Soweit noch klar.
Zitat
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Mo24-Probefahrer
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Motorrad: Suzuki GSX-R 600 K7 und noch ne 125er

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bauer« (4. Mai 2010, 12:42)
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Aber was bedeutet denn dann diese Kombination:
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Aber wenn doch das obere Schild schon 3,5t beschränkt, warum dann zusätzlich noch eine Beschränkung auf 7,5t ?? Ich bin verwundert...
Da hätte IMHO das zweite Schild gereicht. Benutzerinformationen überspringen
Mo24-Probefahrer
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.Da wäre das hier dann aber eindeutiger:Kann es sein, das das zulässige Gesammtgewicht von 3,5t durch das Zusatzschild auf 7,5t angehoben wurde.
Das untere wird wohl später dazu gekommen sein und an jedem Schild was bestellt und aufgehängt wird, wird wohl irgend einer verdienen.
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