Les ich das richtig, die 35KW Zeit sind jetzt 3 statt 2 Jahre? und direkt offen den Schein machen geht jetzt mit 24 anstatt zuvor mit 25?
Ja - sofern dieser Vorschlag (!) genau so umgesetzt wird.
In der EU-Richtlinie sind jedoch wie bisher nur 2 Jahre vorgesehen. Also Mindestalter für den »richtigen A« bei 20 Jahren. Wie sie in dem Newsbeitrag auf 21 kommen? Wohl mal die Redaktion fragen.
Warum sie hier und dort von einer »Anhebung auf 24 Jahre« schreiben ist wohl auch auf schlechte Recherchearbeit zurückzuführen.
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Am Besten ist wohl, man schaut direkt in der Richtlinie 2006/126/EG nach. Fakten statt Vermutungen (von Newsseiten, Politikern, etc.).
Link zur Richtlinie als .pdf
Auszüge:
Artikel 4 (3) b und c:
b) KlasseA2:
— Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
— das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;
c)KlasseA:
i) Krafträder:
— das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der
Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;
Im Klartext: A2 (früher »A beschränkt«) weiterhin frühstens ab 18 Jahren. Wer schon 24 ist, kann direkt den »richtigen A« erhalten. Vom A2 zum A wird jedoch entweder eine Prüfung oder eine Schulung notwendig. Dies ist Artikel 7 zu entnehmen:
Artikel 7 (1) c:
c) für die Klasse A2 oder die Klasse A eine Prüfung lediglich der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der KlasseA2;
Im Klartext: Wer bereits den A1 hat, kann - wenn es das Land so umsetzt - mit einer Ausbildung anstatt (!) einer Prüfung den A2 erhalten. Wer noch keinen A1 hat, muss eine Prüfung ablegen.
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Es kann (!) aber auch so laufen, dass unsere werten Gesetzgeber entscheiden, dass alle bitteschön eine Prüfung ablegen müssen wenn sie vom A1 zum A2 oder vom A2 zum A wechseln wollen.
Genau das ist gerade in der Diskussion.
Grüße, Martin