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Dyli21

Mo24-Probefahrer

  • »Dyli21« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 9

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Motorrad: Im moment noch keins

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1

Montag, 28. Juni 2010, 20:41

Abgesperrter Platz

Guten Tag, bei uns im Indu Park gibt es die Filiale "Hellweg". Am Wochenende so gegen 20 Uhr ist er abgesperrt, durch 4 x große Schranken. Nur mit Motorräder kommt man da durch nicht mit Autos. Jetzt meine Frage :

Wenn ich dort auf dem Weg bisschen Motorrad fahren würde, könnte ich z.B. von der Polizei beschuldigt werden, illegal gefahren zu sein !?
Wer gedankenlos rast, riskiert sein Leben

2

Montag, 28. Juni 2010, 21:11

Kurz und knapp

JA!
Verboten!

Lieber hier ...

http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/
:holland:

x-stars

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3

Montag, 28. Juni 2010, 21:22

Nich nur das, du könntest noch ne Anzeige wegen Landfriedensbruch dazukriegen, wenn die Polizei den Besitzer fragt ob er denn will.

Inukshuk

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4

Montag, 28. Juni 2010, 21:27

Also dann wohl eher Hausfriedensbruch, oder?
Inukshuk

und meine Isabelle

5

Donnerstag, 1. Juli 2010, 19:23

Und noch mein Schmalz dazu:

Vergiss es im Indupark zu fahren ... Dort fahren Regelmässig die netten Herren mit den Kennzeichen vor, die mit "NRW" beginnen ... Weil dort zuviele auf den Pärkplätzen "Schindluder" treiben (Hauptsächlich bei Real...)

Ruhrpark kannst du auch gleich knicken ... Ich gebe dir jetzt aber auch keine Tips, wo du es theoretisch könntest, weil ziemlich unwahrscheinlich: LASS ES.

Erstens weil Sperre oder ähnliches und zweitens weil Hausfriedensbruch. Kann sehr teuer werden.

Fahr lieber mit irgendjemandem zu einem ADAC-Übungsplatz. Glaube in Recklinghausen ist einer.

Gruß, ein Ex-Dortmunder.
Und nu?

6

Donnerstag, 1. Juli 2010, 22:45

Anzeige wegen Landfriedensbruch dazukriegen
Landfriedensbruch gibt es nicht, eher "Hausfriedensbruch" ;)

Generell ist es verboten auf abgesperrte Plätze/Flächen zu fahren. Es sei denn der Eigentümer gibt dir eine schriftliche Genehmigung dass Du dort üben darfst, was eher unwahrscheinlich ist.

Fahr besser auf einem Verkehrsübungsplatz, dort kannst Du nämlich nicht des "Fahren ohne Fahrerlaubnis" beschuldigt werden.

Coyote

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7

Donnerstag, 1. Juli 2010, 22:53

Landfriedensbruch gibt es nicht


Doch... (ist aber was völlig anderes)

SCNR ;)


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x-stars

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8

Freitag, 2. Juli 2010, 06:12

Hab überlegt ob Haus- oder Landfriedensbruch, hab mir dann gedacht, dass nen Platz eher weniger nen Haus ist (bin halt kein Jurist :D).

@Eule: Schriftlich muss se glaub ich nicht sein, vereinfacht aber nat. alles

9

Samstag, 3. Juli 2010, 13:03

@Eule: Schriftlich muss se glaub ich nicht sein, vereinfacht aber nat. alles
Muss nicht, aber dann stehst Du schlecht da. Denn der Eigentümer kann bestreiten eine Erlaubnis erteilt zu haben. Wenn Du es schriftlich hast, bist oder wärst Du auf der sicheren Seite.
Gesprochene Worte traue nicht, nur das was Du auf Papier hast ;)

Dessweiteren bist Du auf soeinem Platz nicht versichert bzw. die Versicherung weigert sich im Falle eines Unfalls da "fahren ohne Fahrerlaubnis". Auf einem Übungsplatz bist Du für sowas versichert :)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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10

Samstag, 3. Juli 2010, 13:06

die Versicherung weigert sich im Falle eines Unfalls


Die Versicherung - wenn wir von der Haftpflicht reden - kann sich nicht weigern. Sie kann Regress fordern (und das auch nur gedeckelt), aber das ist eine andere Geschichte. Ich frage mich, warum sich der "Versicherung zahlt nicht"-Mythos so hartnäckig hält.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. Juli 2010, 13:08)


11

Samstag, 3. Juli 2010, 13:09

Es gibt Versicherungen die sich in einem solchen Fall wirklich weigern. Das zu recht!

Coyote

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12

Samstag, 3. Juli 2010, 13:12

Die Kaskoversicherung, ja, aber die zahlt ja auch nur deine eigenen Schäden. Die Haftpflichtversicherung darf sich in so einem Fall nicht weigern.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

13

Samstag, 3. Juli 2010, 13:15

Die Haftpflichtversicherung darf sich in so einem Fall nicht weigern.
Ahso

Auch wenn es sich um einen verursachten Schaden handelt, der von einem "Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis" ausgegangen ist? Hättest Du da die Klausel zum nachlesen, weil mich würde das interessieren!
Alles kann man ja nicht wissen :grin:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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14

Samstag, 3. Juli 2010, 13:40

Zitat

Auch wenn es sich um einen verursachten Schaden handelt, der von einem "Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis" ausgegangen ist?


Davon reden wir doch die ganze Zeit, oder?

Da gibt es keine Klausel, ebensowenig wie es eine Klausel gibt, die die Zahlung ausschließt, wenn du betrunken gefahren bist oder sonstwas verbotenes tust. Die wirksamen Klauseln in den Versicherungsbedingungen sind im Beispiel A 1.1.1 und A 1.5. A 1.5.1 schließt nur vorsätzlich und rechtwidrig verursachte Schäden aus. Dazu müsste aber der Fahrer - ob mit oder ohne Lappen - den Unfall mutwillig herbeiführen, wovon man kaum ausgehen kann. Die anderen Klauseln spielen hier gar keine Rolle.

Aber du darfst dir gerne diesdurchlesen - vor allem den Teil "Regressbegrenzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung".


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