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Sportyzilla

Schüttelshaker

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21

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:14

@ Fabian:
Ja mit Dose... :(
Typische Ampelstart-Situation.


@ Chris:
Auf nen Fahrtenbuch kann ich gut verzichten. Seh das Vergehen ja auch ein. *nicht* :)

Der B

Mo24-Kultanhänger

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22

Mittwoch, 9. Juni 2010, 14:02

Soweit ich weiß, muss ein Lasergerät auch justiert werden (Messung der Entfernung zwischen verschiedenen Punkten)

Wenn sie einen nicht anhalten, ist man halt nicht gefahren (auf dem Moped)
In der Dose gilt: Einfach nicht zu schnell fahren und immer schön gemütlich bleiben :)
Fahren bis der Hubraum brennt :huh:

Das sind keine Kratzer, das nennt sich "Used-Look"!!

*Fabian*

Mo24-Kultanhänger

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23

Mittwoch, 9. Juni 2010, 15:13

Grad in der Sache Fahrtenbuch kommts auch etwas auf die zu Bearbeitende Person an.

Du wurdest gelasert, es wurde notiert und nicht angehalten, dann bekommst du Post.

Wenn das Fzg auf dich zugelassen ist, dann du oder halt ein abweichender halter.

Im normalfall kommt hier bei uns HAM und im Kreis WAF immer erst ein Brief wo angaben zum fahrer gemacht werden SOLLEN.

So das ist der Knackpunkt, du kannst es machen musst es aber nicht wenn zB der Fahrer mit dir ein Familien Verhältniss hat (zb Halter Mutter und du bist gefahren), dann kann sie die angabe verweigern.

Wenn sie also verweigert passiert folgendes :

der Halter bekommt Post und wird Vorgeladen, dann wird sie vor Gericht nochmal befragt (wer hat zugang zum Schlüssel, wohnsituation, wieviel Personen im haushalt etc)

dann gehts enrtweder gut oder schlecht aus.

Wenns schlecht aus geht, heisst es dann evtl Fahrtenbuch.

Beim Zeitraum etc. kommt es dann auch auf die schwere der Veranstaltung bzw. das persönliche Aufführen bei gericht drauf an, das ist halt individuell
Das Leben ist zu kurz um Tüv geprüfte Motorräder zu fahren!!

Coyote

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24

Mittwoch, 9. Juni 2010, 18:33

Und wer clever ist, sagt, er könne sich nicht erinnern. In dem Fall hat er zumindest nicht die Zusammenarbeit verweigert. Das aber nur am Rande.


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x-stars

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25

Mittwoch, 9. Juni 2010, 20:51

also, kann das unter umständen auch mehere Jahre anhalten, so ein Buch zuführen. Dann kann man es nur hoffen das man nie in die Verlegenheit kommt.


Fahrtenbuch bekommen aber auch nur Halter: Da wird die Karre halt auf Mutti/Vati/Freundin zugelassen...

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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26

Mittwoch, 9. Juni 2010, 23:35

Es kann auch vorkommen, dass das Fahrtenbuch einer Person auferlegt wird, und nicht dem Halter. Kommt aber wohl eher selten vor.


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