aus dem artikel zitiert:
Fest stehe allerdings, dass sich der Vater nicht schuldig gemacht hat, als er seinen Sohn auf den Traktor gelassen hat. Nach Auskunft des Polizeipräsidiums sei Sebastian mit dem Fahrzeug auf privatem Grund und damit nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs gewesen. Somit habe der Junge auch keinen entsprechenden Führerschein gebraucht.
womit sich die frage nach der fahrerlaubnis auf dem acker geklärt haben dürfte. obwohl die hier von privatem grund sprechen.
die geschichte ist allerdings schon sehr tragisch, ich hoffe dass der vater sich nicht sein leben lang die schuld an der sache gibt