Heißt das dann im Klartext: Ich kaufe ein Fahrzeug (Pkw oder Krad), welches abgemeltet ist aber noch TÜV/AU hat und fahre ohne Kennzeichen oder ohne Plakette mit meiner Versicherungsbestätigung auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle und falls ein Unfall passiert oder ich angehalten werde, dann bin ich Versichert bzw. begehe ich keine Ordnungswidrigkeit.
Wobei die Frage wohl nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten kann, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in Flensburg ein Fahrzeug kaufe und es dann mal kurz nach Waldshut-Tiengen fahre kann. (Ich wohne in keinem der beiden Orte, hab mal nur eine möglichst große Nord-Süd-Strecke gewählt). Eventuell gibt es da Ausnahmen,wenn das Fahrzeug innerhalb der Landratsgrenze bleibt.
Wobei mir
SV.DevilRider die Frage schon ausreichend beantwortet hat. Hinfahren, anschauen und Probefahrt machen falls es angeldet ist. Falls nicht, dann bei Interesse mit einem Kurzzeitkennzeichen nochmal anreisen. Funktioniert natürlich nur bei Fahrzeugen die nicht weiter entfernt als 100 Kilometer von seinem Wohnort stehen. Gilt natürlich nur für mich, manch einer fährt vielleicht gewisse Strecken beruftlich öfters und ist dementsprechend flexibler.
Während ich jetzt so schreibe überlege ich mir aber gerade folgendes Szenario: "Ich wohne in Stuttgart, mache Urlaub in Berlin und sehe in den Kleinanzeigen ein Fahrzeug. Nach einer Besichtigung beschließe ich das Vehikel spontan zu kaufen. TÜV/AU sind noch vorhanden oder werden Neu gemacht. Bekomme ich ausserhalb meines Landkreises ohne große Probleme ein Kurzzeitkennzeichen. Oder muss ich dies in dem Landkreis holen an dem ich einen Wohnsitz habe? Versicherungnachweis brauche ich wohl auch noch?
Gruß Micha