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ich:)

Mo24-Fan

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1

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:01

Fahren vor 18. Geburtstag mit 125er?

Hy,

hab da mal kurz ne dringende Frage:

Wenn ich demnächst meine A-Prüfung beendet habe, bin ich noch keine 18 :(

Darf ich dann bis zu meinem Geburtstag mit ner 125er rumfahren?
Weil ich meine, das alter für diese Klasse hab ich ja schon (erlaubt ab 16 Jahre) und wenn ich die prüfung erfolgreich für klasse A abschließe, wäre es doch ok, oder?
Weil die 125er wären ja dann eh im Führerschein eingeschlossen.

Ich könnte doch z.B. die Prüfbescheinung als Nachweis mitführen... oder was denkt ihr dazu?

Geht das in Ordnung, oder darf man das nicht?

Bitte um schnelle Antworten

Danke
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Lille

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2

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:13

Prüfbescheinigung statt Führerschein -> Nein! Das geht nicht. Wenn Du angehalten wirst, gibt's trotzdem Ärger (drum heißt das Teil auch "Laufzettel" - weil damit laufen kann).

Ob Du ggf was temporäres bekommen könntest, müsstest Du bei der Führerscheinstelle nachfragen. Wie lange isses denn von der Prüfung bis zum 18.Geburtstag? Lohnt es sich, da Aufwand zu investieren oder geht's nur um ein paar Tage.

Wenn 125er, dann aber auch nur eine gedrosselte - unter 18 - is' klar, Ne?

ich:)

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3

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:19

hmm, naja, muss ja nicht unbedingt ne prüfbescheinigung sein. Meinte halt irgendein Zettel, als Nachweis, dass ich die Prüfung geschafft habe, usw. wenn du verstehst was ich meine.
Wie man sowas nennt, weiß ich leider auch nicht...

Ich hab gehört, dass man erst ca. 1 monat vor dem Geburstag die Prüfung machen darf, wenn mich nicht alles täuscht...
Dann wäre es noch ein ganzer monat bis ich 18 werde. Finde ich schon weng lang :(

125er drosseln? hmm, achso... war da nicht irgendwas mit 80km/h oder so ? hab keine ahnung damit ehrlich gesagt... ich glaube, ich wäre jetzt offen gefahren, hättest du das nicht erwähnt...

menno, jetzt hab ich vergessen, was ich noch schreiben wollte ... :thumbdown:
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Lille

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4

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:25

*lach*

Also - wenn Du die Prüfung absolviert hast und den Führerschein nicht gleich ausgehändigt bekommst (war bei mir, weil ich schon den B hatte und der A dazu kam), dann bekommst Du - ganz richtig geschrieben -eine Prüfbescheinigung. Und mit der kannst Du dann zur Führerhscheinstelle und (Du an Deinem 18.Geburtstag) den richtigen Führerschein abholen.

Nur: Mit der Prüfbescheinigung darf man nicht fahren. In meinem Fall wäre ich alt genug gewesen und hatte auch die Prüfung bestanden. Hätte man mich aber nur mit der Prüfbescheinigung, aber ohne Führerschein (mit A drin) erwischt, wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gewesen.

Das heißt: Du brauchst einen Führerschein.

Ob Du nun mit der Prüferlaubnis einen Art führerschein (irgendwas behelfsmäsiges) bekommen kannst, weiß ich nicht. Ruf bei der Führerscheinstelle an und frag nach. Oder frag mal Deinen Fahrlehrer. Vielleicht weiß er es.

Tatsache ist nur: Alleine die Prüfbescheinigung reicht nicht aus.

ich:)

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5

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:31

hmm, jao, okay. hast wahrscheinlich recht.

Irgendwas muss es einfach geben, möchte nicht so lange warten...
ich weiß, ich bin ungeduldig... :rolleyes:

Also Führerschein für B hab ich ja auch schon, aber das hat damit nichts zu tun, oder?

jetzt mal ne andere Frage, weil du geschrieben hast, dass wenn ich nur mit der Prüfbescheinigung erwischt werde, dass das dann fahren ohne fahrerlaubnis wäre...
man kann sich doch danach immer noch dumm stellen und sagen, man wusste nicht, dass man damit nicht "offiziell" fahren darf usw...vllt. klappt es ja!?




Werde auf jeden Fall nochmal mit meinem FL drüber sprechen und evtl. auch mal bei der Führerscheinstelle nachfragen...
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Thorbjoern

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6

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:37

jetzt mal ne andere Frage, weil du geschrieben hast, dass wenn ich nur mit der Prüfbescheinigung erwischt werde, dass das dann fahren ohne fahrerlaubnis wäre...
man kann sich doch danach immer noch dumm stellen und sagen, man wusste nicht, dass man damit nicht "offiziell" fahren darf usw...vllt. klappt es ja!?


Unwissenheit (vortäuschen) hilft in dem Fall nichts, da auf der Prüfbescheinigung steht, dass das führen eines Kraftfahrzeugs mit diesem Dokument nicht gestattet ist (Wortlaut ähnlich). Vielleicht stellt dir die Führerscheinstelle einen Vorübergehenden Schein für Klasse A1 (gedrosselt auf 80 Km/h) aus, aber da musst du mal direkt nachfragen.

Gruß

(Thor)Björn
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:


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7

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:41

hmm, also wenn das schon draufsteht, dass man damit nicht fahren darf, wärs vllt. echt weng blöd, diese ausrede zu bringen. mist - muss mir was neues einfallen lassen :)

war heute erst bei der Führerscheinstelle. habs aber total verpennt, dieses Thema anzusprechen...
okay, ich geb zu, dass es mir auch erst vor ca. ner stunde eingefallen ist :grin:



Also demnächst noch mal die führerscheinstelle nerven gehn

Gruß (zurück)
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8

Mittwoch, 7. Juli 2010, 16:59

upps...

...
hab mich noch gar nicht für eure Antworten bedankt ...

*dankeschön*
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NicoleW

Mo24-Hobbyist

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9

Mittwoch, 7. Juli 2010, 19:38

Hallo "ich"

ich weiß nicht ob dir das hilft, aber als ich mit 18 meinen B-FS gemacht habe, war in dem nicht eingetragen, dass ich eine Brille benötige.
Aus dem Grund durfte der Prüfer mir das Stück Plastik nicht aushändigen.
Stattdessen habe ich vom Verkehrsamt einen "vorübergehenden" Führerschein bekommen.
Das war dann so ein Hartpappending, was ich solange als Ersatz hatte, bis mein richtiger fertig war.

Liebe Grüße,
Nicole

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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10

Mittwoch, 7. Juli 2010, 19:40

Die Erteilung der Fahrerlaubnis A beinhaltet auch die A1.

Das Problem: solange du aber nicht 18 bist, wird dir die A nicht erteilt werden. Und damit hast du auch A1 nicht.

Kleinlich, juristisch, reine Formalie - aber so simpel ist die Sache.


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