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Stummel

Mo24-Hobbyist

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1

Montag, 30. August 2010, 13:36

Wer haftet bei Diebstahl?

Moin,

ich hatte heute einen Termin in der Werkstatt mit meinem 50er Roller und hab aus Zeitgründen gestern Nachmittag das Fahrzeug bereits auf dem Hof der Werkstatt abgestellt und den Schlüssel in den Briefkasten dort eingeworfen.

Nun wurde der durch das Lenkradschloss gesicherte Roller irgendwann gestern Abend oder Nacht vom dortigen Gelände geklaut, der Schlüssel ist aber noch da. :(

Zahlt so einen Diebstahl meine Versicherung, die der Werkstatt oder gar keiner?
Die Werkstatt selbst will nun die Polizei einschalten. Lt. Werkstattinhaber passiert auf dem Gelände öfter Randale (z.B. Feuerlöscher klauen und in den nächsten Bach werfen), daher gehe ich mal davon aus, dass das Teil irgendwann zufällig im Fluss oder so gefunden wird. Was passiert in diesem Fall mit dem Schaden?

Mir ist sowas Gott sei Dank noch nie passiert und ich bin nun etwas ratlos und für jeden Tipp und jede Erklärung dankbar.
:sleep: ...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!

Coyote

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2

Montag, 30. August 2010, 13:51

Da du den Roller nicht dem Werkstattpersonal übergeben hast, behaupte ich: du haftest. Bzw. eine möglicherweise vorhandene Teilkasko.


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Stummel

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3

Montag, 30. August 2010, 14:48

...mal eine vielleicht für Profis doofe Frage: kann man so nen Roller überhaupt Teilkasko versichern. Ich kenn das nur so, dass man zur Sparkasse oder so läuft, denen Geld in die Hand drückt und ein Kennzeichen bekommt. Wusste gar nicht, dass für die kleinen Kennzeichen auch Teilkasko angeboten wird.
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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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4

Montag, 30. August 2010, 14:56

Das ist eine Entscheidung der Versicherungen. Ist wie die Frage, ob ein Laden Taschentücher verkauft. Er muss nicht, aber er darf, wenn er möchte. Ob es üblich ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Oder ob es sich lohnt.

Edith: ein kurzes Stöbern im Netz zeigt, dass es das wohl durchaus gibt.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (30. August 2010, 14:59)


quadstar

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5

Montag, 30. August 2010, 16:23

Meiner Meinung nach haftest du ...
Kommt aber bestimmt auf die Versicherung drauf an.

hawkeye

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6

Montag, 30. August 2010, 16:42

Hallo,

wenn Du eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hast und der Roller abgeschlossen war, tritt die Versicherung bei Diebstahl ein. Wird der Roller beschädigt wiedergefunden, handelt es sich eher um einen Vandalismusschaden, der nicht immer über die Teilkasko abgesichert ist.

Inwieweit der Händler gegen Diebstahl von Kundenfahrzeugen versichert ist, kann nur der Händler- oder seine Versicherung- Dir beantworten.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

Seni

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7

Montag, 30. August 2010, 17:00

Vorneweg, ich bin kein Jurist oder Versicherungskauffmann und dies stellt keine Rechtsberatung da.

Selbstverständlich kann man beim kleinen Versicherungskennzeichen eine Teilkasko mit abschließen. Man kauft ja nicht das Schild, sondern schließt eine Haftplichtversicherung ab und weißt diese mit dem Kennzeichen nach. Die Farben werden in einem 4jährigen Rhytmus jährlich gewechselt.

Wenn du nun eine Teilkasko abgeschlossen hast, dann haftet diese zunächst mal grundsätzlich für Schäden durch Diebstahl. Dein Glück ist es, dass der Schlüssel noch da ist, denn falls man diesen nicht vorlegen kann oder sogar der Briefkasten der Werkstatt aufgebrochen worden wäre, dann könnte dir die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung verweigern.

Bei Vandalismus zahlt die Teilkasko nicht, aber sollte das Fahrzeug wie bei dir gestohlen sein und dadurch beschädigt werden, kommt es auf die Kulanz der Versicherung an. Schäden in Zusammenhang mit dem Diebstahl werden ersetzt, zum Beispiel ein neues Lenkrad- und Zündschloss. Bei weiteren Schäden weiß ich es nicht, aber ich vermute das die Versicherung hier einen Kulanzspielraum hat.

Den Werkstattbetreiber könnte man unter Umständen in die Plicht nehmen, da ihm bekannt war, dass auf dem Grundstück Nachts randaliert wird. Zumindest zur Sprache bringen kann man das oder als Grund anführen warum man die Werkstatt wechseln wird. Aber besser ist es wie hawkeye geschrieben hat, freundlich zu bleiben und das ganze eventuell über die Versicherung der Werkstatt laufen zu lassen.

So schwer das im Moment ist, ruhig bleiben und die Möglichkeiten abklären. Eventuell ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt einholen. Such dir einen guten raus, ruf dort an und bitte um ein "Beratungsgespräch". Diese sind sehr günstig und du hast einen ersten Überblick über deine möglichen Rechte.

Grüße Micha

EDIT: Ich hab gerade gesehen, dass die Werkstatt die Polizei einschalten will usw. Mach mal selber hin und sieh zu, dass du zur Polizei gehst. Das ist im übrigen als Versichrungsnehmer deine Pflicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seni« (30. August 2010, 17:04)


Stummel

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8

Montag, 30. August 2010, 18:04

Also.. der Dorfpolizist war bei der Werkstatt und hat den Diebstahl aufgenommen. Bei mir hat er sich aber noch nicht gemeldet und ich konnte ihn auch nicht erreichen...werde es morgen gleich nochmal versuchen.

Mit der Versicherung habe ich telefoniert, es existiert nur eine Haftpflichtversicherung, also wird keiner außer wir selbst für den Schaden aufkommen müssen. Beim nächsten Roller bin ich dann wohl schlauer.

Bin heute abend mal die Gräben und den Bach in unserem Ort rund um die Werkstatt abgelaufen, aber konnte den Roller nirgends entdecken.
Nachdem am Freitag unser Auto kaputt gegangen ist und nun auch noch der Roller weg ist, könnte der Frustpegel glaube ich gar nicht höher sein
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Seni

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9

Montag, 30. August 2010, 21:08

Da du keine Teilkasko hast, ist es auch nicht so wichtig sich bei der Polizei zu melden. Hauptsache der Schaden wurde aufgenommen. Mir hat man mal ein Mofa geklaut, da hat der Dorfpolizist noch am Telefon zu mir gesagt, ich soll erstmal am Friedhof schauen, da hat man die letzten drei gefunden, wenn es da liegt soll ich nur kurz anrufen, andernfalls halt vorbeikommen.

Ich würde an deiner Stelle jetzt versuchen, mit der Werkstatt zu reden und vielleicht können die was über ihre Versicherung machen. Den eigentlich war der Roller ja schon abgegeben. Kommt ein bisschen drauf an wie deren Versicherung drauf ist und wie die Werkstatt drauf ist, ob sie vielleicht auch ein schlechtes Gewissen haben usw.

Ansonsten hoffe, dass du deinen Roller in einem einigermaßen passablen Zustand wieder findest.

blahwas

Asphaltschinder

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10

Montag, 30. August 2010, 22:20

Gutes Argument für Diskussion mit der Werkstatt: Wenn du kein Geld bekommst, hast du keinen Roller mehr, und sie haben einen Kunden weniger. Wenn sie das über ihre Versicherung machen, dann bleibst du natürlich dort Kunde ;)

Ich hatte Teilkasko aufm 50er Roller, musste einige Versicherungen fragen bis eine das überhaupt angeboten hat. Hab nach 5 Monaten mitbekommen warum - morgens war er weg. Ist 2 Wochen später kaputt wieder aufgetaucht. Versicherung hat Wertdifferenz abzüglich Selbstbeteiligung gezahlt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Bobby

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11

Dienstag, 31. August 2010, 01:28

Hallo Stummel

Ärgerlich die Sache mit Deinem Roller.

Gab es denn zwischen Dir und der Werkstatt eine Absprache bezüglich...Schlüssel einwerfen in den Briefkasten? Ich mache das nämlich auch immer so, also Karre abstellen, Schlüssel in den Briefkasten und gut.
Auch ich hatte Bedenken, fragte also nach, was ist, wenn?
Die Werkstatt meinte nur, da das Fahrzeug sich auf ihrem Gelände befindet, haftet die Privathaftpflicht bei Diebstahl oder Vandalismus...bei Feuer oä. die Gebäudeversicherung!

Ob das nun alles so stimmt, kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen.

Wenn es jedoch zwischen Dir und der Werkstatt eine Absprache gab, wegen Abgabe von Fahrzeug und Schlüssel und nun der Diebstahl passiert ist, sollte es egal sein, ob Du " nur " Haftpflicht hast.

Frag mal nach...

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