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Heidebasche

Mo24-Kultanhänger

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1

Sonntag, 15. August 2010, 21:39

Motorradunfall auf Bitumen

Hallo Ihr Verkehrsrechtler,

folgendes: Mein dad hatte am freitag nen ganz heftigen unfall.

hergang: bergab in einer leichten rechtskurve mit normalem tempo, einige (50-80m) voraus fährt eine, vermutlich, rentnerin mit einem silbernen polo voraus. in der bergab rechts kommt der alten ein LKW entgegen, der 100% vorschriftlich fuhr, auf seiner spur, nicht zu schnell, nicht zu breit, garnichts. das alte verkehrshindernis hatte dann keine bessere idee als eine vollbremsung hinzulegen, vorauf mein dad von hinten ankommend das gleiche tun musste, die bremse zu gemacht hat und das vorderrad in leichter schräglage auf bitumen sofort eingeklappt ist. das mopped knallt mit dad auf die straße und fliegt rechts ab in den hang (gott sei dank nicht in den gegenverkehr) und mein vater bleibt etwa mittig auf seiner spur liegen. die alte bremst immernoch, macht langsam und hat dann die berauschende idee davon zu fahren. der lkw fahrer hat nen riesen schock, wobei er am wenigsten dafür kann.

folge: mein dad hat nen schweren bruch im linken fuß, ne gerissene schlagader und der unterschenkel blutet innerlich langsam aus. das DRK entscheidet ihn mit dem hubschrauber in eine spezialklinik zu fliegen und dort weiter zu durchchecken / behandeln. die folge: 3.5liter blut verloren, kein gefühl mehr im fuß, und mit viel glück an was ganz schlimmen vorbeigeschrammt...und und und. ganz nebenbei noch eine komplett verschrottete bmw hp2 megamoto.


jetzt die eigentliche frage: ich habe in der MOTORRAD schon 1-2 male gelesen, das prozesse gewonnen wurden, gegen das (straßenbauamt?) durch unfälle aufgrund bitumen bzw straßenflick.
hat hier jemand eine quelle? erfahrung?
macht die arbeit sinn? rechtsschutz / verkehrssrechtsschutz ist vorhanden.

hier ist mit sicherheit keiner ein fan von bitumenflickzeugs auf straßen, aus der sicht des motorradfahrers, und wenn man hier wenigstens als entschädigung, wenn schon soviel pech im spiel ist (unfallflucht der alten) ein paar euros bekommen würde wäre das nicht schlecht vermutlich.
ganz schön scheisse wenn man als selbstständiger in einem handwerksbetrieb nun seinen geselle und den lehrling allein in der firma stehn hat.

mfg


anhang: das bild. auf dem bild sieht man eindeutig, dass das vorderrad auf bitumen sofort eingeklappt ist.
»Heidebasche« hat folgendes Bild angehängt:
  • IMG_03066.jpg

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Heidebasche« (15. August 2010, 21:42)


Coyote

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2

Sonntag, 15. August 2010, 21:45

Kommt darauf an. Steht da ein Schild "Straßenschäden" z. B.? Wenn nicht, und je nachdem, wieviel Bitumen es war, könnte schon die Möglichkeit bestehen, Ansprüche geltend zu machen. Darum sollte sich dann aber ein erfahrener Anwalt kümmern, der weiß, worauf es zu achten gilt. Pauschale Aussagen kann man da nicht treffen.


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CHiP

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3

Sonntag, 15. August 2010, 21:46

macht die arbeit sinn? rechtsschutz / verkehrssrechtsschutz ist vorhanden.

Wenn das schon vorhanden ist, dann RA fragen. Macht mehr Sinn als hier im Forum. Ob eine Klage erfolg verspricht, hängt sicher von vielen Faktoren ab. Läuft aber in den meisten Fällen auf "nicht angepaßte Geschwindigkeit" raus.

Aber besser ist RA fragen.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Heidebasche

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4

Sonntag, 15. August 2010, 21:48

ein solches schild steht da nicht. zumindest nicht in näherer umgebung. müsste ich mal genau abklären. das problem ist das solche schilder alle 20kilometer stehen weil die straßen eh überall fertig sind...
ich geb ja zu dir flecken sind ja dort bekannt und und und, machen in der regel ja auch kein problem, aber durch den umstand sind die halt zum problem geworden.

dank dir vorerst mal, natürlich werden wir den anwalt mal anfragen, haette aber trotzdem gerne zuerst mal was von hier gehört.

Coyote

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5

Sonntag, 15. August 2010, 22:06

ich geb ja zu dir flecken sind ja dort bekannt und und und, machen in der regel ja auch kein problem, aber durch den umstand sind die halt zum problem geworden.


Was allerdings vor Gericht nachteilig für euch wäre. Ich sehe bessere Chancen, gegen die Fahrerin wegen der Bremsung vorzugehen als gegen die Stadt wegen der Bitumenflecken, die dein Vater auch noch kannte.


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Heidebasche

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6

Sonntag, 15. August 2010, 22:21

richtig, aber von der ist kein kennzeichen bekannt, weil sie unfallflucht begangen hat..

der trucker hatte nen mega schock, der wusste die notrufnummer nicht mehr so fertig war der. und die tante ist eben davongefahren, daher kannst du dir ungefähr 5000 silberne polos in BW nicht wirklich zur brust nehmen.

Morrison

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7

Sonntag, 15. August 2010, 22:33

Gute Besserung deinem Vater.

Hier bei uns gibt es eine Autobahnabfahrt, da sind zwischen Autobahn und Verzögerungsspur bestimmt 50 cm breite Bitumensteifen, teilweise mehrere Meter lang. Man muss, wenn man da abfährt, über die Bitumen Flickerei drüber, geht gar nicht anders. Bei nasser Fahrbahn meide ich diese Stelle. Als ABS- Fahrer würde mich noch interessieren, ob die BMW von deinem Vater kein ABS hatte, oder hat das auf dem Bitumen versagt?

LG
Thilo

Lille

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8

Sonntag, 15. August 2010, 22:40

Mmmhhh... ob man der Fahrerin wirklich etwas anlasten kann - außer der Unfallflucht - das auf alle Fälle.

Damit müsste ihr nachgewiesen werden, daß sie an dieser Stelle nicht hätte bremsen müssen. Aber wenn sie es so eingeschätzt hat, daß es eng ist und sie deshalb angehalten hat, ist das erstmal okay. Dann kommt sehr schnell der Punkt: Fahren ohne genügend Sicherheitsabstand. Damit ist der schwarze Peter wieder bei Deinem Dad.

Punkt zwei: Bitumenflecken.
Ich habe bisher nur von einem Fall gelesen, wo die zuständigen Behörden Schadensersatz (bzw. in dem damaligen Fall Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen usw) zahlen mussten.
Dort war es jedoch so, daß die Straße flächendeckend über die komplette Fahrbahnbreite zugekleistert war, und der Fahrer auf nasser Fahrbahn mit 50kmh stürzte und im weiteren Unfallhergang getötet wurde.

Auf dem Bild, das Du angeklemmt hast, sind es nur einzelne Bitumenstreifen, keine flächige Abdeckung. Und Bitumenstreifen sind heute - leider - normal auf Deutschlands Straßen. :thumbdown:

Ich vermute, es wird darauf hinauslaufen: Ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, unangepasste Geschwindigkeit, obwohl die Fahrbahn über sichtbare Schäden verfügt.

Beraten lassen könntet Ihr Euch - aber ob ohne Rechtschutz ein Prozess wohl Sinn macht? Das dürfte zäh werden.

Prinzipiell wäre dann bei jedem 2. Motorradunfall die Straßenmeisterei schuld, da wohl die meisten Stürze auf unzureichende Haftung (Bitumen oder Verschmutzung) hinauslaufen.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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9

Sonntag, 15. August 2010, 22:48

Ich hab auch noch von einem Vergleich (50% Schadenersatz) gelesen. Aber solche Fälle sind wirklich rar gesät.

Damit müsste ihr nachgewiesen werden, daß sie an dieser Stelle nicht hätte bremsen müssen. Aber wenn sie es so eingeschätzt hat, daß es eng ist und sie deshalb angehalten hat, ist das erstmal okay. Dann kommt sehr schnell der Punkt: Fahren ohne genügend Sicherheitsabstand. Damit ist der schwarze Peter wieder bei Deinem Dad.


Sehe ich auch so - Chancen sehe ich nach meiner Einschätzung eh nur sehr wenige, aber die auf Ansprüche durch unbegründetes und unerwartetes heftiges Bremsen (so ganz pauschal ist der Hintermann dann doch nicht immer vollschuldig) sind von allen unwahrscheinlichen Chancen noch die wahrscheinlicheren. (Ist natürlich schwer, wenn die Fahrerin unbekannt ist.) Alles, was die Chancen noch steigern könnte, liegt in den Details des Falls.


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Der Töff

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10

Sonntag, 15. August 2010, 23:09

Das sieht nach Durchsicht aller bisherigen Zuschriften nicht gut aus!

Ich glaube nicht, dass eine Klage d a Sinn macht!

Hier bei uns im Landkreis AW war der wohl bekannteste Fall in "D",

der Vater eines durch Bitumen zu Fall gekommenen Motorradfahrers

hat nach Jahren!!!...und vielen Spendenaufrufen, auch im "Motorrad"

dann doch endlich Recht und eine Entschädigung bekommen!


Da wurde am LG oder OLG in Koblenz verhandelt, ich weiss aber

keine Namen mehr, der Unfall ereignete sich aber auf der Landstraße

vom BAB - Kreuz Meckenheim nach Altenahr, v o r der Ortschaft Kalenborn

in der Senke!


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

11

Montag, 16. August 2010, 09:19

Anwalt nehmen und schauen was als Ergebnis raus kommt.

In meinen Augen sieht es aber schlecht für deinen Vater aus. Man kann nicht von jemandem Verkehrsteilnehmer verlangen, dass er vorsätzlich offenen Auges in eine Gefahr fährt. Oder anders gesagt: Wenn mir ein LKW auf einer engen Landstraße entgegen kommt, ich den Raum für sehr eng erachte, evtl die Kurvenfolge nicht kenne, bremse ich auch lieber einmal zuviel als zuwenig. Darauf würde es wahrscheinlich auch hier hinauslaufen. Man kann auf dem Bild nicht die Kurvenfolge einsehen. Wir wissen auch nicht, wie der LKW tatsächlich gefahren ist. Von daher nur Telekolleg-Ferndiagnose Fortgeschrittenen-Kurs. Vermutlich Abstand schlicht und ergreifend zu gering. Wäre der Abstand größer gewesen, wäre er evtl. nicht in diese Situation gekommen. Ich bin aber (zum Glück!) auch kein Richter!...

Deshalb: Anwalt.

Nichtsdestotrotz: Ich wünsche, dass es deinem Vater schnellstmöglich besser geht und er vor weiteren Erlebnissen solcher Art verschont bleibt!

Bezüglich dem Fahrerflucht: Eventuell hat sie es ja auch gar nicht mitbekommen. Diese Diskussion hatten wir aber auch woanders schon... Spiegel? Was ist das?

Und ansonsten: Schon sehr diskriminierend geschrieben... ("Die Alte...")
Und nu?

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Montag, 16. August 2010, 14:17

Bezüglich dem Fahrerflucht: Eventuell hat sie es ja auch gar nicht mitbekommen. Diese Diskussion hatten wir aber auch woanders schon... Spiegel? Was ist das?


Wozu auch an einer Gefahrenstelle vor sich in den Spiegel nach hinten schauen? Was mit dem Fahrer hinter mir passiert, ist sein Problem.

Nein, an Unfallflucht glaube ich auch nicht.


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Lille

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13

Montag, 16. August 2010, 14:37

Zumal ich denke,selbst wenn man die Dame finden würde:
Weis ihr mal nach, daß sie den Unfall mitbekommen hat und daß sie wissentlich die Flucht ergriffen hat und deswegen weitergefahren ist.

Die Frage ist immer: Wer ist beweispflichtig?

blahwas

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14

Montag, 16. August 2010, 19:23

Vermutlich ist es geschickter, die Geschichte mit der Vollbremsung wezulassen und ein einfaches ausrutschen trotzdem scheinbar guter Straßenverhältnisse draus zu machen.

Das tückische an Bitumen ist ja gerade, dass man ihn bei Nässe kaum erkennt.

Aber sowas weiss der Anwalt vermutlich besser.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Mixomaxo

Mo24-Fan

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15

Dienstag, 17. August 2010, 09:16

Nicht angepasste Geschwindigkeit ... gibt sogar noch ein Bußgeld obendrauf

mein Vorderrad wollte ohne zu Bremsen auch schon 2 mal weg konnte die Maschine mit dem Fuß noch abfangen nur bei Hoher Geschwindigkeit hast keine Chance.


16

Dienstag, 17. August 2010, 18:42

Anwalt nehmen .....
........Und ansonsten: Schon sehr diskriminierend geschrieben... ("Die Alte...")
Den Post unterschreibe ich Wort für Wort!
Aber dennoch gute Besserung an Deinen Vater und die HP

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

nordicbiker

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17

Dienstag, 17. August 2010, 22:10

Man könnte jetzt auch schlussfolgern: wenn dein Dad zweifelsfrei erkennen konnte, dass der/die Fahrer/in des Wagens vor ihm ne Rentnerin war - also nicht nur Geschlecht, sondern auch Alter konnte er erkennen! - dann muss er schon sehr nahe hinten dran gewesen sein. Also nicht halber Tacho in Metern, oder drei Sekunden 21...22...23, wie es eigentlich sein sollte. Wenn nicht gerade der bekannte Wackeldackel auf der Hutablage liegt. Insofern könnte eine Klage (auch finanziell) nach hinten losgehen!

Aber trotzdem natürlich: GUTE BESSERUNG!
nordicbiker.se
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nordicbiker« (17. August 2010, 22:12)


leroy

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18

Mittwoch, 18. August 2010, 18:51

Was bedeutet in deiner Beschreibung des Unfallhergangs "normale Geschwindigkeit"? 100 km/h oder weniger. Bei den von dir geschilderten Straßenverhältnissen müßte es eher weniger sein. Und selbst bei 100 km/h muß man nicht zwingend eine Vollbremsung machen, wenn der voraus fahrende plötzlich in die Eisen geht, zumindest nicht bei dem von dir beschriebenen Abstand, der hat ja schließlich auch seinen Bremsweg. Die alte Frau ist meiner Meinung nach also raus aus der Nummer als Unfallverursacherin. Bleibt nur noch die sehr vage Möglichkeit, die zuständige Behörde in Regress zu nehmen. Das wird sicher auch nicht klappen, weil die Frage auftauchen wird, warum dein Vater der Meinung war, er müsse eine Vollbremsung hinlegen. Dann ist er in Erklärungsnot. Entweder kommt dann nicht angepaßte Geschwindigkeit oder zu geringer Abstand als Gegenargument. Der schwarze Peter bleibt somit bei deinem Vater.

Ich wünsche ihm trotzdem gute Besserung!

Gruß
Leroy

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