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Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellunghinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.
BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02
).Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 17:50)
Bewusst zweckwiedrig auf jeden Fall. Verkehrsfeindlich auf jeden Fall. Schädigungsvorsatz - lässt sich drüber streiten, zumindest wird eine (wahrscheinliche) Schädigung billigend in Kauf genommen.
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Bist du wirklich der Meinung, dass es völlig legal ist,
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und absolut keine Gefährdung für niemanden darstellt (zumindest nicht mehr, als wenn das Mopped von einem geschulten Führerscheininhaber mit laufendem Motor und Zündung geführt wird), wenn jemand der mit dem Motorrad nicht umgehen kann das Ding als Tretroller missbraucht, und mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit durch die gegend rollert?
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Nicht mehr, als wenn jeder andere damit durch die Gegend rollt. Seit wann wird der Grad des Könnens irgendwo berücksichtigt? Es fahren genügend Leute durch die Gegend, die nichtmal wissen, was ein Lenkimpuls ist oder die nie die StVO gesehen haben. Und vor allem: es ist keine bewusste Gefährdung zum Zwecke der Schädigung anderer. Und nur darum geht es.
), und mit der StVO hat jeder Führerscheininhaber mal zumindest in den wichtigsten Zügen Kontakt gehabt: in der Fahrschule!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 18:13)
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Der Grad des Könnens wird immer berücksichtigt. Wird einem sogar bescheinigt. Und dafür muss man sogar ne Prüfung machen die teuer Geld kostet. Diese Bescheinigung nennt sch dann "Führerschein". Die berechtigt dich zum führen eines entsprechenden KFZ, weil du in einer Fachprüfung nachgewiesen hast, dass du sowohl die Verkehrsregeln kennst, alsauch ausreichend Fähigkeiten erlernt hast, um dieses spezielle KFZ ordnungsgemäß zu führen und grundlegend zu beherrschen.
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Und ich bin der Meinung, dass es in diesem Fall sehr wohl eine bewusste Gefährdung ist. Wir reden hier von einem expliziten Fall, in dem jemand, der das Fahrzeug nicht beherrscht, und auch nicht führen darf mit einer nicht unerheblichen Geschwindigkeit (70km/h) einen Berg hinunter donnert.
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Ich weiss, du hängst dich alleine an dem Wort Schädigungsvorsatz auf... Nunja, im Gesetzestext taucht das nicht auf, so oder ist der meiner Meinung nach bei solch einem hirnverbrannten Uneterfangen absolut gegeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. Oktober 2010, 18:22)
) durch die Gegend rollert, dies den tatsbestand des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehrs erfüllt.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HeiligsBlechle« (29. Oktober 2010, 18:43)
Das einzige, was ich hier für vorsätzlich halte, ist deine Ablehnung des Begriffs "fahrlässig".
Du spricht die ganze Zeit nur von Fahrlässigkeiten, auch wenn du es "Vorsatz" nennst.
Ich gehe definitiv davon aus, dass man wissen muss, wenn man zum erstenmal auf ein Moped steigt, keine Ahnung hat wie man es bedient, und damit mit 70 km/h auf einer öffentlichen befahrenen strasse einen Berg runterdonnert WISSEN MUSS, DAS MAN DAS MOTORRAD ZU WAFFE PERVERTIERT UND EINEN UNFALL MIT PERSONEN ODER SACHSCHADEN BAUEN WIRD.
Tut mans trotzdem, dann erfolgt die beinahe unvermeidliche Schädigung vorsätzlich.
): Hast du denn öfter mit juristischen Texten zu tun? Denn deren Aussagen decken sich ja nicht zwangsläufig mit dem, was man so als "normaler Mensch" unter den Begriffen verstehen würde.Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn man z.B. sagt: es wird schon nichts passieren. Wenn man aber weiss, dass etwas passieren wird, dann ist es nichtmehr Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.

Im eingangspost wo ich über gefährlichen Eingriff schrieb war deshalb auch ein smiley dahinter.
Ich habe mich vor allem am gefährlichen Eingriff aufgehängt, denn darum ging es ja in vielen Beiträgen - und dafür müsste die Sachlage nach meiner Meinung (und der der aktuellen Rechtsprechung) ein bisschen anders aussehen. Denn für Vorsatz oder Fahrlässigkeit muss ich ja erstmal wissen, WAS ich vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben soll - den Tatbestand "ohne Führerschein und ohne Motor mit einem Motorrad zu schnell einen Berg runterrollern" wird man wohl in keiner Rechtsnorm finden! 
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