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Biplane

unregistriert

1

Donnerstag, 2. Februar 2006, 17:33

Entdrosselter 50er Roller...

Hi Leute,

kann man einen entdrosselten Roller vorschriftmäßig eintragen lassen und ihn dann Rechtskonform mit Führerschein Klasse A fahren ?

Gruß
Norbert

Wawy

Team Mo24

Beiträge: 5 781

Registriert: 24.02.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Bock und Böckchen

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2

Donnerstag, 2. Februar 2006, 19:11

Re: Entdrosselter 50er Roller...

mit klasse a kann man soweit ich weiß alles mit 2 rädern bewegen.. und wenn du das "vorschriftsmäßig" machst, wirst du den wohl auch fahren dürfen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe
wobei ich nich so die ahnung von rollern hab...

hotblack

Mo24-Inventar

Beiträge: 3 104

Registriert: 14.11.2005

Region: Niedersachsen

Motorrad: Yamaha FZ 750

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3

Donnerstag, 2. Februar 2006, 21:26

Re: Entdrosselter 50er Roller...

Moin,

höchstens per Einzelabnahme mit Geräusch- und Emmissionsgutachten. Das ist allerdings irre teuer und steht in keinem Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs.

Von der Fa. Lust gabs mal einen zulassungsfähigen 70er Satz für einen Aprilia Sr50. Wird aber meines Wissens nicht mehr angeboten.

Also, vergiss es.

Gruß
hotblack

Biplane

unregistriert

4

Freitag, 3. Februar 2006, 08:36

Re: Entdrosselter 50er Roller...

Moinmoin,

blöde deutsche Bürokratie. Hab ich mir fast gedacht. Es wäre doch für die Zweiradhersteller, den Roller direkt auch für 80 km/h zuzulassen, weil es doch im Ausland ohne weitere Modifikationen auch erlaubt ist. Dann käme es nur auf die Art der Zulassung an, also mit kleinem oder großem Nummernschild.

Meiner Ansicht nach ist der damalige (1982) Wegfall von der 125er bei der Führerschein Klasse 3 sowieso dummfug gewesen. Es sollte auch einem Klasse 3 (bzw. B)besitzers gestattet sein bis 125 ccm zu Fahren, wenn er eine Praxis von 2 Jahren mit 50er Roller oder PKW hat.

Die 45 km/h sind absoluter Schwachsinn, besser wäre 60 km/h, damit man innerorts mit dem Verkehr mitschwimmen kann. Und wenn man Volljährig ist, dann sollte man eben 125 ccm bzw. einen entdrosselten 50 ccm Roller fahren dürfen, damit man auch auf der Landstraße nicht zum Verkehrshindernis wird.

800-1000 € für das nachträgliche machen der Klasse A1 ist doch reine Abzocke. Für Personen mit zwei Jahren Erfahrung im Straßenverkehr (PKW), sollte ein Fahrtsicherheitstraining (ala ADAC und Co.) von einem halben Tag ausreichen, um mit den besonderheiten eines Zweirads vertraut zu werden.

Gruß
Norbert

garf

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Registriert: 31.03.2005

Region: Bayern

Motorrad: defekte FZR 1000 3 LF

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5

Donnerstag, 9. März 2006, 15:11

Re: Entdrosselter 50er Roller...

In Antwort auf:


800-1000 € für das nachträgliche machen der Klasse A1 ist doch reine Abzocke.




Wenn Du Dir die Leistungssteigerung vom TüV abnehmen und eintragen lässt, bist Du den Betrag auch los (je nachdem, wieviel Du verändert hast)

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