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Lille

Café & Pension

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1

Dienstag, 6. Juli 2010, 15:37

"Nicht STVO zugelassen"

Was besagt die Aussage: "....nicht STVO zugelassen."

Darf das entsprechende Bauteil nicht montiert werden? Oder darf es montiert, aber nicht betrieben werden?

Ausgehend davon, daß es sicher befestigt ist, und keine Kanten über das Fahrzeug hinausstehen?

Hintergrund:

Es gibt so schicke "Unterbodenbeleuchtungen" - sowas würde uns für's Wohnmobil vorschweben. Wenn man das Womo dann auf einem dunklen Parkplatz abstellt, könnte man es nett beleuchten und hat dezentes Licht für's abendliche Grillen oder so.

Kennt sich da jemand aus? Sonst fahre ich halt mal beim TÜV vorbei und frage nach....

Meise

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2

Dienstag, 6. Juli 2010, 15:44

Kennt sich da jemand aus? Sonst fahre ich halt mal beim TÜV vorbei und frage nach....


... schneller wäre deine Frage nach einem ANRUF beim TÜV oder der DEKRA beantwortet sein ! ;)
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Lille

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3

Dienstag, 6. Juli 2010, 15:46

Die sind hier etwas komisch. Da kommt man erfahrungsgemäß mit einem persönlichen Gespräch weiter als mit einem Telefonat. ;)

blahwas

Asphaltschinder

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4

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:00

OT: Wohnmobil ist tatsächlich mal etwas wo Unterbodenbeleuchtung Sinn macht.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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5

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:27

Ich behaupte: die Unterbodenbeleuchtung darf montiert werden, es muss aber sichergestellt sein, dass du sie während der Fahrt nicht einschalten kannst. Wie ein Licht oder Reflektor aussehen darf sie natürlich auch nicht, aber unter den Boden schaut eh im Straßenverkehr. Zumindest nicht freiwillig.


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Fischi

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6

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:28

Es gibt so schicke "Unterbodenbeleuchtungen" - sowas würde uns für's Wohnmobil vorschweben. Wenn man das Womo dann auf einem dunklen Parkplatz abstellt, könnte man es nett beleuchten und hat dezentes Licht für's abendliche Grillen oder so.


Es gab mal die Regel das diese Unterbodenbeleuchtung mit der Handbremse gekoppelt sein muss, also Handbremse gezogen und Licht kann eingeschaltet werden....bei Fahrbetrieb strikt untersagt...deshalb ja die StVO...
So sollte das also kein Problem sein und Du kannst den Tüffie direkt fragen....die Teile selbst müssen aber nach Richtlinien (ich schätze mal VdE, e-Norm) hergestellt worden sein und so befestigt werden, dass sie nicht abfallen können oder andere gefährden...das entscheidet dann der TÜV selber...

Sinn macht sowas bei einem WoMo durchaus...würde ich auch dranbauen :)
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Lille

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7

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:32

Die Idee wäre eh, sie vom "Fahrzeug" abzukoppeln, also nicht über die Kfz-Batterie zu betreiben, sondern sie dem "Wohnwürfel" zuzuordnen und über die dortige Stromversorgung zu betreiben. Ggf könnte man es auch hinbekommen, daß sie wirklich nur bei ausgeschalteter Zündung funktionieren.

Ich denke mir, es gibt ja z.B. die Regelung, daß man Zusatzscheinwerfer montieren darf (nicht nicht STVO-zugelassen sind), solange man sie nicht anschalten kann, bzw. solange sie mit einer Haube abgedeckt sind.

Dito für zusätzliche Fanfaren (Kompressorhupen). Solange man damit nicht hupen kann, dürfen sie montiert sein.

Hupen und Scheinwerfer werden dann meist über zusätzliche Kippschalter an/abgeschaltet.

Fischi

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8

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:43

Ggf könnte man es auch hinbekommen, daß sie wirklich nur bei ausgeschalteter Zündung funktionieren.


Kommt auf´s gleiche raus wie der Schalter für die Warnleuchte am Handbremshebel....du meinst also ein Relais das bei Zündung an anzieht und trennt, bei Zündung aus abfällt und Kontakt gibt...wenn sowas schon eingebaut ist kann man´s ja nutzen, wenn nicht ist es eine teure Lösung....der Handbremshebel schaltet durch wenn er gezogen wird, so wird das bei vielen Showcars gemacht und der Motor kann zum Akku laden trotzdem noch laufen ;)
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9

Dienstag, 6. Juli 2010, 16:50

und der Motor kann zum Akku laden trotzdem noch laufen ;)

Naja... das ist bei zwei LKW-Batterien an Bord nicht nötig. :whistling:

itzi

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10

Dienstag, 6. Juli 2010, 22:15

Ist es denn so wichtig, dass die Dinger wirklich fest unter dem Hänger montiert werden?

Leuchtröhre für wenig Geld, die unterm Hänger, wenn sie denn von 'nem Stein getroffen wird, kaputtgehen könnte, in den Hänger, am Platz auspacken, in die Steckdose - fertig.

Dürfte billiger und effektiver als Unterbodenbeleuchtung aus dem Tuningzubehör sein.

Lille

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Dienstag, 6. Juli 2010, 22:26

Erstmal: Nicht (An)Hänger, sondern Fahrzeug. Nicht Wohnwagen, sondern Wohnmobil.

Da ist das Problem, das der Platz IM Fahrzeug eher begrenzt ist, vor allem, wenn man nur eine Nacht an einem Platz bleiben will. Da müsste man dann immer das Zeugs hin- und herpacken. Ziemlich unpraktisch.

Zweitens: Heutzutage sind die Teile mit LED und ziemlich stabil gebaut. Leuchtstoffröhren sind eher out. Die sollten dann eigentlich eher störungsunanfällig sein.

Morrison

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12

Dienstag, 6. Juli 2010, 22:46

Led Unterbodenbeleuchtung als romantische Untermalung für´s abendliche Grillen? Die Ameisen unter dem Womo freuen sich sicher :P . Da würde ich lieber ein bis zwei Feuerhand nehmen. Die machen schönes Licht, kosten fast nix, halten jahrzehntelang, sind flexibel einsetzbar und machen beim Tüv garantiert keinen Ärger ;) .

LG
Thilo

Lille

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13

Dienstag, 6. Juli 2010, 23:05

Und wenn 'se umkippen, stinkt das ganze Womo danach 8|

STan.X

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14

Mittwoch, 7. Juli 2010, 07:58

Die Beleuchtung darfst du drunter angeln, aber nicht im Straßenverkehr betreiben.
Auf einem Abstellplatz darfst du dir heimleuchten.

GruHS
Richard

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15

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:52

Das habe ich auch schon gehört. Kumpel hat sich auch Unterbodenbeleuchtung ans Auto gebastelt. Während der Fahrt dürfen die nicht betrieben werden. Wenn man allerdings parkt ist es auch erlaubt die in Betrieb zu nehmen, denn dann gelten sie als Ein-/Ausstiegshilfe. Du willst ja sicherlich nicht in eine Pfütze treten beim Ein- und Aussteigen ;)

STan.X

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16

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:57

Und wenn du die Beleuchtung TüV-konform schalten möchtest,
dann sollten sie nur leuchten können, wenn die Zündung aus ist.

GruHS
Richard

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