Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

mike1972

Mo24-Fan

  • »mike1972« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 437

Registriert: 31.05.2006

Region: Bayern

Motorrad: Honda Dominator,CB450 Bj1972, Bimota Mantra

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 11. Februar 2010, 05:36

Ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben

Oi Leuts,



habe mich im Internet eingelesen und habe noch 1 offene Frage.

Zusammenfassung:

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Vorraussetzungen in Deutschland vereinfacht umgeschrieben werden. Unter anderem ist das Herkuftsland ausschlaggebend, zusammengefasst etwas USA, Kanada, Schweiz, Monaco, Japan und ein paar andere.

Ist die Fahrerlaubnis aus einem nicht angeführtem Land, müss eine (so, das ist nun die Frage) a) komplette Prüfung Theorie&Praktisch b) praktische Prüfung c) einmal in einer Fahrschule auf dem Hof fahren, durchgeführt werden?????

In Österreich ist ausschließlich von einer "praktischen Prüfung" die Rede, in Deutschland habe ich widersprüchliche Aussagen gelesen, einmal Theorie&Praktisch und einmal nur Praktisch.

Der Fahrerlaubnisinhaber hat schon Klasse B, möchte aber nun auch die im Ausland erhaltene Klasse A hinzufügen.

Weis da jemand was 8)

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 11. Februar 2010, 08:55

EU Führerscheine werden grds. „vereinfacht“ umgeschrieben.
Für alles andere würde ich bei den Spezis vom Straßenverkehrsamt oder Landratsamt
(oder wie auch immer das bei euch heißt) nachfragen.
Ein Anruf und schon dürftest du die Antwort wissen.

GruHS
Richard, der manchmal zum altmodischen Telefon greift, um Fragen zu klären.....

alex600ccm

Mo24-Bewohner

Beiträge: 2 202

Registriert: 20.09.2005

Region: Berlin

Motorrad: R6

  • Private Nachricht senden

3

Donnerstag, 11. Februar 2010, 10:52

Es wäre hilfreich zu wissen, aus welchem Land der FS Kl A stammt und ob es sich bei dem Fahrer um einen Deutschen handelt oder nicht.
Generell kann ich mir nicht vorstellen, dass man nur die praktische Prüfung machen muss, wenn man denn überhaupt eine machen muss. Ich denke, wenn, dann richtig.
Und so einfach kann man einen FS aus den USA z.B. auch nicht (mehr) umschreiben, weiß ich aus eigener Erfahrung.

Gruß, Alex

mike1972

Mo24-Fan

  • »mike1972« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 437

Registriert: 31.05.2006

Region: Bayern

Motorrad: Honda Dominator,CB450 Bj1972, Bimota Mantra

  • Private Nachricht senden

4

Donnerstag, 11. Februar 2010, 11:13

;-)

werde ich machen müssen.....
naja.. mal sehen wasdabei rauskommt... :-))

dank' Dir

EDITH sagt...

@alex600ccm
also.... wenn mit allem drum und dran dann ist es ja kein "Umschreiben" sondern ein normaler Führerschein.. sprich.. mit der Auslandspappe kannst' Dir den xxxx wischen ;) .. dann bringts eh nixn'
Also.. EU Bürger, A-Lappen aus China... nur.. hilft des weita?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mike1972« (11. Februar 2010, 11:17)


Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 11. Februar 2010, 11:21

§30 FeV - EU
grob: alles, was dort aufgelistet ist, braucht man nicht: Sehtest, Soforthilfe, Fahrstunden, Prüfung

§31 FeV - nicht EU
grob: wie EU, wenn das Land in Anlage 11 gelistet ist.

Man muss also im Detail für Land und Fahrerlaubnis in den Paragraphen nachlesen. Das Problem: er ist leider eher unverständlich. :(

Edit: China ist nicht in der Liste, da gilt Absatz 2: "die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden". Das bedeutet, Du brauchst Sehtest etc. sowie theoretische und praktische Prüfung (§15 FeV). Nur die Theorie- und Praxisstunden nicht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. Februar 2010, 11:27)


x-stars

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 11. Februar 2010, 12:26

c) fällt raus, nur mal übern Hof fahren gibts hier nur bei Roller-Prüfbescheinigungen :P

Theoretische Prüfung ist eigentlich immer Pflicht, musste meine Schwester damals mit ihrem US-Führerschein hier machen und muss auch mein Schwager in derselben Situation jetzt machen.

Frage bei einem nicht-so-einfach-Umschreibbaren Führerschein ist also eher: Wird er wie ein US/Kanada/blurp-Führerschein behandelt, sprich nur theoretische Prüfung, oder fällt die praktische mit an, oder: Muss eine Fahrausbildung (d.h. mind. die Pfltichtstunden) nachgewiesen werden. Das hängt teilweise auch von dem Amt ab, bei dem du das Umschreiben lassen willst: Wenn die von deiner Eignung nicht überzeugt sind, können sie sowieso alles drei anordnen.

Also am Besten direkt nachfragen :)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

7

Donnerstag, 11. Februar 2010, 13:13

Schau mal in die Liste - genaugenommen ist die Theorie bei ziemlich vielen der US-Bundesstaaten keine Pflicht. Aber es gibt dagegen auch Staaten, die gar nicht augfeführt sind, Texas z. B. Gerade bei USA und Kanada kann man kaum etwas pauschales sagen, weil da nach Staaten/Provinzen/Territorien und Scheinen aufgedröselt wird. Die sind am uneinheitlichsten von allen. :)


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 11. Februar 2010, 16:04

@Mike

Du wohnst doch gar nicht in Deutschland sondern in Bayern. :grin:



mike1972

Mo24-Fan

  • »mike1972« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 437

Registriert: 31.05.2006

Region: Bayern

Motorrad: Honda Dominator,CB450 Bj1972, Bimota Mantra

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 11. Februar 2010, 16:31

@Dirk

;-) nö.. ich wohne in China .. (tschuldigung.. SChina für Dich :P )

aaaaaaaaußerdem habe ich den wichtigsten Teil meiner Kindheit in Stromberg (nähe Olede) verbracht... mit Nugatringen, Bienenstich, Pflaumenpfannkuchen, Schweinsöhrchen.... UND ... 1 Scheibe Wuuuuast im Brrrrötchen mit Maaagarieeene .... :kiffer:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 11. Februar 2010, 16:40

"Brrrrrrötchen"? Das muss dann aber Dein eigener Dialekt gewesen sein. Hier gibts kein 'r'.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

mike1972

Mo24-Fan

  • »mike1972« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 437

Registriert: 31.05.2006

Region: Bayern

Motorrad: Honda Dominator,CB450 Bj1972, Bimota Mantra

  • Private Nachricht senden

11

Freitag, 12. Februar 2010, 02:23

:kiffer: wohe soll ich denn wissen wo die Bötchentante ih "r" genommen hatte?

Das wa in den 70e Jahen 8) ... und jünge wede ich ja auch nicht meh ... 8o

X_FISH

Mo24-Fan

Beiträge: 435

Registriert: 19.08.2009

Region: Bayern

Motorrad: '95er Yamaha XJ 600 S (Ex: '05er Yamaha YBR 125)

  • Private Nachricht senden

12

Sonntag, 14. Februar 2010, 11:09

Als ich mich wegen dem Umschreiben von meinem schweizerischen Führerschein schlau gemacht habe, habe ich ein paar Seiten mit diversen Erklärungen gefunden.

Normalerweise: Wenn der Staat nicht in der Liste mit der »vereinfachten Umschreibung« aufgeführt ist, muss eine theoretische und praktische Prüfung erfolgen.

Das heißt im Klartext:

* Führerschein kann umgeschrieben werden, aber Theorie- und Praxisprüfung müssen abgelegt werden.
* Es gibt keine Fahrstunden, welche als Pflichtstunden absolviert werden müssen. Zumindest lese ich das so heraus.
* Der ausländische Führerschein hat 6 Monate Gültigkeit in .de. Danach muss er umgeschrieben werden oder ist nicht mehr als Berechtigung zum Führen von einem Fahrzeug in der Klasse zulässig.

In der Regel existiert jedoch bei den meisten Fällen noch kein deutscher Führerschein. Das könnte die Sache etwas verkomplizieren...

Grüße, Martin

mike1972

Mo24-Fan

  • »mike1972« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 437

Registriert: 31.05.2006

Region: Bayern

Motorrad: Honda Dominator,CB450 Bj1972, Bimota Mantra

  • Private Nachricht senden

13

Sonntag, 14. Februar 2010, 15:48

Oi Fish,

danke soweit...denkt sich auch voll und ganz mit dem was ich gelesen habe...
naja... ich werde vermutlich die einfachere Variante aus Österreich versuchen.. mal sehen was die Behörden dort so sagen.
Laut I-Net braucht es eine praktische PRüfung (keine Theor.) und auch keine Stunden...mal sehen :-)

Wenn ich Feedback habe werde ich es posten..... 8)

ChrisKa

Mo24-Probefahrer

Beiträge: 7

Registriert: 12.02.2010

Region: Berlin

Motorrad: Suzuki GSXR 600

  • Private Nachricht senden

14

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:08

Das heißt wenn ein Kumpel von mir aus dem Ösiland nach Deutschland ziehen möchte muss er sowohl A als auch B mit Theorie und Praxis nachholen?

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

15

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:11

Nein. EU-Führerscheine sind (größenteils) einheitlich anerkannt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung