Grad in der Sache Fahrtenbuch kommts auch etwas auf die zu Bearbeitende Person an.
Du wurdest gelasert, es wurde notiert und nicht angehalten, dann bekommst du Post.
Wenn das Fzg auf dich zugelassen ist, dann du oder halt ein abweichender halter.
Im normalfall kommt hier bei uns HAM und im Kreis WAF immer erst ein Brief wo angaben zum fahrer gemacht werden SOLLEN.
So das ist der Knackpunkt, du kannst es machen musst es aber nicht wenn zB der Fahrer mit dir ein Familien Verhältniss hat (zb Halter Mutter und du bist gefahren), dann kann sie die angabe verweigern.
Wenn sie also verweigert passiert folgendes :
der Halter bekommt Post und wird Vorgeladen, dann wird sie vor Gericht nochmal befragt (wer hat zugang zum Schlüssel, wohnsituation, wieviel Personen im haushalt etc)
dann gehts enrtweder gut oder schlecht aus.
Wenns schlecht aus geht, heisst es dann evtl Fahrtenbuch.
Beim Zeitraum etc. kommt es dann auch auf die schwere der Veranstaltung bzw. das persönliche Aufführen bei gericht drauf an, das ist halt individuell