Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

ZX6R

Mo24-Fan

  • »ZX6R« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 217

Registriert: 07.07.2008

Region: Bayern

Motorrad: Ninja ZX6R

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 18. Oktober 2010, 13:58

Fahren auf einer nicht abgesperrten Asphaltfläche

Hallo ich habe auch mal eine Frage an die Rechtsspezialisten unter euch.
Es handelt sich um fahren auf einer nicht abgesperrten Asphaltfläche (Parkplatz etc.).
In der Winterpause bauen ja bekanntlicher Weise, die Fähigkeiten ab und müssen im Frühjahr wieder aufgefrischt werden. Das ist nicht nur im Straßenverkehr so sondern auch für Rennstreckenfahrten. Nun sitzt bei mir das Geld nicht sehr locker und ich finde es finanziell unsinnig 500km zu fahren und 3 turns vom teueren Renntraining zu verschwenden um mich wieder an die Schräglagen und das schnelle Einlenken zu gewöhnen. Also war meine grundsätzliche Überlegung, auf einer großzügigen Asphaltfläche (Nein nicht der Pennymarkt von nebenan!!!) eine Kreisbahn zu bauen und dort ein paar Kreise zu drehen. (Ungefähr weit genug für 60-70 Km/H bei 50 Grad Schräglage)
Nun zur eigentlichen Frage: Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste gerechnet werden, wenn man mit einer Maschine fährt, die keine Straßenzulassung besitzt? (Keine Scheinwerfer, Blinker, etc.) Achja Führerschein für A-Unbeschränkt ist natürlich vorhanden.

Danke schonmal im Voraus und ich will keinen Vorschlag, dass ich ein Kurventraining machen soll.
"In den Kurven kann jeder schnell sein!" (Dirk Raudies, 125cc Weltmeister)

2

Montag, 18. Oktober 2010, 14:01

Mit den selben Konsequenzen, wie wenn du mit der Maschine auf normalen Straßen fährst.
Ist ja ein öffentlicher Platz, der für alle Fahrzeuge zugänglich ist.

Wenn sich der Eigentümer der Fläche nicht aufregt, wird die Polizei sich sicher nicht daran stören, da du ja der Sicherheit wegen übst.
Aber warum dann mit einem nicht zugelassenen Motorrad?
Das kann dann schon zu Strafen führen, je nachdem wie die drauf sind, denk ich mal

Rechtlich bist du auf jeden Fall im unrecht, wenn das kein abgesperrtes Privatgelände ist

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bopper« (18. Oktober 2010, 14:04)


ZX6R

Mo24-Fan

  • »ZX6R« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 217

Registriert: 07.07.2008

Region: Bayern

Motorrad: Ninja ZX6R

  • Private Nachricht senden

3

Montag, 18. Oktober 2010, 14:04

Ok also würde es unter Fahren ohne Versicherungsschutz laufen soweit ich weiß !?

Es geht darum, sich wieder an Schräglage + Maschine zu gewöhnen. Meine Rennmaschine ist 20 kg leichter, ganz anders gefedert und hat andere Reifen. Somit verhält sie sich in Kurven komplett anderst als meine Straßenmaschine
"In den Kurven kann jeder schnell sein!" (Dirk Raudies, 125cc Weltmeister)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZX6R« (18. Oktober 2010, 14:07)


4

Montag, 18. Oktober 2010, 14:08

Erstmal das und zweitens, dass du ein nicht zugelassenes nicht verkehrssicheres Gefährt im Straßenverkehr bewegst.

Der Platz gilt ganz normal als Verkehrraum, wenn er kein abgesperrtes Privatgelände ist.
Ob die Grünen sich da aber wirklich aufregen, wenn der Platz total abseits ist, ist wohl ne andere Frage. Wenn aber doch, dann bist du der Arsch

Harti

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 126

Registriert: 16.07.2009

Region: Niedersachsen

Motorrad: ne Kuh und ein Ferkel = R 1200 RT / HD Night Rod Spezial

  • Private Nachricht senden

5

Montag, 18. Oktober 2010, 14:10

Moin!

... grundsätzlich gelten solche Flächen (Parkplätze u.s.w.), gerade wenn nicht abgesperrt, erstmal als öffentlicher Verkehrsraum!
Also beim Möp ein Zulassungsverstoß - Verstoß gegen die Abgabenordnung (Steuer) und Fahren ohne Versicherungsschutz ...= Punkte!
Vielleicht kennst Du ja jemanden mit einem größeren Firmenparkplatz innerhalb seines Betriebsgeländes (reines Privatgrundstück!), der Dir das erlauben würde! ;)

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

ZX6R

Mo24-Fan

  • »ZX6R« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 217

Registriert: 07.07.2008

Region: Bayern

Motorrad: Ninja ZX6R

  • Private Nachricht senden

6

Montag, 18. Oktober 2010, 14:12

Ok gut. Also werd ich zwangsläufig, wenn sich kein Bekannter findet die Turns verschwenden müssen :(
"In den Kurven kann jeder schnell sein!" (Dirk Raudies, 125cc Weltmeister)

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

7

Montag, 18. Oktober 2010, 14:19

wahrscheinlich, steht ja auch oft dran "hier gilt die stvo", d.h. man wird wohl so behandelt werden wie wenn man im straßenverkehr rumdüst

Schnute

Ich war's nicht

Beiträge: 3 846

Registriert: 11.02.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: FZ6 Fazer

  • Private Nachricht senden

8

Montag, 18. Oktober 2010, 14:35

Mal abgeshen davon, dass es mit einem nicht zugelassen Möp nicht erlaubt ist:
Ist es denn überhaupt sinnvoll mit Rennreifen auf dem Asphalt, den man so auf Parkplätzen findet, zu üben? Der Grip dort ist doch nicht im Ansatz mit dem auf Rennstrecken zu vergleichen. 50% Schräglage und das Tempo halte ich für so einen Wald-und-Wiesen-Asphalt für ziemlich gewagt.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Lille

Café & Pension

Beiträge: 11 476

Registriert: 10.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Brevinchen & Möhrchen

  • Private Nachricht senden

9

Montag, 18. Oktober 2010, 14:52

Ok gut. Also werd ich zwangsläufig, wenn sich kein Bekannter findet die Turns verschwenden müssen :(


Nennt man sowas nicht "Einführungsrunde"? :whistling: Oder fährst Du nach Monaten auf eine Rennstrecke und gibst gleich 100% von dem, was Du im Vorjahr gegeben hast?

ZX6R

Mo24-Fan

  • »ZX6R« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 217

Registriert: 07.07.2008

Region: Bayern

Motorrad: Ninja ZX6R

  • Private Nachricht senden

10

Montag, 18. Oktober 2010, 15:01

@Schnute: Rennreifen kann man Warmfahren, vorheizen etc. Mit dem Reibwert hast du natürlich Recht. Aber es wird ja nicht in eine Kurve hineingebremst oder hart heraus beschleunigt. Also die Schräglage allein ist auf einem solchen Asphalt schon möglich.


@ Lille: In der Einführungsrunde bringe ich meine Bremsen auf Temperatur. Außerdem ging es nicht darum, nach Monaten gleich wieder bei 100 Prozent zu sein, sondern wieder ein Gefühl für Hanging off und schnelles Einlenken zu bekommen. Wenn ich nach längerer Pause schnell einlenke und mein Knie "aufschlägt" bekomme ich immer noch einen Schreck. Das hätte ich gern schon vor der Rennstreckenfahrt behoben.
"In den Kurven kann jeder schnell sein!" (Dirk Raudies, 125cc Weltmeister)

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung