).Heisst ja nur, dass dem Amt vor Jahren bei der Neuaustellung der Fahrzeugpapiere ein Fehler unterlaufen ist. Bei Kentniss der Tatsache dass die reale Nutzleistung mit +42% über der eingetragenen Leistung (und jenseits aller Messtoleranzen) liegt könnte der Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit und ggfs. Versicherungsbetrug fallen. Aber das fragst mal besser einen Anwalt deines Vertrauens.Hallo,
ich möchte mir eine ZX6R ('98, G) zulegen. Diese hat vor vielen Jahren einen neuen Brief bekommen (wegen Standzeit) und in diesem wurde eine Leistung von ca. 75PS vermerkt. Allerdings ist sie schon immer offen auf 107PS gewesen.
Ausgehend von einer eingetragenen Motornennleistung von 79kW (107PS) dürfte der reale gemessene Wert schwanken um +/-5% oder +/-3,95kW ... also der Hersteller in den Papieren einen Wert im Bereich 75,05 kW (~102,04PS) bis 82,95kW (~112,78PS) ausweisen. Umgekehrt heisst das für dich dass deine Maschine (mit realen 107PS) eine Motornennleistung im Bereich 102-112/113PS in den Papieren stehen haben darf. Im Hinblick auf die Versicherungpolice dürfte die Toleranz nicht arg ins Gewicht fallen da bereits ab 98PS bzw 100PS ein tuerer Tarif gilt.
Zitat
6. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DES MAXIMALEN DREHMOMENTS UND DER MAXIMALEN NUTZLEISTUNG
6.1. Das vom technischen Dienst ermittelte maximale Drehmoment bzw. die entsprechend ermittelte maximale Nutzleistung des Motors darf bei einer gemessenen Leistung von < 1 kW um +/- 10% und bei einer gemessenen Leistung von > 1 kW um +/- 5% von den vom Hersteller angegebenen Werten abweichen, wobei für die Motordrehzahl eine Toleranz von 1,5% gilt.
6.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf das maximale Drehmoment bzw. die maximale Nutzleistung eines Motors bei einer gemessenen Leistung von < 1 kW um +/- 20% und bei einer gemessenen Leistung von > 1 kW um +/- 10% von den bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Werten abweichen.
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Dem Hersteller sollte es möglich sein, anhand der Fahrgestellnummer festzustellen in welches Land sein Vertrieb anno dunnemals diese Maschine verkauft/geliefert hat.Also, ein Re-Import ist die Maschine dann natürlich nicht. Angenommen sie wurde aus England, USA oder sonst irgendwo her importiert, lässt sich das irgendwomit (z.B. anhand der Fahrgestellnummer) nachvollziehen?
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