Ich glaub das noch nicht so ganz was der mir erzählt hat.
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Ich gehöre ja noch zu dieser Generation. Bin auch früher in einer Spedition eine Zeit lang 7,5 t gefahren.Die älteren Semester die damals nur den normalen Pkw Führerschein gemacht haben, damals hieß es noch Klasse 3 dürfen ja auch noch Fahrzeuge bis 7,5T bewegen obwohl der heutige Autoführerschein B auf 3,5T runtergesetzt wurde.
Zitat
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren
keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
Wer seinen Klasse 3 umschreibt darf auch C1E fahren (bis zum 50. Lebensjahr. Danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Gutachten)
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Quelle
Zitat
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat den alten rosa
Papierführerschein abgelöst. Auf der Rückseite sind die
Fahrerlaubnisklassen vermerkt. Markierungen mit Stern *) verweisen auf
das Beschriftungsfeld links oben. Hier kann der Prüfer unmittelbar nach
dem Ende der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung das Datum
eintragen. Wäre es gedruckt und der Prüfling fällt durch, müsste der
Führerschein vernichtet und neu erstellt werden. Wird der Führerschein
erst nach der Prüfung hergestellt, muss der Prüfling danach noch einige
Tage warten. Einige Kommunen beschriften das Textfeld, andere lassen der
Prüfling nach der Prüfung auf den Führerschein warten und stellen ggfs.
Übergangsdokumente aus, falls es eine Führerscheinerweiterung war.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (29. April 2010, 10:27)

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