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STan.X

Mo24-Bewohner

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21

Samstag, 23. Oktober 2010, 05:24

Wieso wir? ?(
Jemand andreas geht auf dünnem Eis….. :whistling:

GruHS
Richard

Thorbjoern

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22

Samstag, 23. Oktober 2010, 14:34

Wie oft habt Ihr schon gehört, daß ein Fahrschüler während der Fahrstunde einen Wildunfall hatte? :cursing:

Mein Projektleiter hatte während seiner Motorradausbildung ein Eichhörnchen überfahren. Zählt das auch? :kiffer:
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:


Lille

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23

Samstag, 23. Oktober 2010, 16:22

Wenn's ein TK-Fall war?

Wie groß war denn das Eichhörnchen? :whistling:

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24

Samstag, 23. Oktober 2010, 20:14

Meine Freundin macht im Moment die Fahrschule mit dem eigenen Mopped.

Das Ding ist auf sie versichert, es ist aber definitiv und unbedingt nötig das der Versicherung mitzuteilen und eine Sonderregelung für die Fahrschule zu vereinbaren. Das kostet i.d.R. nichts - bei ihr wars auch kostenlos.

Die Versicherung sagte klip und klar, dass es sich ohne diese Vereinbarung um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt (egal ob der Fahrlehrer dabei ist), und ggf. dann die Regulierung verweigert wird. Auch die Fahrschule war darüber informiert, und wollte eine Bestätigung dieser Ausnahmeregelung auch sehen (bzw. ne Kopie für die Akten haben).

Einfach nur das Mopped versichern und den Fahrlehrer dabei haben reicht nicht aus, zumindest nicht wenn etwas passiert.


EDIT: Meine Freundin meinte grade, dass da eben so ein Zusatzschrieb da war, dass durch die Ausnahmeregelung Art. XX Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschlossen wird, sofern in begleitung eines amtl. genehmigten Fahrlehrers, blablub...

Wortlaut wie folgt:

Zitat


Dieser Versicherungsschutz gilt auch während der Zeit Ihrer Fahrausbildung. Vorrausgesetzt sie fahren dieses Fahrzeug in Begleitung eines behördlich ermächtigten Fahrlehrers.
Der Einwand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach § 2b Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist nicht gegeben.
Für die Ausnahmegenehmigung berechnen wir ihnen keinen Beitragszuschlag.
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (23. Oktober 2010, 20:23)


Lille

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25

Samstag, 23. Oktober 2010, 20:31

Mündlich hat's mein Mann mit der Versicherungsvertreterin schon geklärt - aber ich werde ihn nochmal speziell drauf hinweisen, daß er darauf achten soll, solch einen Schrieb zu bekommen!

Die Vertreterin kannte sich da nicht wirklich aus, musste erstmal mit der Zentrale in Stuttgart klären, daß sowas überhaupt geht... :wacko:

Der Töff

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26

Samstag, 23. Oktober 2010, 20:32

Das halte ich für "Freundlich&Fair!"

Auch klar, dass man sich untereinander über diese Absicht schriftlich informiert

...und jeweils untereinander auch wieder Alles schriftlich Bestätigt!

Das ist doch Problemlos zu Bewerkstelligen!

Wenn die Versicherung d a schon nicht mitzieht,...dann kann man ja auch schon mal Ahnen...!

*Natürlich muss d a hinterfragt werden, es ist ja kein alltäglicher Vorgang,...aber "direkt" Ablehnen?*


Der Töff.
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27

Samstag, 23. Oktober 2010, 20:38

Meine Freundin meint grade, dass das wirklich ne Ausnahmeregelung sei, die nicht so oft vorkommt wie man meinen könnte. In ihrem Fall musste die Sachbearbeiterin auch den Abteilungsleiter fragen, und der hat dann entschieden, dass das ganze so klar geht, und auch nix extra kostet...

Das wird schon klar gehen - ansonsten mmusste halt ne andere Versicherung suchen... Ich will hier keine Werbung machen, deshalb nenn ich die unsere mal nicht. Wenns Probleme gibt, dann PN an mich, und ich sag dir wo es geht ;)
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Lille

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28

Samstag, 23. Oktober 2010, 20:44

@Töff - bisher hatten wir mit der Versicherung, bei der wir schon ewig sind, nie Probleme.

Klar wird das noch schriftlich festgehalten - aber sowas machen wir immer in aller Ruhe hinterher.

Normalerweise ist der Ablauf: Bedingungen abklären, Versicherungsnummer holen, Fahrzeug anmelden - und dann binnen der nächsten Woche Vertrag machen. Immer problemlos.

Man muß den Leuten hier "aufm Land" nur vieles vorgeben und Infos mitbringen. Die wissen vieles wirklich nicht.
Wenn man die Formulierung für die Versicherung mitbringt, dann bekommt man den passenden Schrieb.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lille« (23. Oktober 2010, 20:53)


Der Töff

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29

Samstag, 23. Oktober 2010, 21:31

Das Problem mit dem "Hier auf´m Land...!"...

...wird mir seit 12 Jahren täglich vorgeführt!

Manchmal ist es richtig Faszinierend,...aber Selten!


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30

Samstag, 23. Oktober 2010, 23:27

Frag nicht!


Erste Anfrage bei der Führerscheinstelle. "Wie - Motorradführerschein mit Gespann? Gebehindert? Wie soll das gehen..." - Mein Mann hat ihr dann erklärt, daß es durchaus andere Fahrer in D gibt, die auf diese Weise den Führerschein gemacht haben. "Was es nicht gibt... kennen wir hier gar nicht.. muß ich mich mal schlau machen.." - Sprach's, versprach anzurufen - und wardt nie wieder gehört oder gesehen.. Also Führerscheinstelle weiß von nix. Bzw letzte Aussage: "Klären Sie das mit dem TÜV"


Nächster Kontakt: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg (ging eigentlich darum, wie man sein eigenes Fahrzeug versichern kann, um damit die FS zu machen).
"Wie? Führerschein mit Gespann? Geht doch gar nicht. Wie sollen man damit die Grundfahrübungen gemacht werden."

Auch hier Hinweis darauf, daß andere das wohl auch schon hinbekommen hab. Danach Schweigen im Walde...

Dann Besuch beim TÜV. Erste Frage: Umbau auf Handschaltung. "Wie? Handschaltung? Wie soll das denn gehen?" - "Elektrisch... da wird dann.. blafasel.." - "Echt? Sowas geht? Und wie machen Sie das mit dem Leerlauf?" (wie macht das wohl ein Motorradfahrer mit Fußschaltung?)

"Das müssten Sie dann aber vorführen" - Ja nee, is' klar.
"Und das muß eingetragen werden" - Jaja...
"Und den Führerschein müssten Sie dann aber mit dem eigenen Motorrad machen" - Blitzmerker...
"Können Sie denn schon Gespann fahren?" - Wieso? Muß ein 17jähriger schon vorher Auto fahren können, um den Führerschein machen zu können?

Unterm Strich zusammengefasst: Behinderte Führerscheinanwerber scheinen hierzulande seltener zu sein als fliegende Kühe.

STan.X

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31

Sonntag, 24. Oktober 2010, 05:29

Klick mal hier, vielleicht hilft´s ja weiter.

Beim TüV-Rheinland haben die ein paar Prüfer,
die sich hauptsächlich mit Führerscheinprüfungen von Menschen mit Behinderung befassen.
Einfach beim Tüv nachfragen.

GruHS
Richard

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