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Lille

Café & Pension

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1

Dienstag, 4. Mai 2010, 12:33

OT: Durchfahrtsverbot LKW

Ich hab in letzter Zeit zweimal eine Schilderkombination gesehen, die mich etwas verwirrt...

Also das hier ist noch klar:



Bedeutet:

Zitat

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Soweit noch klar.

Aber was bedeutet denn dann diese Kombination:




Aber wenn doch das obere Schild schon 3,5t beschränkt, warum dann zusätzlich noch eine Beschränkung auf 7,5t ?? Ich bin verwundert...

Wobei ich diese, neulich entdeckte Kombination noch besser fand:




Manchmal kommt mir der Verdacht, die haben hier bei der Straßenmeisterei zuviele Schilder und wissen nicht, wohin damit... :whistling:

Bauer

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2

Dienstag, 4. Mai 2010, 12:37

Beim zweiten kann z.B der Lieferverkehr bis 7,49t noch rein. ;)

Bei den meisten steht Anlieger frei drunter, wo ich dann immer durchfahre in Dortmund ist der kürzere Weg zur Firma :grin:
Gruß Heiko

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bauer« (4. Mai 2010, 12:42)


Lille

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3

Dienstag, 4. Mai 2010, 12:55

Dnn müsste aber "Lieferverkehr frei" oder "Anliegerverkehr frei" drunter stehen. Oder?

schokorossi

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4

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:04

Müßte es natürlich. Aber wir haben hier in der Gegend auch einige unklar bis unsinnig beschilderte Ecken. Der Kavalier genießt und schweigt... ;)

Bauer

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5

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:09

Das müßte dann drunter stehen wenn der Liefer- bzw Anliegerverkehr nur mit Fahrzeugen über 7,49t möglich ist.
Gruß Heiko

CHiP

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6

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:12

Aber was bedeutet denn dann diese Kombination:





Aber wenn doch das obere Schild schon 3,5t beschränkt, warum dann zusätzlich noch eine Beschränkung auf 7,5t ?? Ich bin verwundert...

Das zulässige Gesamtgewicht wurde von 3,5 auf 7,5 raufgesetzt so wie es früher bei diesem Schild war.

Was das andere soll :?: Da hätte IMHO das zweite Schild gereicht.
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Bauer

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7

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:22

Beim letzten kann auch sein das die das untere Schild neu angebracht haben aber das obere noch nicht entfernen konnten/durften, hinhängen geht schneller als entfernen....
Gruß Heiko

Ryllan

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8

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:50

Kann es sein, das das zulässige Gesammtgewicht von 3,5t durch das Zusatzschild auf 7,5t angehoben wurde.
Also würde es dann bedeuten das man bis 7,49t noch diese Straße befahren darf.
Hierzu wäre mal ne Rückfrage bei der Polizei ratsam.
Mich würde stark interessieren ob dem so sei oder wirklich nur einer vergessen hat da was wegzuhängen.


@Lille

das untere mit der Vollsperrscheibe ist aber eigentlich schon klar.
Da wird es LKW über 3,5t untersagt die Strasse zu befahren ebenso PKW´s und Kraftomnibusse.
Ok hätten sie das obere weggetan wäre der selbe Effekt erziehlt worden, nämlich das da keiner fahren darf.
Das untere wird wohl später dazu gekommen sein und an jedem Schild was bestellt und aufgehängt wird, wird wohl irgend einer verdienen ^^.

der Alex
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Lille

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9

Dienstag, 4. Mai 2010, 13:55

Kann es sein, das das zulässige Gesammtgewicht von 3,5t durch das Zusatzschild auf 7,5t angehoben wurde.
Da wäre das hier dann aber eindeutiger:




Das untere wird wohl später dazu gekommen sein und an jedem Schild was bestellt und aufgehängt wird, wird wohl irgend einer verdienen ^^.

Jepp - so kommt mir hier auch so manche Ausschilderung vor... :whistling:

Bauer

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10

Dienstag, 4. Mai 2010, 14:12

Da kannste die Gewichtsbeschränkung weglassen, da darf kein motorberiebenes Fahrzeug durch;)
Gruß Heiko

Lille

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Dienstag, 4. Mai 2010, 14:22

Stimmt... da wäre das passender:


CHiP

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12

Dienstag, 4. Mai 2010, 15:13

Neee, denn das bedeutet tatsächliches Gesamtgewicht. Das mit dem Lkw aber zulässiges Gesamtgewicht.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

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