Meine Freundin macht im Moment die Fahrschule mit dem eigenen Mopped.
Das Ding ist auf sie versichert, es ist aber definitiv und unbedingt nötig das der Versicherung mitzuteilen und eine Sonderregelung für die Fahrschule zu vereinbaren. Das kostet i.d.R. nichts - bei ihr wars auch kostenlos.
Die Versicherung sagte klip und klar, dass es sich ohne diese Vereinbarung um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt (egal ob der Fahrlehrer dabei ist), und ggf. dann die Regulierung verweigert wird. Auch die Fahrschule war darüber informiert, und wollte eine Bestätigung dieser Ausnahmeregelung auch sehen (bzw. ne Kopie für die Akten haben).
Einfach nur das Mopped versichern und den Fahrlehrer dabei haben reicht nicht aus, zumindest nicht wenn etwas passiert.
EDIT: Meine Freundin meinte grade, dass da eben so ein Zusatzschrieb da war, dass durch die Ausnahmeregelung Art. XX Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschlossen wird, sofern in begleitung eines amtl. genehmigten Fahrlehrers, blablub...
Wortlaut wie folgt:
Dieser Versicherungsschutz gilt auch während der Zeit Ihrer Fahrausbildung. Vorrausgesetzt sie fahren dieses Fahrzeug in Begleitung eines behördlich ermächtigten Fahrlehrers.
Der Einwand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach § 2b Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist nicht gegeben.
Für die Ausnahmegenehmigung berechnen wir ihnen keinen Beitragszuschlag.