als die vertraglichen 3 tage) auf seinen namen angemeldet lassen kann damit ichs der werkstatt brigen kann und nach der drossel dann gleich ummelde....war auch kein thema...uns so warn die kürzesten wege und nur einmal rennen
If you run away you have to fight another day!!

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