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Seni

Mo24-Hobbyist

  • »Seni« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 51

Registriert: 23.04.2009

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Motorrad: Honda Transalp

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1

Montag, 3. Mai 2010, 21:40

Motorroadkauf - Probefahrt - Überführung usw.

Hallo zusammen,

Ich schau zur Zeit öfters mal was es bei uns in der Gegend für Gebrauchte gibt. Wenn die Maschine noch angemeldet ist, dann geht es klar. Hinfahren, anschauen und auf eigenes Risiko eine Probefahrt machen. Eventuelle Haftplichtschäden sind ja dann durch die Versicherung des Halters abgedeckt. Sollte man das Bike kamputt machen (umschmeißen, Unfall...) kann der Besitzer auf Schadensersatz bestehen. Hoffe das stimmt soweit.

Falls aber so ein Gerät mal abgemeldet ist aber noch Tüv hat, welche Möglichkeiten hat man da. Ich kann ja nicht jedes Mal ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ist man bei der roten Nummer bei Motorrädern kulanter ?(

Falls der TÜV/AU abgelaufen sind wird es wohl allgemein schwierig. Aber von solchen Angeboten lass ich wohl besser eh die Finger. Eine Überführung mit Hänger lässt sich vielleicht noch Organisieren, aber ein Moped ohne Probefahrt kaufen :thumbdown:


Grüße
Michael

SV.DevilRider

Mo24-Hobbyist

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2

Montag, 3. Mai 2010, 23:59

2 Regeln

Erste Regel.
Bei abgemeldetem Bike zumindest Probefahrtmöglichkeit auf nichtöffentlichem Gelände sicherstellen. (Fahren ist besser als hören was der Verkäufer sagt)

Zweite Regel:
Bei abgemeldetem Bike hilft nur entweder das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung oder Trailer.

(Das ist nicht wie beim Auto das man mit abgemeldetem Fahrzeug,aber mit Tüv einfach mit einer ausgefüllten Versicherungsdoppelkarte eine direkte Fahrt zur Zulassungsstelle machen darf.)

Nun ist ja ein Kurzzeitkennzeichen mehrere Tage gültig,- aber merke.....das Betreiben eines Fahrzeuges ist nur mit Eintrag in der roten Karte gültig und nicht für mehrere Mopeds.
Ohne Ordnungsgemäß ausgefülltem Schein besteht kein Versicherungsschutz und keine Zulassung zum Strassenverkehr !! Außerdem im Falle des anhaltens durch Handgasaffen ect. kostet das wieder und bei Unfall heißt das wie füllst du den Schein schnell aus wenn Du beatmet wirst?

Am besten ist immer hinfahren,anschauen und bei wirklichem Interesse in den sauren Apfel beißen und kurzzeitkennzeichen holen. :)
Unter einer 1000 der steig ich nicht auf ein Bike,ich will ja fahren und nicht schieben.
(Verheizt Eure Reifen,aber nicht Eure Seele)
:) :) :)

hawkeye

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3

Dienstag, 4. Mai 2010, 10:57

Hallo
(Das ist nicht wie beim Auto das man mit abgemeldetem Fahrzeug,aber mit Tüv einfach mit einer ausgefüllten Versicherungsdoppelkarte eine direkte Fahrt zur Zulassungsstelle machen darf.)
Gibt es da tatsäch Unterschiede zwischen PKW und Krad? Wenn ja, warum? Und, wo steht das?

Grüße

Hawkeye
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STan.X

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4

Dienstag, 4. Mai 2010, 11:42

Nein,

es gibt da keinen Unterschied – beides sind zulassungspflichtige Fahrzeuge.

GruHS
Richard

hawkeye

Mo24-Bewohner

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5

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:13

Hallo
es gibt da keinen Unterschied – beides sind zulassungspflichtige Fahrzeuge.
So kenne ich das eigentlich auch. Da ich aber schon seit einiger Zeit nicht mehr damit zu tun habe, wollte ich das gern bestätigt haben.

Grüße

Hawkeye
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Seni

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6

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:33

Heißt das dann im Klartext: Ich kaufe ein Fahrzeug (Pkw oder Krad), welches abgemeltet ist aber noch TÜV/AU hat und fahre ohne Kennzeichen oder ohne Plakette mit meiner Versicherungsbestätigung auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle und falls ein Unfall passiert oder ich angehalten werde, dann bin ich Versichert bzw. begehe ich keine Ordnungswidrigkeit.

Wobei die Frage wohl nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten kann, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in Flensburg ein Fahrzeug kaufe und es dann mal kurz nach Waldshut-Tiengen fahre kann. (Ich wohne in keinem der beiden Orte, hab mal nur eine möglichst große Nord-Süd-Strecke gewählt). Eventuell gibt es da Ausnahmen,wenn das Fahrzeug innerhalb der Landratsgrenze bleibt.

Wobei mir SV.DevilRider die Frage schon ausreichend beantwortet hat. Hinfahren, anschauen und Probefahrt machen falls es angeldet ist. Falls nicht, dann bei Interesse mit einem Kurzzeitkennzeichen nochmal anreisen. Funktioniert natürlich nur bei Fahrzeugen die nicht weiter entfernt als 100 Kilometer von seinem Wohnort stehen. Gilt natürlich nur für mich, manch einer fährt vielleicht gewisse Strecken beruftlich öfters und ist dementsprechend flexibler.
Während ich jetzt so schreibe überlege ich mir aber gerade folgendes Szenario: "Ich wohne in Stuttgart, mache Urlaub in Berlin und sehe in den Kleinanzeigen ein Fahrzeug. Nach einer Besichtigung beschließe ich das Vehikel spontan zu kaufen. TÜV/AU sind noch vorhanden oder werden Neu gemacht. Bekomme ich ausserhalb meines Landkreises ohne große Probleme ein Kurzzeitkennzeichen. Oder muss ich dies in dem Landkreis holen an dem ich einen Wohnsitz habe? Versicherungnachweis brauche ich wohl auch noch?

Gruß Micha

STan.X

Mo24-Bewohner

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7

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:44

Der Fall ist in §23(4) StVZO geregelt: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..

Heißt für dich:
Mit dem alten entstempelten Kennzeichen darfst du in deinem Zulassungsbezirk oder
einem direkt angrenzenden Bezirk
auf dem direkten Wege zur Zulasungsstelle fahren,
wenn das Kennzeichen am Mopped/Auto befestigt ist!

Probefahrten darfst du damit nicht machen!

GruHS
Richard

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