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Evo2k6

* Gebt mir einen Namen *

Beiträge: 3 551

Registriert: 18.06.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki SV1000N

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21

Mittwoch, 10. Februar 2010, 23:12

Wow. Ich muss sagen, dass ich diesen Artikel so gut wie gar nicht verstehe.

Geht mir genauso. Aber die EU wird mit ihren EU-Rechten schon alles sauber lösen. *Todlach* :grin:

Ich finds erlich gesagt unsinnig. Ich find das System wie es bisher ist eig. recht gelungen, Ich finde das Problem liegt mittlerweile eher in den Horrenden Preisen die man für Führerscheine zahlt und nicht an den Führerscheinklassen.


Und was für mich aus dem Berricht garnicht hervorgeht ist, was wird dan aus normal A? Kann man den dan nurnoch ab 25 machen? also das jetzige A unbeschränkt sprich Direkteinstieg oder muss man erst A2 machen und dann wieder irgendwelche weiteren Ausbildungsprogramme.

Ohje,ohje da kann ich nur sagen was bin ich froh das ich den Schein hab und er am 25.07 automatisch zu A unbeschränkt wird.

Also ich find den Artikel doch recht dürftig was den Informationsgehalt angeht.

Zudem bis 2013 fließt noch viel Wasser den Rhein runter.

X_FISH

Mo24-Fan

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Motorrad: '95er Yamaha XJ 600 S (Ex: '05er Yamaha YBR 125)

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22

Donnerstag, 11. Februar 2010, 00:26

Damit mal was mit einer (zumindest etwas) besseren Formulierung zu lesen ist:

Zitat

Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen

Für die Zweiradklassen ist der Grundsatz des stufenweisen Zugangs prinzipiell festgeschrieben. So könnten Jugendliche ab 14 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse AM (Moped) erwerben. Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Mit 18 Jahren könnte dann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gelten würde, erworben werden. Mit 21 Jahren würde dann in der Klasse A auch die Beschränkung der Leistung wegfallen. Wer erstmals einen Motorradführerschein erwirbt, muss für die höchste Klasse mindestens 24 Jahre alt sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine nachweisen. "Durch den Wegfall der bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 Kilometer pro Stunde und die Erhöhung der Leistung der Krafträder von 25 Kilowatt auf 35 Kilowatt bei der Klasse A2 werden die bisherigen deutschen Regelungen zum Nachteil für die Sicherheit auf Bayerns Straßen entschärft", kritisiert Beckstein.


Quelle: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2007/20.php

Fett und blau hervorgehoben das Relevante bzw. worum es sich gerade prinzipell in den Diskussionen dreht.

* Wird der A1 zur Pflicht erhoben oder kann man mit dem A2 beginnen?
* Wenn der A1 zur Pflicht erhoben werden sollte: 2 Jahre Besitz (impliziert die Nutzung) und erst dann der A2?

Die Sorgen (polemisch aufbereitet) von Fahrschulen und Motorradhändler als Zitate in Forenbeiträgen und in (mehr oder weniger lesbaren) Newsmeldungen von Motorradportalen:

* A2 wird niemand mehr machen. Lieber fahren sie mit ihrer 125er bis sie 24 Sind als mit 18 den A2 zu erwerben und dann noch mal für den A bezahlen zu müssen.

* A1 wird niemand mehr machen. A2 auch nicht - insgesamt zu teuer. Dann lieber AM bis 18, dann den B und mit dem Auto fahren. Wie früher mit der 125er zum Abschluss der Lehrausbildung fahren? Das macht heute keiner mehr. Heute heißt es "Abi 201x" auf der Heckscheibe vom maximal 3 Jahre alten PKW "sponsored by Oma and Erzeuger".

Die schlimmsten Befürchtungen also von Beckstein und in den "News" auf den Punkt gebracht: Bayern wird unsicher und die Motorradfahrerzahlen sinken - weil keiner mehr einen Führerschein machen möchte... :D

Grüße, Martin

PS: Wie ich doch delicious liebe... Alles schön griffbereit. :)

smuggler

Moped Lude

Beiträge: 4 975

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Motorrad: Grüne Hölle

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23

Donnerstag, 11. Februar 2010, 12:34

Les ich das richtig, die 35KW Zeit sind jetzt 3 statt 2 Jahre? und direkt offen den Schein machen geht jetzt mit 24 anstatt zuvor mit 25?
Pain is an illusion of the senses, despair an illusion of the mind

X_FISH

Mo24-Fan

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24

Donnerstag, 11. Februar 2010, 13:03

Les ich das richtig, die 35KW Zeit sind jetzt 3 statt 2 Jahre? und direkt offen den Schein machen geht jetzt mit 24 anstatt zuvor mit 25?


Ja - sofern dieser Vorschlag (!) genau so umgesetzt wird.

In der EU-Richtlinie sind jedoch wie bisher nur 2 Jahre vorgesehen. Also Mindestalter für den »richtigen A« bei 20 Jahren. Wie sie in dem Newsbeitrag auf 21 kommen? Wohl mal die Redaktion fragen.
Warum sie hier und dort von einer »Anhebung auf 24 Jahre« schreiben ist wohl auch auf schlechte Recherchearbeit zurückzuführen.
_____

Am Besten ist wohl, man schaut direkt in der Richtlinie 2006/126/EG nach. Fakten statt Vermutungen (von Newsseiten, Politikern, etc.). :)

Link zur Richtlinie als .pdf

Auszüge:

Artikel 4 (3) b und c:

Zitat


b) KlasseA2:
— Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
— das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;

c)KlasseA:
i) Krafträder:
— das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der
Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;


Im Klartext: A2 (früher »A beschränkt«) weiterhin frühstens ab 18 Jahren. Wer schon 24 ist, kann direkt den »richtigen A« erhalten. Vom A2 zum A wird jedoch entweder eine Prüfung oder eine Schulung notwendig. Dies ist Artikel 7 zu entnehmen:

Artikel 7 (1) c:

Zitat

c) für die Klasse A2 oder die Klasse A eine Prüfung lediglich der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der KlasseA2;


Im Klartext: Wer bereits den A1 hat, kann - wenn es das Land so umsetzt - mit einer Ausbildung anstatt (!) einer Prüfung den A2 erhalten. Wer noch keinen A1 hat, muss eine Prüfung ablegen.
_____

Es kann (!) aber auch so laufen, dass unsere werten Gesetzgeber entscheiden, dass alle bitteschön eine Prüfung ablegen müssen wenn sie vom A1 zum A2 oder vom A2 zum A wechseln wollen.
Genau das ist gerade in der Diskussion.

Grüße, Martin

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