Hi,
das ist jetzt zwar keine "Verkehrsrechtfrage", aber ich hoffe, Ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.
Habe ich das richtig im Kopf, daß wenn eine Firma einen Internetauftritt mit deutscher Adresse -> www.firma-xy.de betreibt, daß dann auch das deutsche Recht greift?
In unserem speziellen Fall lief der Kontakt über eine deutsche Internetseite, als Kontaktadressen auf der Internetseite wird eine deutsche und eine niederländische Anschrift aufgeführt. Unser Kontakt lief per Mail, und die Lieferung erfolgt aus Holland. Dann müsste doch prinzipiell erstmal deutsches Recht gelten, oder?
(jaja ich weiß.. im Zweifelsfalle ab zum Anwalt.. aber so weit sind wir noch nicht und hoffen noch, uns gütlich einigen zu können).
Grüße,
Lille.