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Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Honda FX 650 Vigor, Honda Transalp XL700 VA

Landfriedensbruch gibt es nicht, eher "Hausfriedensbruch"Anzeige wegen Landfriedensbruch dazukriegen
).Muss nicht, aber dann stehst Du schlecht da. Denn der Eigentümer kann bestreiten eine Erlaubnis erteilt zu haben. Wenn Du es schriftlich hast, bist oder wärst Du auf der sicheren Seite.@Eule: Schriftlich muss se glaub ich nicht sein, vereinfacht aber nat. alles
die Versicherung weigert sich im Falle eines Unfalls
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. Juli 2010, 13:08)
AhsoDie Haftpflichtversicherung darf sich in so einem Fall nicht weigern.
Zitat
Auch wenn es sich um einen verursachten Schaden handelt, der von einem "Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis" ausgegangen ist?
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