Moinmoin,
blöde deutsche Bürokratie. Hab ich mir fast gedacht. Es wäre doch für die Zweiradhersteller, den Roller direkt auch für 80 km/h zuzulassen, weil es doch im Ausland ohne weitere Modifikationen auch erlaubt ist. Dann käme es nur auf die Art der Zulassung an, also mit kleinem oder großem Nummernschild.
Meiner Ansicht nach ist der damalige (1982) Wegfall von der 125er bei der Führerschein Klasse 3 sowieso dummfug gewesen. Es sollte auch einem Klasse 3 (bzw. B)besitzers gestattet sein bis 125 ccm zu Fahren, wenn er eine Praxis von 2 Jahren mit 50er Roller oder PKW hat.
Die 45 km/h sind absoluter Schwachsinn, besser wäre 60 km/h, damit man innerorts mit dem Verkehr mitschwimmen kann. Und wenn man Volljährig ist, dann sollte man eben 125 ccm bzw. einen entdrosselten 50 ccm Roller fahren dürfen, damit man auch auf der Landstraße nicht zum Verkehrshindernis wird.
800-1000 € für das nachträgliche machen der Klasse A1 ist doch reine Abzocke. Für Personen mit zwei Jahren Erfahrung im Straßenverkehr (PKW), sollte ein Fahrtsicherheitstraining (ala ADAC und Co.) von einem halben Tag ausreichen, um mit den besonderheiten eines Zweirads vertraut zu werden.
Gruß
Norbert