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micha91

Mo24-Probefahrer

  • »micha91« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

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1

Montag, 26. April 2010, 23:04

Geplante Führerscheinänderung

Hallo,

ich mache gerade meinen Führerschein Klasse A(beschränkt) in der Fahrschule.
Nun sagte mein Fahrlehrer, dass mich die Führerscheinänderung betreffen würde, und das ich dann in 2 Jahren noch einmal eine Prüfung ablegen müsste um die Klasse A zu bekommen.
Aber ich hab jetzt die ganze Zeit gegoogelt und nirgend steht was davon ob diese Änderung einfluss auf mich haben kann, wenn ich jetzt meinen Füherschein mache.
Ich glaub das noch nicht so ganz was der mir erzählt hat.
Und nun wollt ich hier mal fragen ob sich jemand auskennt mit dem thema?

mfg.

Coyote

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2

Montag, 26. April 2010, 23:10

Ist noch alles Spekulatius.

Und ich behaupte, dass du, wenn du jetzt den A machst, dann keine neue Prüfung machen musst. Denn einen A(beschränkt) gibt es streng genommen überhaupt nicht. Es ist ein A, bei dem du in der Anfangszeit gedrosselt fahren musst.

Eine Prüfung gibts ja nur, um eine Fahrerlaubnis neu zu erwerben. Aber die hast du dann ja schon. Außerdem wird Bestandsschutz gelten, man wird dir keine Berechtigung wegnehmen, die du schon hast. Wie eben nach 2 Jahren ungedrosselt fahren zu dürfen.


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Fischi

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3

Dienstag, 27. April 2010, 01:11

Ich glaub das noch nicht so ganz was der mir erzählt hat.


Ist auch besser so ;)

Die ganze Neuregelung wird EU weit einheitlich gestaltet werden und frühestens 2013 spruchreif sein...die jetzt beantragte Berechtigung zum Führen eines KFZ wird auch nach den jetzigen gültigen Regeln behandelt. (Einfach mal auf Deiner FS-Stelle anrufen ;) )

Überhaupt steckt das alles noch im genannten "Spekulatius", die wissen ja noch nichtmal ob es jetzt eine Prüfung für dann alle Klassen ( A1, A2, A) die nur ab dem Erwerb der jeweiligen Klasse eine Frist für die nächsthöhere geben wird oder für jede Klasse eine Art Ausbildungsnachweis mit jeweiliger Prüfung....
Gedacht ist es so, dass man mit 16 einen A1 macht und dann mit 18 automatisch den umgeschrieben bekommt auf einen A2 bei dem man dann mit maximal 35kW fahren darf, zwei Jahre später bekommt man den A....die Altersgrenze von 25 Jahren soll komplett wegfallen und jeder muss mindestens mit dem A2 beginnen der älter als 18 ist und dem eine 11kW 125er nicht reicht...

Sehr viel wahrscheinlicher wird es aber so sein, dass man für jede Klasse zwar kaum noch Ausbildung braucht, dafür aber jeweils ein Prüfung...die Fahrschulverbände laufen ja jetzt schon Sturm

PS: A2 ersetzt den derzeitigen A-beschränkt und ist eine komplett eigene FS-Klasse, die kommt ganz sicher...nur wie die aussehen wird weiß noch kein Mensch
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Evo2k6

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4

Dienstag, 27. April 2010, 16:30

Ist alles noch Spekulation. Und wenn du denn Schein hast hast du Ihn auch dann kann Ihn dir auch keiner mehr noch was nachbrummen. Die älteren Semester die damals nur den normalen Pkw Führerschein gemacht haben, damals hieß es noch Klasse 3 dürfen ja auch noch Fahrzeuge bis 7,5T bewegen obwohl der heutige Autoführerschein B auf 3,5T runtergesetzt wurde. Wobei Ich das bei manchen echt nicht miterleben möchte. Meine Mutter fährt zwar gut Auto, aber alles was über Mittelklasse rausgeht sprengt ihre Größendimensionen :grin: .


Die Anhebung bei A beschränkt von 34 auf 48 PS war schon im Gespräch als Ich vorletztes Jahr meinen Schein gemacht habe und passiert ist bis heute nichts. Da würde Ich mir nicht so ne Panik machen, Die Mühlen der EU mahlen wesentlich langsamer als ein normal begabter Mensch für seinen Führerschein braucht :grin:

Dirk U.

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5

Dienstag, 27. April 2010, 17:59

Die älteren Semester die damals nur den normalen Pkw Führerschein gemacht haben, damals hieß es noch Klasse 3 dürfen ja auch noch Fahrzeuge bis 7,5T bewegen obwohl der heutige Autoführerschein B auf 3,5T runtergesetzt wurde.
Ich gehöre ja noch zu dieser Generation. Bin auch früher in einer Spedition eine Zeit lang 7,5 t gefahren.
Eigentlich ist der fast genauso einfach zu fahren wie jeder PKW nur beim rückwärts rangieren muss man schon Augenmaß haben (oder Erfahrung).

Wer seinen Klasse 3 umschreibt darf auch C1E fahren (bis zum 50. Lebensjahr. Danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Gutachten)

Zitat

Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren
keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig



Fischi

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6

Mittwoch, 28. April 2010, 08:22

Wer seinen Klasse 3 umschreibt darf auch C1E fahren (bis zum 50. Lebensjahr. Danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Gutachten)


Das war mal....wenn es nur um den Führerschein an sich geht stimmt das zwar noch, aber wenn man den LKW FS dafür einsetzen will wofür er da ist, im gewerblichen Güterverkehr, dann benötigt man heutzutage Nachschulungen die mit ca. 500-600€ jährlich richtig heftig zu Buche schlagen....ausser den ärtzlichen Untersuchungen natürlich...
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Zottelc4

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7

Mittwoch, 28. April 2010, 14:24

@Fischi
Man muss alle fünf Jahre eine Nachschulung machen. Kann man dann zusammen mit dem augenärztlichen Gutachten un der allgemeinärztlichen Untersuchung kombinieren. Das ist allerdings das Aus für so ziemlich jede Urlaubsvertretung... :(
Gruß
Zottel

Dirk U.

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8

Mittwoch, 28. April 2010, 17:15

Ich muss allerdings zugeben das mich das Thema nicht wirklich interessiert. Ich bewege keine LKWs mehr und habe auch nicht vor das beruflich noch mal zu tun.
Als Fahrer für Umzüge von Freunden reicht auch ein kleinerer LKW und den darf man ja auch weiter fahren.
Ich gebe doch nicht noch Unsummen für irgendwelche Gutachten aus. Ist ja auch noch 8 Jahre hin. ;)



Benino

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9

Mittwoch, 28. April 2010, 21:53

Beim Klasse 3 umschreiben kann man nicht nur den C1E erhalten, der bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und 12 t zul. Gesamtgewicht des Zuges ohne Achszahlbeschränkung gilt, sondern auch den CE(79), der bis 7,5 t- zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zuzüglich des 1,5-fachen des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs als Hänger, was einem zul. Gesamtgewicht des Zuges von etwas über 18 t. entspricht - aber dann mit max. 3 Achsen! Außerdem ist da mit Schlüsselnummer 171 (glaub zumindest, das es die ist) noch der FS für Omnibusse bis 7,5 t. enthalten ohne Hänger und nicht für Personenbeförderung! Überführungsfahrten bzw. nen Familienausflug mit max. 8 Personen darf man damit machen...

Mein Kollege hat erst neulich gesagt, daß er wg. seinen CE-Führerschein in den nächsten Jahren 5 Fahrerschulungen machen muß, die doch ziemlich ins Geld gehen, sofern er gewerblich fahren möchte . Für private Zwecke darf man auch ohne diese Fahrerschulungen fahren. Man kann auch jederzeit später diese Schulungen nachholen, wenn man wieder fahren möchte (Bestandsschutz).

Dirk U.

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10

Donnerstag, 29. April 2010, 09:30

So sah meiner nach dem Umschreiben aus:




Evo2k6

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11

Donnerstag, 29. April 2010, 10:11

Warum sind bei dir bei A nur Sternchen? bei mir steht da das Datum drin.

Dirk U.

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12

Donnerstag, 29. April 2010, 10:20

Weil ich den A erst 2007 gemacht habe und den Klasse 3 schon seit 1987 habe.

Dafür ist das Datum oben links eingetragen wo ich die Prüfung gemacht habe. Es war ja am Prüfungstag noch nicht sicher ob ich bestehe. Es wird dann bei bestandener Prüfung das Datum eingetragen ab wann er gültig ist.



Zitat

Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat den alten rosa
Papierführerschein abgelöst. Auf der Rückseite sind die
Fahrerlaubnisklassen vermerkt. Markierungen mit Stern *) verweisen auf
das Beschriftungsfeld links oben. Hier kann der Prüfer unmittelbar nach
dem Ende der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung das Datum
eintragen.
Wäre es gedruckt und der Prüfling fällt durch, müsste der
Führerschein vernichtet und neu erstellt werden. Wird der Führerschein
erst nach der Prüfung hergestellt, muss der Prüfling danach noch einige
Tage warten. Einige Kommunen beschriften das Textfeld, andere lassen der
Prüfling nach der Prüfung auf den Führerschein warten und stellen ggfs.
Übergangsdokumente aus, falls es eine Führerscheinerweiterung war.
Quelle


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (29. April 2010, 10:27)


Evo2k6

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13

Donnerstag, 29. April 2010, 10:31

Komisch. Irgendwie ist das voll verpeilt.... weil bei einem ehemaligem Klassenkameraden der nur B gemacht hat haben sie auch überall nur den Stern reingehaun und das in das Feld geschrieben trotz dessen das er im gleichem Landkreis wohnt.

Bei mir steht in jeder spalte das Datum. Auch bei A habe A ja auch erst nach B gemacht, habe dann son Übergangsdokument bekommen und musste mir dann meinen neuen Führerschein abholen und gleichzeitig den alten abgeben.

xilence

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14

Dienstag, 11. Mai 2010, 13:25

Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, und bitte um entschuldigung, falls ich Mist schreibe.
Aber Evo, vielleicht weil Du A beschr. hast? Damit Du, bzw. irgendwer anders weis ab wann Du offen fahren darfst.

Coyote

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15

Dienstag, 11. Mai 2010, 16:27

Eher weil er einen vorläufigen Führerschein bekam (wegen der auseinanderliegenden Prüfungen) und die Führerscheinstelle damit Zeit hatte, das Ding richtig zu drucken. Die anderen haben ihre Karte gleich nach der Prüfung in die Hand gedrückt bekommen.


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Weltking

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16

Dienstag, 11. Mai 2010, 22:22

Das ist heute aber auch nicht mehr so, dass du die Pappe, bessergesagt die Karte, direkt nach der bestandenen Prüfung gleich in die Hand gedrückt bekommst. Heute bekommst du immer nur ne Bescheinigung, die du dann bei der Führerscheinstelle vorzeigen musst und die händigen dir erst dann deinen Lappen aus.
Dein Führerschein wird nämlich schon erstellt, wenn du deine gewünschte Klasse beantragt hast, es wird dann halt nur vor Ort das Datum eingetragen.

Tommy86

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17

Dienstag, 11. Mai 2010, 22:50

Ich seh grad dass ich bei mir nen Mischmasch drin hab ;)

Bei Klasse B steht das Datum: 18.02.05
Bei Klasse A (beschr.) steht n Sternchen und links oben das neue Datum: 22.7.2008

Aber wo wir gleich beim Thema sind: Wie war das nochmal gleich mit dieser A (beschr.) Geschichte im Ausland? Also wenn meine Drosselzeit in Deutschland abläuft, aber das Sternchen logischerweise nur beim A (beschr.) gesetzt ist. Ist allgemein bekannt, dass der Führerschein nach zwei Jahren ohne neue Eintragung auch für den offenen A gilt, oder könnten österreichische oder italienische Cops mir da nen Strick draus drehen?

Gruß

Coyote

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18

Mittwoch, 12. Mai 2010, 08:34

Sie können dir keinen Strick draus drehen weil fürs Strickdrehen Gerichte zuständig sind und spätestens die wissen müssen, was los ist. Aber die Polizei können dich aufgrund von Ahnungslosigkeit nerven, dir die Weiterfahrt verbeiten etc...


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